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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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Jult 1757.

Joseph Fridolin Martin Brand, Landammann; Konrad Emanuel Beßler von Wattingen, Alt-Landamman»und Pannerherr. Schwyz. Karl DominicuS Jütz, Landainmann; Ignatius von Ceberg, Alt-Landamman>»Unter walden. Michael Jakob Zclger, Ritter, Landammann; Franz AloyS Ackermann, Alt-Landamman»und Landshauptmann, beide von Nidwaldcn. Zug. Franz Michael Boßhard, Stabführer; Franz Jöstpl>Anton Heinrich, Ritter, Alt-Ammann. Glarus. Johann Peter Zwicki, Landainmann; Johann Leonha^Bernold, Landsstatthalter. Basel. Jeremias Ortmann, deS Geheimen Raths; Isaak Jselin, T V. V'Rathschreiber. Fr ei bürg. Franz Joseph NiklauS von Alt von Tiefcnthal, Schultheiß; Anton von Monlenach de Rosiöre, Seckclmcister. Solothurn. Franz Victor Augustin von Roll von Emmenholz, RiÜ^Stadtvenncr; UrS Franz Joseph Sury von Bussv, Seckelmcistcr. Schaffhausen. Balthasar von Pfister»'Burgermeister; Johann Jakob Pcyer im Hof, Statthalter. Appenzell. Jakob Gyger, Landau»»"»»von Jnncrrhoden; Johann Ulrich Schuß, Landammann von Außerrhodcn. Abt von St. Gallen. Job"»"Victor Baron von Thum und Valsassine, deS Geheimen Raths und LandShofmcister. Stadt St. Galle»Kaspar Bernct, Amtöbürgermeister.

tt. Eidgenössische Begrüßung. § 1. I». Biel entschuldigt sein Ausbleiben. 8 Z. v» In Betreff ^MünzwcsenS wird nach Verlesung deS Projekts vom vorigen Jahre cinmüthig die Wünschbarkeit eines gentt>»samen Systems anerkannt, die Instructionen aber gehen auseinander. Einige Orte wollen das Pr»>^annehmen, insofern eS allgemein angenommen wird. Die Gesandtschaft von Bern ist angewiesen, die überProject eröffneten Ansichten zu hinterbringen; die Gesandten von Basel, Schaffhausen, Appenzell, AbtStadt St. Gallen behalten ihren Orten in Betracht deren geographischer Lage die Convenienz vor,aber bei, daß ihre Obrigkeiten Vorkehrungen treffen, daß die schlechten RcichSmünzcn nicht in'S Land ko>»>»^Da die Möglichkeit einer gemeinsamen Uebcreinkunft verschwunden ist, behält sich jedes Ort seine Conveni^vor. Hinsichtlich der Admodiationen und der Valutierung und Abrufung der Münzen bleibt eS bei den ^Hern Abschieden. 8 3. «I. Complimentschreiben des französischen AmbassadorS, von Paris aus erlassendurch den Ambassadesccretär von Vermont überbracht. Beantwortung. 8 ck. v.' Complimentschreiben ^Bischofs von Basel. Beantwortung. 8 5. k. In Beziehung auf die Kirchenimmunität eröffnet die Gesa»^schaft von Lucern, daß der Nuntius sich wiederholt dahin erklärt habe, daß er ohne Einwilligung ^gesummten Eidgenossenschaft zu keinem RcstrictionSproject Hand bieten werde. In Folge dessen sprechen »sämmtlichc Gesandte der katholischen Orte dahin aus, daß sie von sich aus nichts ändern könneninsofern die evangelischen Orte den vom Nuntius vorgeschlagenen Weg nicht einschlagen, die Kircheninun»^in statu guo belassen müssen. Die Gesandtschaft von Zürich erläutert ihr voriges Jahr gegebenesdaß sie den Landvögten befehlen werde, die in die Kirchen sich flüchtenden Missethäter daselbst festnehme» ^lassen, dahin, daß eS nur auf diejenigen Kirchen zu beziehen sei, welche von beiden Konfessionen be»

werden. Die Gesandtschaft Berns behält daS Recht ihrem Stande vor. Alle evangelischen Gesandten erj»die katholischen, beim Nuntius dahin zu wirken, daß derselbe sie in den Stand setze, das Zweckmäßige gc»^sam berathen zu können. Die Gesandten von Glaruö bleiben bei den im vorjährigen Abschied von >hniedergelegten Gedanken. 8 6. x. Ueber die voriges Jahr all rokoronckum genommene Frage, wie eS >»it ^jenigen Gesandtschaften gehalten werden soll, welche im Namen der gesammten Eidgenossenschaft an fremdeund Herren abgeordnet werden, erklären sich sämmtlichc Gesandtschaften dahin, daß man dermalen keineordnung machen, sondern einen bestimmten Fall abwarten wolle; bloS Nidwaldcn stellt instruktionsgemäß ^Antrag, daß dergleichen Gesandtschaften der Kehr nach auö den Orten genommen werden sollen. 8 7.