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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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Juli und August <755.

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»u r . . ^ilis^s. «i 9 I. Dic Gesandten von Nidwaldcn wünschen, daß der Tcrnnn der

»a rekerenüum mmml, wtllfahrt. § V. I ^i.. Zeit ,ur Bcileauna der

-

empfohlen. §W.

Man seh- auch im Abschnitte HerrschastSangelegenheiten:

Landgrasschast Thurgau.

W. M. Huf., und Ktöste. Art.-WS. LocaleS. Art. 9W.

'' N7. LocaleS. " "

Grasschast SarganS.

Art. 83. Aiarchcnsachen.

Vier -nnctbirgisch- V-gt-i-n überhaupt.

Art. 264. Kirchensachen.

B-llenz. Bollenz und Riviera.

Art. 234.

Conferenzen der evangelischen Städte und Orte während dergemeincidgenössischen Tagsatzung

im Juki und August 1755.

IDtaat»archiv Ziirich.t

^ ^ Der allgemeine Fast-, Büß-, Bct- und Danktag wird aus den lt. September angesetzt. § t.dieselben Steuern werden zuerkannt, welche im Absch. 7 lit. k, § 1 bis 12 und mit denselben Restriktionen;^ >st in Beziehung auf die Steuer für Baireuth zu bemerken, daß bloS Schaffhausen nichts beiträgt, daß fernertheurcr Zeiten den fünf piemontesischcn Studenten jedem 2l) Gulden Zulage zuerkannt werden, in welchei» ^ ^^^)auscn, Appenzell, St. Gallen und Biel nicht einwilligen. Zu der Steuer an die reformierten Kirchen^^"ßpolen und polnisch Preußen stimmen nur Zürich und Bern, die andern Stände abstrahieren davon.^ ^S <z h,^ch, den Markgrafen von Baden-Durlach befürwortete Ansuchen der reformierten

emkinde zu Karlsruhe um einen Beitrag zur Reparation ihrer sehr schadhaft gewordenen Kirche werden 400^'den in ncunvrtischer Rcpartition vorgeschlagen, für welche Zürich und Bern sofort ihre Zustimmung geben;^ Gesandte,, der übrigen Stände nehmen den Vorschlag all lokorvnelum. § 14. «I. Zur Unterstützung desi/m^ ^ reformierte» Kirche in Kreuznach wird eine Steuer von 500 Gulden in ncunörtischer Rcpartitiongebracht, welchem Zürich sogleich beitritt; Schaffhausen und Biel abstrahieren gänzlich; dic Gc-übrigen Stände nehmen den Antrag -ul lotoi-oinlum. § <5. v. An den Bau der reformiertenbea, ^ ^^eitmann in dem Herzogihum Berg wird eine Steuer von 300 Gulden in neunörtischcr Rcpartition^^^?er Zürich und Bern sofort beistimmen; die Gesandten von GlaruS und St. Gallen nehmenr»n,ki ^ ^eoiulum; die übrigen Gesandten abstrahieren. § <6. I» Die Gesandtschast von BaselDie ' ^ Gemeinde Waßlenheim bei Straßburg zu einer Beisteuer an die Reparativ» ihrer Kirche.

'ü'Ugen Gesandten, ohne Instruction, nehmen das Ansuchen :><! i-elei-onüum. <7. Zu Beziehung