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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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September 1753.

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Erste Sitzung, 3. September. Nach der eidgenössischen Begrüßung wird der Abschied der LegilimationS-'agsatzung von t 749 verlesen und in Folge dessen gut befunden, daß der Vorgesandte Zürichs daö Bcnevcnticrungs-^mplinient abstatten soll. Nachdem der Ambassador, durch den Scekelmcistcr und den Großweibcl der Stadt Solo-chur» um Audienz angefragt, den Gesandten überlassen hatte, die Stunde derselben zu bestimmen, verfügen sichin pjx Residenz des Ambassadorö, werden daselbst an der Pforte von dessen Officieren empfangen und durch^ Reihen der in Parade stehenden Hofdicncr die Treppe hinausbegleitet. Auf dem obersten Tritte derselben""Psängt sie der Ambassador und reicht jedem die Hand. Wie sie in den großen Saal eingetreten sind,ihnen der Ambassador und stellt sich oben hin. Bürgermeister Fries hält einenwohlgestelltcnDiscours" zur Becomplimentiernng, welchen der Ambassador beantwortet. Auf die Einladung desselbenhieben sich pie Gesandten später vom Rathhause in des Ambassadorö Residenz zur Tafel, wo sie bis am«bend verweilen.

Zweite Sitzung, 4. September. liegt ein Project eines McmorialcS vor, welches wegen^ Beschwerden der zu Marseille niedergelassenen schweizerischen Kauflcute, denen man den zwanzigstenNiining^ll«-vilixliöm« (I'inüustii«) abforderte, dem Ambassador eingegeben werden soll. Da aber noch außer-Freiburg und Solothurn Beschwerden vorzubringen haben und auch, die des in Lyon etablierten Charles' ""o»d von Luggaruö noch nicht erledigt ist, so wird die Eanzlei beauftragt, dieses Memorial in Bcrück-, ^ ^»ng dieser Beschwerden zu ändern. Bern ist zwar der Ansicht, man möchte die Angelegenheit Remond's" diese», Memorial nicht berühren; Uri will zur Ucbcrgabe dieses Memorials nur dann stimmen, wenn dieUgen Orte sich dafür aussprechen. GlaruS und Basel sehen in der Beschwerde Rcmond'S nur eine Privat-'we, die man von den andern Beschwerden, die allgemeinerer Natur sind, trennen sollte, wollen sich aber""schließen, wenn die Sache von allen andern Ständen beliebt wird. Frciburg wünscht auch die Beschwerde" M Lyon seßhaften Angehörigen, von welchen mau als von artisaus und gens mctier die Taille' Eapitation verlange, angebracht; doch insistiert cS nicht darauf, da man hervorhebt, was in dieser)e vor vier Jahren geschehen sei. Die Gesandten von Wallis, obgleich ohne Instruction, »vollen der^""""cndation an den Ambassador nicht hinderlich sein. Die Gesandten statten in corpore durch den MundBürgermeisters Fries dem Ambassador ein Dankcomplimcnt ab.

Dritte Sitzung, 5. September. wird das von der Eanzlei abgeänderte Memorial genehmigt. InUnd die Beschwerden der zu Marseille etablierten Kauflcute, die Angelegenheit des Charles Rcmvnd

""f FreiburgS Wunsch die Beschwerden seiner Angehörigen, welche in Lyon etabliert sind, dem AmbassadorElp ""b dabei wird auf die Privilegien hingewiesen, welche Bünde und Tractate mit Frankreich denKeiivsicn gewähren, sowie auch auf schriftliche Erklärungen Ludwigs XV. und dcö Kardinals von Fleury.

Memorial wird durch die Nachgesandten dem Ambassador überbracht und mit mündlichen Empfehlungen

der auf daö Schreiben hin, in welchem die sechs Zchuden von Wallis vor einiger Zeit zu Händen

aus ^ buchteten, daß zwischen ihnen und der Stadt und dem Zchndcn die Streitigkeiten verglichen seien bisbell ^"^Mlkt wegen des Vortritts bei der bischöflichen Wahl. In einem Schreiben vom 27. AugustStadt und Zehnden Sittel», daß ihm weder die Notifikation der Ankunft dcS neuen Ambassadorö,die Einladung zur Legitimationötagsatznng zugekommen sei; ferner, daß er vom Zehnden Gomö diei»> erhalten könne, ob er der Stadt Sitten den Vortritt überlaste oder die angetragene Mediation

xtintoslstiunis annehmen »volle. Dieses Schreiben wird verlesen nebst einer Antwort des

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