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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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August 1757.

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177.

Iahrrechnnng der die Vogteien Bellenz, Bollenz nnd Niviera regierenden Stände.

Wessenz, 25. Attguk vis 17. September 1757.

I/Archi» Zlidwaldrn.z

^ Gesandte: Uri, Alerander Bcßler, dcö Raths. Schwyz. Roman Weder, Landschreiber. Nidwal-Fclir Lorenz Bünti, LandSfähnrich.

Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Hcrrschafisangelegenheiten:

Belle nz, Boll enz und Riviera.

Art. 302 bis 310.

17«.

^chnungSeonferenz der die Vogteien Schwarzenburg, Orsie mit Tscherliz, Grandson nnd

Mnrten regierenden Stände.

Wurten, 6. September bis 10. Hctover 1757.

^TtaatSar^itv Bern.I

des z?^^be: Bern. Beat Sigmund OugSburger, Venncr und des Raths; Johann Rudolf Kirchberger,"ths; Franz Ludwig Lerber, ObcrcommissariuS und des Raths. Freidurg. Franz Joseph Mauritius' bcb Raths, Generalcommissarius und Zeugherr; Karl NiklauS von Montenach, Stadtschrcibcr und des^ Raths; Fran?oiS Romain Wcrro, des Großen Raths.

^r>n^' ^ Obercommissarien den wegen der Streitigkeit über die Souveränität auf dem Ganterist oderk. "^getragenen Augenscheiit noch nicht genommen haben, wird ihnen dieser Auftrag wiederholt. § 50.bern^-^"^ beschwert sich, daß daö Verbot BernS, des Inhalts, daß kein Fremder oder Aeußerer in dendürsi " Immediatlanden auf liegende Güter Geld ausleihen und sich selbe untcrpfändlich verschreiben lassen^cht d""^ Bürger und Untcrthanen trotz des gegenseitigen Bürgerrechtes angewandt werde. Es

bie k ^ ^"^atthaftigkcit durch mehrere Beispiele deS Gegentheils darzuthun. Wenigstens erwartet cS, daß^itä/"^^ bestehenden Ansprachen seiner Burger und Unterthancn von GerechtigkeitS wegen ihre völlige Ba-hnen werden. Ueberdics äußert die sreiburgischc Gesandtschaft ihre Bedcnklichkeit, daß die Obliga-Avtc.'"'^ ^"chenschaften auf Unterpfänder in den bcrnerischcn Jmmcdiatlanden, welche von frciburgischen^^buliert worden sind, anmtlliert sein sollen, zumal da diese Verordnung bis 1723 ganz unbekannt^»Nen" ^ ^ verlangt, daß dergleichen früher errichtete Briefe ihre Gültigkeit behalten, oder daß dieselbenbaß / "brcsfrift durch bcrncrischc Schreiber können relcvicrt werden. Die bcrnerische Gesandtschaft erwidert,hintm^ ^^^e ganz alt seien, und daß ihr Stand davon nicht weichen werde; jedoch will sie das Angehörtey. ""b stellt in Aussicht, daß in Beziehung auf das Vergangene Berücksichtigung eintreten werde. 8 5l.Z>ix s Freiburg möchte die Straßen zu Dvmdtdicr und Dompierre in brauchbaren Stand setzen,"nd sh"Gesandtschaft ist ohne Instruction, steht .rber die Verzögerung in dem Mangel an Steinenborgest" ^ ^ ^ Frciburg stellt wiederum ail Bern des Ansuchen, möchte unter den Absch. 156 lit. c) "stcnen Bedingungen gestatten, einen Zollnachschaucr oder Unterinspcctor des MontbeczvlleS zu Sugiez