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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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Juli <762. Z37

den, gleicher Lage befindliche» Orten angenommen werde. Appenzell, Abt und Stadt St. Gallen wollenMandat von Brüggenfrisches Leben geben." Eine aufgestellte Commisston, welche die Sache einläßlicher^ im sollte, kommt zu dem Schlüsse, daß die Schwierigkeiten und Hindernisse, ein gemeinsames System ein-lo groß seien, daß die Annahme eincS solchen unter den dermaligcn Umständen unmöglich sei. Man^ ^ daher bei den frühern Abschieden, bewenden, namentlich bei den drei Sätzen dcS Abschiedes von <759.

^ Gesandtschaft von Schwyz erklärt, daß unter solchen Umständeil ihr Stand an das Verbot der Münz-orte " gebunden sein wolle. Zugleich stellt sie den Gesandten anheim, ob nicht an die Grcnz-^ die Notification gemacht lvcrdcn sollte, daß, wie es in andern Ländern gebräuchlich sei, die DurchreisendenH ^'^MWschcm Heide sich zu versehen haben. 8 5. f. LncernS Gesandtschaft berichtet, daß ihre gn.^ dor Kurzem eine Deputation an den Nuntius abgeschickt haben, um ihm eindringliche Vorstellun-Rchrictioir Kirchenfrciheit zu machen. Der Nuntius habe ihr den Bescheid gegeben, daß er^ Vorgänger in dieser Sache schon gekommen seien, und daß er daher zuerst sich>vied""^ verschaffen müsse; er verspreche eine baldige Antwort. Die übrigen Gesandten behalten sich>reib^'"" ^ Religionsübung und die landsfriedlichen Rechte vor und anempfehlen Luccrn die Be-Sache. 8 6. x. Die Gesandtschaft von Lucern berichtet in Beziehung auf die Angelegenheit derdaß Maltescrritter, daß der Spruch der Rota zu Rom zu deren Gunsten ausgefallen sei, undgewärtigen stehe, ob die deutsche Zunge die Appellation an die dritte Rota ergreifen werde,dies^ Sorgfalt verdankt und ihm die Bereitwilligkeit der Stände für alles zugesichert, was cS inreich ferner für nöthig erachte. 8 7. I». Auf das im Namen aller Stände an den König von Frank-^Ugen' der in Lyon seßhaften schweizerischen Kanfleute erlassene Schreiben war eine Antwort einge-^»ttvorr auch tröstlich, doch noch eine vorläufige Untersuchung der Sache für nöthig erachtet. Auf dieseEs wird Einwilligung der Stände wiederum ein Promotoriale an den König abgesandt worden.Schh beschlossen, dieses Geschäft in seiner dermaligcn Lage ruhen zu lassen. Die Gesandtschaft vonans >1"^^ bic Angelegenheit ihres LandmannS Martin Werner Städelin, des Schneidermeisters, welcherWird lene Kaufleute beschwert werde. 8 8. l. Zu Abhaltung dcS herrenlosen BcttelgesindclSwieder ^/^"^^^^rdnung für wünschenswert!) erachtet; da jedoch derselben, wie voriges Jahr, so auch jetztbei de,n .^^ngkcitcn in den Weg treten, so läßt man cS bei den Verordnungen der einzelnen Stände und^>Ne ^ Vogteic» erlassenen Mandat bewenden, und überläßt es denjenigen Ständen, welche noch

... <754 soll im Thurgau neuerdings

,..treffen. Daö Mandat vo ^ in Erthcilung, Annahme

- ^eaprcgeln ergriffen haben, d"ül" ü" wird Sorgfalt und ^ verdächtige Personen

^Meiert und mit Strenge vollzogen nur e ^ ^ Grenzorte ersucht, ^ deichtet, daß der im

^Unterschrift der Paßzedcl empföhle» «" ^ ^ ^ ^ Die ^''^"^^^etenden günstigen Umständen^ Eintritt in die Eidgenossenschaft abzu) ^ wünscht, daß W Gesandten sprechen

auf das Leder gelegte Zoll noch un werden mochten. ^ ^tigen Conjunctrrren ntcht

der betreffenden Behörde Vorstellungen dag gen ^ gegenwe g

^uetiouögemäß die Bereitwilligkeit ihrer ^e daz

^ Seeignet, ein solches Schreiben zu erlassen. ^ ^ ^ Orte. W..sch ausgesprochen, daß

, . . Practicieren der Landvogte w Mvordern gemachten Vcrord

In Beziehung aus daS zogenan dabei den ve ....Undeitenvermöge deren

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