Juli und August <755.
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»u r . . ^ilis^s. «i 9 I. Dic Gesandten von Nidwaldcn wünschen, daß der Tcrnnn der
»a rekerenüum mmml, wtllfahrt. § V. I ^i.. Zeit ,ur Bcileauna der
-
empfohlen. §W.
Man seh- auch im Abschnitte HerrschastSangelegenheiten:
Landgrasschast Thurgau.
W. M. Huf., und Ktöste. Art.-WS. LocaleS. Art. 9W.
'' N7. LocaleS. " "
Grasschast SarganS.
Art. 83. Aiarchcnsachen.
Vier -nnctbirgisch- V-gt-i-n überhaupt.
Art. 264. Kirchensachen.
B-llenz. Bollenz und Riviera.
Art. 234.
Conferenzen der evangelischen Städte und Orte während dergemeincidgenössischen Tagsatzung
im Juki und August 1755.
IDtaat»archiv Ziirich.t
^ ^ Der allgemeine Fast-, Büß-, Bct- und Danktag wird aus den lt. September angesetzt. § t.dieselben Steuern werden zuerkannt, welche im Absch. 7 lit. k, § 1 bis 12 und mit denselben Restriktionen;^ >st in Beziehung auf die Steuer für Baireuth zu bemerken, daß bloS Schaffhausen nichts beiträgt, daß fernertheurcr Zeiten den fünf piemontesischcn Studenten jedem 2l) Gulden Zulage zuerkannt werden, in welchei» ^ ^^^)auscn, Appenzell, St. Gallen und Biel nicht einwilligen. Zu der Steuer an die reformierten Kirchen^^"ßpolen und polnisch Preußen stimmen nur Zürich und Bern, die andern Stände abstrahieren davon.^ ^S <z h,^ch, den Markgrafen von Baden-Durlach befürwortete Ansuchen der reformierten
emkinde zu Karlsruhe um einen Beitrag zur Reparation ihrer sehr schadhaft gewordenen Kirche werden 400^'den in ncunvrtischer Rcpartition vorgeschlagen, für welche Zürich und Bern sofort ihre Zustimmung geben;^ Gesandte,, der übrigen Stände nehmen den Vorschlag all lokorvnelum. § 14. «I. Zur Unterstützung desi/m^ ^ reformierte» Kirche in Kreuznach wird eine Steuer von 500 Gulden in ncunörtischer Rcpartitiongebracht, welchem Zürich sogleich beitritt; Schaffhausen und Biel abstrahieren gänzlich; dic Gc-übrigen Stände nehmen den Antrag -ul lotoi-oinlum. § <5. v. An den Bau der reformiertenbea, ^ ^^eitmann in dem Herzogihum Berg wird eine Steuer von 300 Gulden in neunörtischcr Rcpartition^^^?er Zürich und Bern sofort beistimmen; die Gesandten von GlaruS und St. Gallen nehmenr»n,ki ^ ^eoiulum; die übrigen Gesandten abstrahieren. § <6. I» Die Gesandtschast von BaselDie ' ^ Gemeinde Waßlenheim bei Straßburg zu einer Beisteuer an die Reparativ» ihrer Kirche.
'ü'Ugen Gesandten, ohne Instruction, nehmen das Ansuchen :><! i-elei-onüum. <7. Zu Beziehung