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Juli <754.
Cvnferenzen der katholische» Orte während der qenieiiieidqenössischen Tagsatzunq
im Juki 1754.
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». Der Gesandte von katholisch GlaruS eröffnet, was in der Strciffischen Angelegenheit und den ander»Differenzen, welche zwischen den Katholiken und den Evangelischen in Glarus bestehen, bis dahin geschehe»sei, daß dieselben noch nicht beigelegt seien, und daß er die Instruction habe, auf das bereits angerufene eid-genössische Recht zu dringen und cS dahin zu bringen, daß auf dcrmaligcr Tagsatzung wenigstens angeordiielwerde, wie dasselbe anzuheben und auszutragen sei, wenn die gütliche Uebereinkunft nicht zu Stande koinin^Jedoch habe er den Auftrag, die Gesandten vorerst um ihren Rath zu fragen, ob etwas oder was in derallgemeinen Sitzung hierüber solle vorgebracht werden. Ferner finde man für zweckmäßig, daß die Streiffische»Mittel, welche man in Händen eines unkatholischen Vogtes habe liegen lassen, dem bereits erbetenen katholische»Vogt übergeben werden, -wozu sich der evangelische Rath anheischig mache, jedoch mit Abzug jeuer 1000 ThalclBuße. Der Gesandte bittet um den Rath der Conferenz auch in dieser Sache. Da der katholische Gesandtezugleich berichtet, daß die Reformierten im Laufe des Jahres sich anerboten haben, die Sache durch eine gübliche Uebereinkunft beizulegen, so wird einhellig befunden, daß in der allgemeinen Sitzung kein Anzug davon ge-macht werden solle, sondern daß die Gesandlschaft von GlaruS den evangelischen Gesandtschaften, vor welche»die Sache anhängig gemacht worden sei, von dem, waö in Beziehung auf eine gütliche Uebereinkunft an ^gelangt sei, Kenntniß geben möchte. Ferner wird für zweckmäßiger gehalten, daß die Streiffischc Erbschaft cinsbweilen nicht bezogen werde. Die Gesandten versichern endlich die Gesandtschaft von GlaruS, daß sie, wc»»die bevorstehende Negotiation fruchtlos bleiben sollte, ihren Pflichten den Bünden gemäß nachkommen werden. 8 ^I». Mühlhausen übergibt ein Memorial, in welchem es um den Beisitz in französischen Legitimations- u»dBündnißconferenzen bittet. Der Beisitz wird ihm abgeschlagen. Lucerns Gesandtschaft, mit keiner positive»Instruction versehen, referiert daö Angehörte, die glarnerische wäre instruiert, in das Ansuchen einzuwillige»'will sich aber den übrigen Orten anschließen. 8 2. e. Complimentschreibcn des Bischofs von Basel. Bca»bwortung. 8 3. «I» Ju Beziehung auf die rückständigen Gelder der Officicre des rcducicrten kaiserlich Nicvc^östischen Regiments wird berichtet, daß Luccrn die voriges Jahr dekretierte Rechargc erlassen habe, daß al»»noch keine Antwort zurückgekommen sei. Man will vorerst eine solche abwarten. 8 4. «. Auf daö Rcmonstn»tionsschrcibcn, welches au den päpstlichen Hof und den Großmeister des Malteser-Ritterordens bei der Legitimation^conferenz in Solothurn abzuschicken beschlossen worden war, um gegen daö Bestreben der Ritter der deutschtNation, die schweizerischen Ritter von den Dignitäten und Prioratcn auszuschließen, Einsprache zu erhebe»'ist noch keine Antwort eingetroffen. Man will eine solche noch abwarten. 8 7. f. Nidwaldcu eröffnet, daß der >»^der Republik Wallis <728 auf 25 Jahre erneuerte Bund bereits ausgelaufen sei, und daß die Solcnnisati»»desselben nach der Reihenfolge Nidwaldcn zufalle. Da dieses Bündniß für die katholischen Orte sehr „anstän^und vortheilhaft" sei, so frage es die übrigeil Stände an, welcher Weg für die Erneuerung desselben eint»schlagen sei. Die übrigen Gesandten, ohne Instruction, wollen den Antrag ihren gn. Herren hinterbringen. 6 ^x. Lucernö Gesandtschaft berichtet, daß der Nuntius vom Papste die Handöffnung erhalteil habe, für Rcstricti»''der Kircheuimmunitäl sich in ein Project einzulassen. Sie trägt darauf an, daß Luccrn überlassen wer^'möchte, mit dem Nuntius ein solches Project zu entwerfen, das dann sämmtlicheil eidgenössischen Stände» ^