2Z2 Juli 176t.
„jetzt ohne weitere Verzögerung geschritten werden sollte." ES wird daher an die Gesandtschaft von Luccrn^Ansuchen gestellt, ihre gn. Herren und Obern möchten an den Ambassador ein Schreiben im Sinne desjährigen Abschieds erlassen, ohne daß sie den Entwurf dazu den übrigen interessierten Ständen mittheilcil, ^Antwort aber alsdann denselben zusenden, damit man wisse, was ferner zu thun sei. 8 2. e. Die Gesa»^ersuchen Lucern, von dem Nuntius auszuwirken, daß cö bei den alten Dispcnsationstazen sein Verbleiben Hab"und auf das Vermögen nicht ferner inquirierl, sondern nach der päpstlichen Bulle von 17(13 und den erfolgErläuterungen verfahren werden möchte. 8 3. «I. Complinicntschreiben dcs Bischofs von Basel, worin derh^die Bundeserneuerung anempfiehlt, um welche zu werben die obwaltenden Umstände ihn jedoch noch abhalfBeantwortung. 8 4.
Man sehe auch im Abschnitte HerrschastSangelegcnheiten:
Deutsche gemeine Vogteien überhaupt.
Art. 7. Landvögte.
Landgrasschast Thurgau„
Art. 943. Locale». Art. 971. Locale«. Art. 996. Locale«.
Rheinthal.
Art. 334. LocaleS.
Grafschaft Sargans.
Art. 317. Kriegssachen. Art. 333. LocaleS.
Obere freie Aemter.
Art. 163. KriegSsachen.
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Conferenzen der evangelischen Städte und Orte während dergemeineidgenössischen Tagsatzung
im Juki 17K1.
ITtaatSarclit» Ziirich.1
». Der Bet-, Fast-, Büß- und Danktag wird auf den 10. September angesetzt. 8 1. I». Steuern -den zuerkannt: 1) den beiden reformierten Pfarrern zu Grönenbach und Herbiöhofen 200 Guldenstädtische Reparation). 2) Dem reformierten deutschen Pfarrer und Schulmeister zu Christian -ErlaNg ^Gulden (fünfstädtische Repartition). 3) Der reformierten deutschen Gemeinde zu Mariakirch 2(10 ,(sicbenstädtische Repartition). 4) Der reformierten französischen Gemeinde zu Mariakirch 10(1 Gulden .örtische Repartition). 5) Dem reformierten Pfarrer zu Neubärcnthal 200 Gulden (fünfstädtischc Nepals .
6) Den beiden reformierten Gemeinden FricdrichSthal und Karlsruhe 200 Gulden (fünfstädtische Repal^s^
7) Dem reformierten Prediger zu Baireuth 100 Gulden (fünfstädtische Repartition). Schaffhausen ,,,gbei. 8) Den beiden reformierten Gemeinden zu Speyer und Worms 200 Gulden (neunörtischc Repa>"Schaffhausen und Appenzell abstrahieren davon. 9) Den churpfälzischcn reformierten Kirchen- und Schu^' ^300 Thaler (neunörtischc Repartition). Basel, Schaffhausen und Appenzell abstrahieren davon; St-will für dieses Jahr noch beitreten. 10) Zur Unterhaltung von drei ungarischen und fünf piei»»"^