Juli 1763. 243
Franz Martin Schmid, Landammann; Karl Franz Schund, Alt-Landammann. Schwyz. Franz AntonLandammann; Wernher AloyS Weber, Alt-Landammann. U n tcrwa ld en. Johann Justus Ignatiusleld, Landammann und LandShaliptmann von Obwalden; Kaspar Remigius Kaiser, Landammann und"udshauptmann; Felix Leontius Kaiser, Alt-Landammann, beide von Nidwalden. Zug. Franz Anton Köln,,^gherr und Pannerhcrr; Joseph Anton Heinrich, Ritter, Ammann.^ GlaruS. Bartholomäus Martin,^'dannnann; Joseph Leonhard Bcrnold, Landsstatthalter. Basel. Johannes Debary, Oberstzunftmcister;^ucdict Stähelin, des Geheimen Raths. Fr ei bürg. Franz NiklauS Marcus Ignatius Gadi, Schultheiß;^ Philipp Reiff von Cugp, Seckelmeister. Solothurn. Franz Victor Augustin von Roll von Emmen-Ritter, Schultheiß; UrS Jakob Joseph Byß, Jungrath und Gcmeinmann. Schafshausen. DavidStatthalter; Johann Heinrich Keller, Seckelmeister. Appenzell. Joseph Sutcr, Landammann von^nerrhodcn; Gebhard Zürcher, Landammann von Außcrrhoden. Abt von St. Gallen. Johann Victorv Thum und Valsassine, des Geheimen Raths und Landöhofmcister; Franz Joseph Müller, Ober-
au Roscnstein und Zeugherr. Stadt St. Gallen. Daniel Högger, Bürgermeister.
»be ^ ^^llwössische Begrüßung, 8 1. I». MarquiS d'EntraigncS, tlliargv lies »Kairo» cku Iloi on Suisso,hatte^^^ Eomplimentschreiben im Namen dcS Königs von Frankreich. Gcgcncomplimcnt. 8 2. v, Frankreich^ffe, ^ "nzelnen Stände ein neues Reglement für das Garderegiment und eine das Regiment SaliS bc-daß ^ ^ ^^^unanz zugeschickt. Schwyz sieht diese beiden Zusendungen für höchst wichtig und von der Art an,^tikel derselben den Bünden und Verträgen zuwiderlaufen und den bei dem Dienste InteressiertenGesandtschaft trägt daher instructionSgcmäß darauf an, daß diese Sache nach der^ Abschiedes von 1666 in gemeinsamer Sitzung besprochen werden möchte. Zürich und Bern^sscn " gemeinsames Schreiben an den Herzog von Choiscul oder den König selbst abgehen zu
^sseq" Ansuchen, man möchte die Orte bei den vorhandenen Kapitulationen und Tractaten „subsistieren
°l>Ne hat bereits für sich eine bedingte AnnahmScrklärung abgegeben; seine Gesandtschaft ist daher
sich ^ ^"ction. Die Gesandtschaft Uri'S ist aä auckionckum instruiert, kann aber auch eintreten, wenn cS^lden ^ erlassendes gemeinsames Schreiben handelt. Obwalden wie Schwyz, Zürich und Bern. Nid-der Fud mit dem Verfahren Frankreichs ebenfalls unzufrieden und sind instruiert, die Ansichtendie K "en Orte zu referieren. GlaruS trägt auf eine eigene Konferenz oder auf eine Kommission an, welche^thäst ^ ^^tchcr prüfeil soll. Basel hat das Schreiben, welches die neue Einrichtung dcS GardcregimentS^ dermalen nicht dabei betheiligt ist, nicht beantwortet, wohl aber dasjenige, welches die neue<Z^. Regimentes SaliS zum Gegenstand hat, doch so, daß cS bloS für den Willen dcS Königs,Tesg,. ^"^dienst zu begünstigen, gedankt und auf die neue Einrichtung sich nicht eingelassen hat. Seinevorder ^ instruiert, alles ack rokoronckum zu nehmen. Freiburg hat bereits das Reglement für dashast^ angenommen, da cS nicht habe finden können, daß dieses Regiment in einem Bündnisse ent-^P'cht ^ ^öselbc eine Kapitulation vorhanden sei. Die das Regiment SaliS betreffende Ordonnanz^^hur,/^"^ gemeinsamer Sitzung behandelt zu sehen, widrigenfalls eS von sich aus vorgehen werde.
^ ^ Reglement und die Ordonnanz bereits genehmigt, jedoch unter dem Vorbehalt, „daß die^tgiche ^ Standsangchörigcn verbleiben sollen;" »vird aber eine für alle Stände künftig ver-^ilung h "°^"ung getroffen, so will Solothurn gerne derselben nachkommen. Schaffhausen hat die Mit-^°nna als einen Act der Höflichkeit angesehen und in diesem Sinne sie beantwortet; die
ö ^ ihm gar nicht zugekommen; eS will aber zu allem Hand bieten, was für das allgemeine Wohl