' Juli 1753, 125
k
wcsc Antwort abzuwarten; sollte sie länger ausbleiben, so möchte Lucern dem Nuntins wieder Vorstellungenwachen, z 8. I». Uni dem großen Nachthcil zu begegne», in welchen das Land durch die Ausfuhr großerQuantitäten von nußbaumenem und andern« harten Holze namentlich nach England und Holland verseht wird,will Lucern einen großen Jmpvst ans die Ausfuhr legen. Uri'S Gesandtschast berichtet, daß ihre gi«. Herrenu»f die Ausfuhr von sechsschühigcn Läden 25 Schillinge, von größer» 1 Gulden und auf „Sagträm" (Säg-stännne) Z Thalcr gelegt haben. Schwyz und Untcrwalden, der Ansicht, daß durch eine solche Auflage derZweck doch nicht erreicht «verde, haben diesen Handel gan; verboten, Zugs Gesandtschaft hätte gewünscht, daßwcscr Antrag früher gestellt worden wäre, da in ihrem Ort bereits wenig hartes Holz mehr zu finden sei;^ will zu allen« beitragen, was dem Nebel zu steuern geeignet ist. Man verabredet sich, daß ein Eidgenosse,wen» er sich sich silbst solches Holz bedarf, sich mit einer Attestation von seiner Obrigkeit verschen lasse««° ^ 8 14. I. Auf die Nachricht, daß Freiburg damit umgehe, aus eine sich die übrigen Orte nachthciligeseine in französischen Diensten stehenden Eonipagnicen zu vcrmchrcn und ein ganzes Regiment zu bilden,Schwyz den Anzug, man möchte dieses Vorhaben so viel als möglich zu hindern suchen. Diesandten, ohne Instruction, nehme«« den Anzug «»<1 lmkmonckum, 8 Ili. Von« Burgerineistcr von ZürichW'wei, dem Schultheiß Göldli» von Luccrn sechs Artikel unter dem Titel „landsfricdliche Geschäfte" mit dem^siucheu zugestellt worden, eS möchten dieselben durch gütliche Uebcreinkunft abgcthai« «verde». Da ««ach der"W der Gesandten nicht alle Punkte landsfricdlich sind und man seit dem unglückliche«« Frieden den darin^gestellten gleichen Sähen auf alle Weise bis dahin auszuweichcn gesucht habe, so «vird beschlösse««, in keinegliche Confercnz sich einzulassen, wenn nicht statt jenes Titels gesetzt «verde: „Einige Punkte, so gütlich zuigleicheu." Nachdem Zürich eingewilligt hat, «verde«« die Gesandten LucernS ersucht, in eine Confercnz «nit^ i'Nch wegen dieser Punkte einzutreten. 8 19.
Man sehe auch im Abschnitte HerrschastSangclegcnhciten:
Deutsche gemeine Vogteicn überhaupt.
Art. 1W. Kirchcnsachen.
Landgrafschast Thurgau.
' Localcs. Art. M. Localed. Art. 10l9. Lvcale».
Rhcinthal.
Art. 330. Loealc«. Art. 37S. LoealeS.
Grafschast Sargano.
Art. 360. voealc^.
Grafschast Baden.
Art. 167. Stifte und Klöster.
1 I?».
Konferenzen der evangelischen Städte nnd Orte während dergemeineidgenössischen Tagsatznngim Juki 1753.
IDt«x>»»ar«<>iv Nürich-I
Eteu^' ^ ^gemeine Fast-, Büß-, Dank- und Bettag wird auf den 13. September angesetzt. I». Dieselben^», welche im Absch. 7. lit. Ii, 8 1 bis 12 aufgeführt sind, werden wiederum zuerkannt. Abweichungen davon