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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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Juli 17K3.

gedeihlich ist. Die beiden Appenzell und Abt von St. Gallen haben ebenfalls nur das Reglement erhalt

ihre Gesandtschaften sind instruiert, M referieren. Stadt St. Gallen hat auf die Mittheilung des Reglem^

geantwvrtet, daß cS sich den übrigen Orten conformieren werde, die Mitthcilung der Ordonnanz verdankt»»ihrem verburgertcn Hauptmann die Werbung zugesagt, so lange die Compagnic in seinen Händen bleib^werde. Schließlich stimmen Zürich, Bern, Urt, Schwpz, Unterwalden, Zug, Glarus, Schaffhausen, Appc"^

und Stadt St. Gallen für ein Vorftellungöschreibcn an den König von Frankreich, daß die Schweizer!»^

nach Bündnissen, Verträgen und Kapitulationen aus dem vorigen Fuß ferner gelassen werden möchten. Der ^

wurf dieses Schreibens, von einer Kommission ausgefertigt, wird all rokorvnüum genommen. Die Stände ^dm ersucht, bestimmt zu erklären, wie viel Stimmen den Entwurf genehmigen müssen, wenn sie ihre Zui^mung ebenfalls dazu geben. § 3. «I. Bern wünscht zu erfahren, welche Ansichten die Stände in Betreff ^neuen Einrichtung des GarderegimcntS haben. Die Gesandten einiger Orte erklären, daß ihre Stände>neue Reglement bereits angenommen haben, die andern aber haben keine Instruction. § 4. v. Bei Bcb^lung des MünzwcsenS wird darauf aufmerksam gemacht, daß in Folge des Friedensschlusses der Sch^

welchen die Unordnung seit einigen Jahren in Aussicht gestellt habe, sich sehr bemerkbar zeigen werde und

der Wunsch, eine gemeinsame Regel zu statuieren, sehr gerechtfertigt sei. Da aber die Verschiedenheit dertionen dieß unmöglich macht, so bleibt es bei den vorigen Abschieden und namentlich bei den 1759 aufgesuSätzen, doch ohne daß Appenzell, Fürst und Stadt St. Gallen daran gebunden seien, ihre Arbei

mit eidgenössischen Münzen zu bezahlen. Die Admodiationen sind aberkannt; den NotificationStcrmin bei ^

rufung oder Abrufung von Münzen möchte Bern auf zwei Monate heruntergesetzt wissen. Zürich und ^tragen darauf an, daß diejenigen Orte, welche Geld schlagen wollen, die Sorten sammt deren Schrot ^Korn vorher den übrigen Ständen anzeigen sollen. Uri verlangt, daß die Orte, welche Geld schlagen,den alten Ordnungen verfahren, widrigenfalls sie verbunden sein sollen, die anders geprägten Sortenzunehmen und den Münzmeister zu bestrafen. Schwpz erklärt, daß cS, insofern eine gemeinsame Regel füt

Münzen unerhältlich sei, sich an das Verbot der Admodiation nicht halten werde» und daß kein ^andern seine Münzen verrufen dürfe, wenn dieselben regelmäßig geprägt seien. Basel zeigt an, daß cS alleReichsmünzen auö der Stadt entfernt, die alten Reichshalbbatzen verrufen und ein beträchtliches Qua"'^mit Schaden eingewechselt habe, dafür aber, um dem Münzmaugcl abzuhelfen, eine mäßige Summe habelassen, die der Eidgenossenschaft jedoch zu keiner Zeit beschwerlich fallen werde, 8 5. L. Kompliments^des Bischofs von Basel. Beantwortung. 8 6. x. Biel entschuldigt sein Ausbleiben und bittet um Zust'^'des Abschieds. 8 7. I». Die Gesandtschaft Lucernö berichtet, daß der Nuntius in Beziehung auf dietion der Kirchenimmunität keine Vollmacht habe, über die Bestimmungen der Bullen Gregors XIV.,XII. und Benedicts XIV. hinauszugehen, daß also nichts übrig bleibe, als eS beim Alten bewenden zu ^ ^Lucern behält sich demnach das landsfriedliche Recht und die freie ReltgionSübung feierlich vor. Zürich ^Bern behalten sich ebenfalls die landsfriedlichen Rechte, aber auch die freie Administration der Justizvor. Lucern wird unter Verdankung seiner Bemühungen ersucht, beim Nuntius eine größere Restrictu"^,Immunität auszuwirken. Die Bullen werden dem Abschied beigelegt. 8 8. I. Lucern berichtet, daß die ^nösstschen Malteserritter mit ihrem Begehren soweit reüssiert hätten, daß sie bereits bei der ersten und 5'^Rota günstige Aussprüche erhalten hätten, und daß nur noch das Nreve contirwalo, ium dcS Papst^

ES stellt nun das Ansuchen, eS möchte, wenn das Breve länger ausbleiben sollte, an den Köu>g ^Frankreich im Namen aller Stände ein Schreiben erlassen werden, in welchem derselbe ersucht ^