Druckschrift 
7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
Entstehung
Seite
114
Einzelbild herunterladen
 

Juli 1752.

Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschafttangclegenheiten:

Landgrafschaft Thurgau.

Art. 934. Locale«. Art. 962. Localis. Art. 992. Locale».

Rheinthal.

Art. Z29. Locale». Art. 374. Locale».

Grafschaft Baden.

Art. 466. Stifte und Klöster.

Conferenzen der evangelischen Städte und Orte während dergemeineidgenössischen Tagsatzungim Juki 1752.

sStaat»ar<Ui» ZiiriUi.t

a. Der Fast-, Bet-, Büß- und Danktag wird auf den 11. September angesetzt. 8 1. I». Dieselben Lie-beSsteuern werden zuerkannt, welche in Abschied 7 lit I,. aufgeführt sind, und mit denselben RestriktionenDie Steuer an Baireuth verweigert St. Gallen dießmal nicht. Das Ansuchen der Gemeinde zu Speyer,welche noch um einen außerordentlichen Beitrag an die Baukosten ihres Kirchendaches angehalten hat, bleibtunberücksichtigt. Den fünf piemontcsischen Studenten wird auf Zürichs und Berns Empfehlung daö Pensionsgeld einem jeden um 20 Gulden erhöht. Die Gesandtschaften von Glaruö, Basel und St. Gallen referieren tSchaffhausen und Appenzell lehnen die Theilnahme ab. 8 2 bis >3. v. Dem Ansuchen des Synodus der reformier«»"Kirchen in der Republik Holland, welcher um eine Steuer zur Aeufnung deS wahren Gottesdienstes in Peiu»sylvanien einkommt, wird nicht entsprochen, indem man erachtet, daß die Sorge dafür denjenigen Potenze"und Staaten obliege, deren Colonieen diese gegen alle Warnungen ausgewanderten Leute ausmachen. 8 1^«t. Den reformierten Einwohnern der picmontesischcu Thäler, welche durch Uebcrschwemmungen viel gelitte"und noch HungerSnoth leiden, werden nach neunörtischer Reparlition ein für allemal 300 Gulden zuerkan»'Ferner steuern noch Zürich und Bern zusammen 100 Gulden an den Bau einer neuen Kirche. 8 15. e.Stände hatten schon früher von den Bedrängnissen Nachricht erhalten, welche die reformierten unter der Kirch'des Kreuzes in Frankreich stehenden Glanbensgenossen zu erfahren hatten; bereits seien 109 Personen beidesGeschlechts als Erulanten im wälschen Bernergebict angekommen, und ein weiterer Zuzug sei zu erwarten. It»''wurden in Lausanne eine Zeitlang verpflegt und dann mit einem Reisegeld von acht Thalern auf den Mann, se^für eine Frau und fünf für ein Kind für ihre Reise nach Irland unterstützt. Alle Gesandten sprechen instt'"'tionSgemäß ihre Bereitwilligkeit zur Unterstützung auö, wenn noch welche Erulanten kommen sollten, undsuchen Bern, wenn Roth lhuc, den Ständen einen Porschlag über die Art und Weise der Unterstütz»^einzusenden. Basel, das die Erulanten bei der Durchreise auch mit einem Reisegeld versehen hat, suchtVergütung nach gewohnter Repartition an. Daö Angehörte wird den Principalen referiert. 8 16. I".Ansuchen der armen waldensischen Gemeinde Groö-Villars im Herzogthum Württemberg um eine Beiste»^wird, da die Gesandten keine Instruction haben, zur Disposition der hohen Principale dem Abschiede beisl'legt. 8 17. Mühlhausen und Biel entschuldigen ihr Ausbleiben und bitten um Zusendung deö ^schiedS. 8 18.