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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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Juli 17«1. 233

^udenten, von denen zwei ungarische in Zürich, einer in Base! studiert, die fünf picmontcsischen in Lausanne,für (achtörtische Reparation). St. Gallen giebt nur 69 Gulden. An einen Zuschuß von WO Gulden

u die Piemontesischen Studenten in ncunörtischcr Rcpartition zahlen aber nur Zürich, Bern, GlaruS, Basel^ Muhlhausen. 11) Dem reformierten Pfarrer zu Ncurcuth 199 Gulden (ncunörtischc Rcpartition). Schaff-und Appenzell tragen nichts bei. 12) Den reformierten Gemeinden in Großpolen und polnisch Preußen^ Gulden (neunörtische Rcpartition). Basel und Schaffhauscn referieren für ihren Beitrag; Appenzell und^ ^heiligen sich nicht. 13) Dem reformierten Kollegium zu Dcbreczin zum sechsten Mal -199 Gulden (ncun-^ )c Rcpartition). 14) Dem dürftigen Schulmeister zu Ncubärenthal 59 Gulden (ncunörtischc Rcpartition).^ >5^ dürftigen rcfugicrtcn französischen Prediger Costa 159 Gulden (ncunörtischc Rcpartition). 8 2 bis 16.zu ^ ^'sandten halten die dcrmaligcn Zeitumstände nicht für geeignet, wegen dcö llioit ä'aubuinv Schritte'' überdieß sind auch keine neuen Beschwerden cingckommcn. 8 17. «I. So sehr es erwünscht gewesenbell'Einschluß der gcsammtcn Eidgenossenschaft in den künftig zu Stande kommenden Frieden hätte^chen^ können, so hat sich wider Vcrmuthcn aus den während des verflossenen JahrcS von den katho-

an Zürich gesandten Zuschriften ergeben, daß dieselben keine Geneigtheit dazu haben. Die»»d ^ bedenklich, wenn blos von den evangelischen Ständen in dieser Sache gehandelt würde,

blltcn es für daö Beste, für einmal davon zu abstrahieren. 8 18.

^ Zürich, Schwyz und Zug.

P wiederholt seine Beschwerde gegen Schwpz, daß es wieder neuerlich einen Mailänder, welcher inh^l gekauft, nicht habe zu Brunnen mit demselben abfahren lassen, bis kein einziger italienischer Vieh-^nlm daselbst gewesen sei. Die Gesandten von Zürich und Zug ersuchen Schwpz, cS möchte nachdsi ^ Bünde und Verträge daS freie Commercium nicht mehr beeinträchtigen. Schwpz entgegnet, daßdou A ^ ^ wieder erneuerte Landsordnung die Eidgenossen nicht hindere, mit und neben ihren LandleutenGnnen abzufahren, italienische Äaufleute seien aber von diesem Rechte ausgeschlossen. 8 29.

uralte

ueu abzufahren, itals

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheitcn:

4zg Landgrafschast Thurgan.

" <80. n. Eompetmzcvnfl. Art. 1003. LocalcS. Art. 1023. Locale».

" 43z . " » », // 1001. 1023,

» » '

Rheinthal.

Art. 409. LocaleS.

211.

^^chnung der die Grafschaft Baden und die untern freien Aemter regierenden Stände.

Waden, 7. vis 13. August 17K1.

tiZtaatSar«»,!» jiirtch.I

HanS Jakob Leu, Salomon Hirzel. Bern. Beat Sigmund Ougöburger, Johannwchberger. GlaruS. Bartholomäus Martin, Leonhard Bcrnold.

Man sehe da« Verhandelte im Abschnitte HcrrschastSangelcgenhciten:

Grasschaft Baden und untere sxeie Aemter.

Art. 44. Salzsachen. Art. 00. Münzwesen.

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