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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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März 1756.

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^ Bischofs von Basel, die halben Batzen von Unterwalden, Freiburg und dem Bischof von Basel, die doppeltenchillinge oder AsseS von Basel, die alten und neuen Schillinge von Zürich, die K reuzer von Freiburg, welche sämmt-von schlechtem Gehalt seien. Die Verfügung über Vierer, Rappen und Angster soll jedem Orte überlassen sein.^ Gejandtschaft von Lucern nimmt diesen Antrag all rotvrvnckum, macht aber hinsichtlich der Fünfbätzner deölofs von Basel und der Zürcherschillingc wenig Hoffnung. Um endlich die RcichSmünzcn zu beseitigen,^^inigk,, sich djx Gesandtschaften beider Stande dahin, Zürich und die übrigen an der Regierung deö ThurgauS>nligto Stände dahin z» vermögen, daß sie auf nächstes Spndicat für wirksamere Mittel als bisher zur/^tigung dieses Nebels instruieren möchten. Als Beantwortung der Frage-Nr. 2 legen die Gesandtens'"en Entwurf zur Valvation der Gold- und Silbersorten bei. Die in demselben nicht gewürdigten Sorten^ nachträglich durch die Münzmeistcr beider Stände gewürdigt werden. Die Frage Nr. 3 beantwortet^ berncrijche Gesandtschaft alif folgende Weise: ») ES ist die durchweg angenommene französische Mark zuen. Es soll dermalen nach dem Preis deö Fedcrthalcrs zu 40 Batzen, künftig aber bei fallendemsteigendem Preis deS Silbers nach dessen Verhältniß gegenüber dem Golde gemünzt werden, c) Der"Man ist gegenseitig mitzutheilen. c>) Nach einer Meinung wird für Schlagsatz und Regale bei Scheide-'""M unter 10 Batzen 7'/, Batzen, bei Münzen über 10 Batzen 6 Batzen von der Mark angesetzt. Nachzu," Ansicht soll man mit Bestimmung des Schlagsatzcö und deS Regale zuwarten, bis ein Stand sichFg" ^""ilchlagen entschließt. Die luccrnerische Gesandtschaft will beide Vorschläge ihren Obern vorlegen,r alles behalten sich die Gesandtschaften die Ratification ihrer gn. Herren und Obern vor.

ISS.

Conferenz der VII katholischen Orte.

Lucern, 10. vis 20. Mai 1756.

lZtaatOalchi» vuctiii.I »

Lucern. Johann Thüring Göldlin von Tiefenau, Schultheiß und Pannerherr; AurelianFrun^! Alt-Schultheiß, Stadtvcnner und Scckelmciftcr; Franz Joseph Leodegar Krus, Statthalter; JostAnton Leontius Schnyder von Wartensce, Statthalter und Venncr; Ulrich Franz Joseph Scgesser vonLandvogt und Pannerherr; Ulrich Anton Joseph Göldlin von Tiefenau, Landvogt und Pfundzoller.Martin Friedrich Brand, Landammann; Konrad Emanucl Beßlcr, Alt-Landammann und Pannerherr.Nazar Ceberg, Landammann; Michael Laver Rcichmuth, Alt-Landammann. Unterwalden. JustusSatins Jmfeld, Alt-Landammann und Pannerherr; Johann Peter von Flüe, Alt-Landammann und LandS-^ 'ua»u von Obwalden; Franz AloyS Ackermann, Landammann und Landöhanptmann; Felix LeontiuS^1,.,/' '^'^"'^ammann; Maurus Joseph Lussi, Zcugherr von Nidwaldcn. Zug. Johann Kaspar Lutiger,bes w""""""' Ambrosius Uhr, Alt-Ammann. Frei bürg. Niklaus von Alt, Schultheiß; Felix von Reiff,"chs. Solothurn. UrS Victor von Roll, Schultheiß; Franz Victor Augustin von Roll, Stadtvenner.iusam ^ ^^"lvrenz wurde zur Schlichtung der zwischen Obwalden und Nidwaldcn bestehenden Differenzen^ ^""^eidgenössische Begrüßung. 8 1. I». Es wird ein Begrüßungsschreiben deö franzö-^sprr ^^'^^^^ers verlesen. Beantwortung desselben. 8 2. r. Die Gcsandtichaft von Nidwaldcn setzt den^iner Streitigkeit mit Obwalden auseinander. Durch Schreiben vom 12. Octvbcr 1754 habe" laut Verträgen Nidwaldcn zugemuthct, bei der Pannersolennisation zu erscheinen, wobei

"l einen Eid hätte schwören sollen, kraft, dessen die von Obwaldenin allwegcn" zwei und die von

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