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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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April 17K0.

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^ür nicht instruierte glarnerische Gesandtschaft rofer »mäum nimmt. Ferner wird für nothwendig erachtet,

sogenannte Langwuhr, wo die Linth in die alte Spett-Linth einzlilassen sei, etwa sechs Klafter weit zu .""eu, den Rest aber mit starken Schwirren und Köpfen zu versehe». Dieser Beschluß wird den drei Schiff-'""stcrn von Zürich, Schwyz und GlaruS mit der Anfrage vorgelegt, in wie weit das sämmtlichc Schiffamt" Anstößcrn, wenn solchen die Beschwerde der Wuhrcn aufgebürdet würde, entgegen zu kommen gedenke. Dieseauf dix Schwierigkeiten aufmerksam, mit denen die Herstellung der Spett-Linth für die Schifffahrt^ unden sein würde. Sollte die Sache aber dennoch ins Werk gesetzt und sie aller Wuhr- und ReckwegSlastcn"Hoben werden, so mache sich daS Schiffamt verbindlich, jährlich 250 Gulden zu bezahlen, und wenn derHted von 1749 ins Leben trete, kraft dessen ihm auf jedes Stück 2 Kreuzer Augmentation zugesprochen«>>"/' ^^cher sich aber die Kauflcute von GlaruS zu entziehen gewußt hätten,) würde es sich zu einem noch^ ^n Beitrag entschließen, wiewohl eS schon mit gar zu großen Beschwerden belastet sei. Abgeordnete derHeinde Bcnken bitten, man möchte eS bei der alten Furt belassen. Die Genossame Tuggen will den drittenhex ^ Nutzen und Beschwerden übernehmen und alsdann entweder für die alte Spett-

de»/ ^ dermalige Furt die nöthigcn Wuhre, Reckwege und Brücken machen und unterhalten und mitauf Vermögen der Genossame dafür gut stehen, jedoch mit der Bitte, daß dann die Schiffmcisterei ihrgrößere Zahl von Jahren, als eS bisher Sitte gewesen sei, confcricrt werde. Von den Gemeinden^ ein" ^ Schübelbach, berichtet die schwpzerischc Gesandtschaft, sei nichts zu vernehmen gewesen, als daß">ord" ^"^ument von 1584 vorgewiesen hätten, kraft dessen die Linth wieder auf die dcrmalige Furt geleitetund daß sie nebst Tuggen zu wuhrcn nicht schuldig seien. Der Schiffmeister von Zürich, bcauf-seien' Augenschein zu nehmen, berichtet, daß die Wuhre der dcrmalige» Reichöstraßc in schlechtem Stande^Hgel° ^ Kosten nicht mehr zu helfen sei, daß die Gemeinde Denken mit unerlaubten Schupf-,

aber » ^ Strickwuhren ihre Nachbarn in der March so zu sagen mit Gewalt zu ersäufen suchen, daß eSHhn " Quellen Laufes und der starken Biegung sehr bedenklich sei, die alte Spett-Linth zur Schiff-

ba eben Uebcrschwcmmungen der Güter zu besorgen seien. Er macht schließlich unter Ra-Vorschlag, daß die Schiffmcister aus dem gemeinsamen Schiffamt jährlich 400 GuldenUnd m ^ sollen, wenn die Route durch die alte Spett-Linth eingerichtet, auch alle nöthigcn Wuhre, Reckwegevex.,. " ^ ohne ihre Kosten hergestellt und unterhalten würden. Nach Anhörung aller dieser Erklärungen^ Gesandten Folgendes: Da den Anstößcrn jene Lasten nicht aufgebürdet werden und keineTchiff/" ^r>chläge haben Eingang finden können, so soll das Schiffamt, weil allein den Nutzen der""Hgen entweder der neuen Route nach, welche man aufsuche, die nöthigcn Wuhre und Rcckwcge

"'»che h°ehobrigkeitlicher Assistenz und so, daß die Kaufmannschaft in Zürich ihr einen Vorschuß an GeldAbschied von 1749 zu völliger Ausführung komme, oder in kurzer Zeit daS Tuggener und alletvssd l, - ^ haltbaren Stand stellen oder ihre Schiffmcisterei abgeben. Dem Landvogt Stäheli

^gschaff/^ sorgen, daß die Gemeinde Bcnken die von ihr angelegten Wuhre sammtSchapen"^chthcst ^ ^ ^ Beschwerde von GlaruS, daß das Schloß Grynau und die Gemeinde Tuggen zum^ Schisifahrt vgg Linthbettallzunach einfachen", nimmt die schwpzerischc Gesandtschast i ,äverspricht Abhülfe. « 4. «R. Da unterhalb und oberhalb gegen die Ziegelbrückc hinauf dieTchiff^is! ^^'^vege, deren Besorgung dem Schiffamt obliegt, im Abgang sich befinden, so wird sämmtlichenTtg^ üumal da auch Zürich auf die Ausbesserung dringt, befohlen, dieselben beförderlichst in bessern^ve». z. Abgeordnete des Stifts und des Tagwen SchäniS bitten um die Verfügung, daß