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September 1753.
Landshauptmannes an den Zchnden Sitten des Inhalts, wenn der Zehnden Sitten bei dem letzthin zuSiderS Verabschiedeten verbleiben wolle, so werde ocr Zehnden Gomö in Ansehung des Vortrillö des Nähern sichvernehmen lassen. Die Gesandten von Wallis lassen sich darüber also vernehmen : Der Besuch der Legitimation^tagsatzung sei bereits vom letzten Maienlandrath beschlossen worden und aus diesem Grunde keinem Zehnde»mehr eine Mittheilung darüber gemacht worden. In dem zu SiderS gehaltenen Landrath sei man über folgendezwei Punkte übereingekommen: 1) In allgemeinen Geschäften und Landessachen soll die Mehrheit der Stimme»(Pluralität), wie bis dahin, auch künftig stattfinden, was aber aus jedes Zehndens Immunität, Privilegien,Uebungen und Gebräuche, die man nicht zu kränken gesinnt sei, nicht Bezug habe. 2) Die sechs Zehnde»geben sich mit der ihnen, wenn auch geringen, gegebenen Salisfaction für das, was bei der letzte» bischöfliche»Wahl vorgegangen sei, zufrieden; es bleibe also nur noch der Streit wegen des VortrittS bei der bischöfliche»Wahl zwischen dem Zehnden Sitten und GomS, bei welchem Streite die übrigen fünf Zehnden neutral seie»>Die Gesandten sind der Ansicht, daß es diesen beiden Zehnden und dem Bischof zukomme, diesen Streit z»entscheiden. — In Folge dieser Eröffnung versichern die Gesandten die Republik Wallis der beständige»Aufmerksamkeit ihrer Obern auf die Wohlfahrt derselben und ihrer freund-, eid- und bundesgenössische»Gesinnung gegen deren Gesandte und ersuchen dieselben, ihre Officien zu Beilegung des noch übrige»Streitpunktes eintreten zu lassen und dafür zu sorgen, daß einstweilen alles iu statu guo bleibe. Zürich wirdersucht, den Ständen einen Entwurf zu einem. „De- und Adhortationsschreiben" mitzutheilen. Die Gesandte»von Wallis verdanken diese wohlmeinende Gesinnung, wollen das Angehörte hinterbringen, das Ihrige z"Beilegung des noch unerledigten Streitpunktes beitragen und ersuchen um Absendung jenes zu projektierende»Schreibens.
12S.
Conftrenz der katholischen Orte während der gememeidgenössischen Tagsatzung
zu Solothnrn
im Septemver 1753.
lStaatSarchi» v»ccr»I
Das Memorial der Stadt Mühlhausen, in welchem das Ansuchen enthalten ist, man möchte ihre"Gesandten, wenn cö sich um ein französisches Bundesgeschäft oder um die Legitimation eines Ambassad»^handle, in allgemeiner Session den Sitz gestatten, wird all lekerenclum genommen. « 2. k. LucernS Gesa»»'schaft eröffnet, daß Franz Karl Ludwig Psöffer von Altishofcn, Johanniterritter und Commenthur zu WürzblMl'zu vernehmen gegeben habe, daß die Ritter deutscher Zunge ihn und alle Ritter eidgenössischer Nation von vc"Prioraten, Balleien, Großkreuzen und allen übrigen Dignitätcn für immer auszuschließen gesinnt seien. ^Gesandten, ohne Instruction, ersuchen den Großmeister in einem Schreiben, wenn eine Dignität vacant wer^'mir Besehung derselben innezuhalten, bis ihre Principale die Angelegenheit Pfyffer'S genauer werden u»tc"sucht haben. « 4. «. Da das von der Confercnz der katholischen Orte im Juli zu Frauenfeld genehmigte Prositzu einem Schreiben an Glarus beider Religionen in Sachen des Konvertiten Johann Melchior Streifs vonOrten »och nicht bestätigt worden ist, so wird der Wunsch ausgesprochen, es möchte baldmöglichst Lucern ^
den Ständen zur Abschickung ermächtigt werden. 8 5.
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