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März und April 1760.
Orbe mit Tscherliz.
Art. 2S2 bis 2S5.
Grandson.
Art. 451 bis 459.
Murtcn.
Art. 6VS bis 701.
IS8.
Konferenz von Bern und Freiburg.
Wurten, 31. März vis 2. April 17k«.
lStaalSarchiv Hreiburg.I
Gesandte: Bern. Johann Rudolf Lienhard, Scckelmcister deutscher Lande und des Großen Ra^Freiburg. Beat Niklauö Augustin Müller, Generalcommissarius und deö Großen Raths.
Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschastSangclegenheiten:
Marten.
Art. 702.
ISS.
Konferenz von Schwyz und Glarus.
Lachen, 10. vis 12. April 1760.
ILand«»archi>> Schwyz. >
Gesandte: Schwyz. Felix Ludwig Weber, Landammann; Karl Dominicus Jütz, Alt-Landamwa"^Franz DominicuS Bettschart, Landsscckelmeister. GlaruS. Leonhard Bernold, Landammann; Bartholom"Martin, Landsstatthalter. ^
t». Freundeidgcnössische Begrüßung. 8 1. I». Die Gesandtschaft von Schwyz eröffnet instructionsge"^daß die Wuhrc und der Rcckweg dem dermaligen Linthbett nach in so übelm Zustande sich befinden, daß ^Schiffamt unmöglich mehr aufgeholfen werden könne, wenn nicht die in dem Abschied von Lachen") proj^'Route wiederum durch die alte „Spett-Linth" eingeschlagen werden sollte. Sie ist instruiert, die Jutere!!^und Anstößer wegen solcher Abänderung und einer billigen Entschädigung gütlich zu vergleichen, undmächtigt, im Falle kein gütlicher Vergleich zu Stande komme, darin zu sprechen. Die Gesandten von ^ ^eröffnen, daß ihr Stand ebenfalls der Ansicht sei, daß zum BeHufe der Schifffahrt der Linth ihr Laus ^die alte „Spett-Linth" gegeben und diese Spett-Linth also geöffnet werden solle, daß niemand sichmaßen zu beschweren habe, und mit dem Vorbehalt, daß, wenn Schwyz und GlaruS „solche Linthfurt ^mehr für thunlich erachte und den Anstößern Schaden widerfahre, dieselben wieder die nöthige Abänd^ ^machen und die alte Linthfurt einschlagen oder ein anderes Bett suchen können. Schwyz stimmt Letztere'" ^mit der Restriction, daß für Abänderung des Bettes die Zustimmung beider Stände erforderlich sei,
') Dieser konnte nicht »usgesunden werden.