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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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111
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Juli <752.

N1

landammann. Schwyz. Michael ffavcr Rcichmuth, Landammann; Karl Rudolf Bcttschart, Nlt-Landammann.^"tcrwalden. Marquard Anton Stvckmann, Landammann, und Franz Lcontius Bücher, Bauherr und desNaths, beide von Obwalden. Zug. Ambrosius Uhr, Ammann; Johann Jakob Andcrmatt, Alt-Ammann.^ larus. Christoph Strciff, Landammann; Joseph Fridolin Hanser, LandSstatthaltcr. Basel. Felix Battier,Dberstzunftmeistcr; Cmanuel StupanuS, des Raths und Deputat. Frciburg. NiklauS Anton von Monte-"ach, Schultheiß; Philipp Reiff, dcS Raths. Solothurn. Franz Victor Augnstin von Roll von Emmen-b°lz, Stadtvenncr; Nrö Joseph Surp von Bussy, Scckclincistcr. Schaffhausen. Johann Jakob Pcycr imStatthalter; Tobias Senn, Zeughcrr und Zunftmeister. Appenzell. .Johann Jakob Gyger, Land-"'»mann von Jnncrrhodcn; Adrian Wetter, Landammann von Außerrhoden. Abt von St. Gallen. FidelAitton Püntiner von Braunbcrg, Marschall, des Geheimen Raths und Obervogt zu Rorschach; JohaunVictor Baron von Thür» und Balsassinc, Geheimer Rath und LandShofmeister. Stadt St. Gallen. Chri-^Ph Wägclin, Scckclmcister. Biel. (Niemand.)

Eidgenössische Begrüßung. 8 <. I». Biel entschuldigt sein Ausbleiben. 8 2. r. Auch dieses Jahr istm,e Aussicht auf daö Zustandekommen eines gemeinsamen Systems in Beziehung auf daö Gewicht derund Silbersorten, und wie dem Ucberschwall nicht probehaltiger Reichs- und anderer Münzen gesteuertWerden könnte. Man laßt cS hinsichtlich der Valutierung, Abrusung und Admodiationcn bei dem vorjährigen'lchicd bewenden, und jcdcS Ort behält sich seine Convcnienz vor. 8 8. «R. Cvmplimcntschrciben des""'assadesecretärs de Vermont, durch die Post übcrsandt. Beantwortung. 8 4. ComplimentschrcibenBischofs von Basel. Beantwortung, 8 5. k. In Beziehung ans Naturalisationen und Vicinatöerthei-"tzcn lassen cS die Gesandten nach den eröffneten Instructionen bei dein Abschiede dcö vorigen Jahres, ^"den; ebenso dabei, daß keinem Gesandteil versagt werden könne, seine Instruction dem Abschiede zuWerteren. Ferner wird festgesetzt, daß, was auf den gemcineidgenössischcn Tagsatzungen der rnnctbirgischcn"Ptten halber decretiert wird, vom rnnctbirgischcn Syndicate befolgt werden solle. Dieser Beschluß soll demWittenbach einverleibt-werden. 8 6. DcS NachtricbS halber bleiben sämmtlichc Orte beim vorjährige»Med. Schwyz hätte gewünscht, daß man dem Gutachten von < 747 beigetreten wäre; da aber Uri und'Uns Pen Beitritt verweigern, so behält cS sich seine Convenicnz vor. Zug stellt zugleich den Antrag,"a» möchte in den cnnetbirgischcn Vogtcicn keine andern als beeidigte Dolmetscher zulassen, da cS daselbst viele'"cht beeidigte liederliche Dolmetscher gebe, welche die deutschen Viehhändler in Schaden führen. 8 7. I». Hin-Ülich Besoldung der Repräsentanten bleiben die Gesandten aller Orte bei ihren im vorjährigen Abschiede'"Zugelegten Gedanken. Der Artikel fällt auö dem Abschied. 8 8. i. DaS im vorjährigen Abschiede cnt-" Gutachten in Betreff derfalschen" Collectanten wird einstimmig ratificicrt und soll den Landvögtcn in,^"""nen Herrschaften zur Nachachlllng mitgcthcilt werden. 8 8. k.» Auf die Erklärung des Gubernatorö vonalland, Grafen von Pallavicini, daß die Convention wegen gegenseitiger Auslieferung der Banditen nur aus die^'""birgischen Vogtcicn ausgedehnt werden solle, bestätigen die Gesandtschaften sämmtlicher Orte dieselbe undAustragen Zürich, daS Instrument, aus Verlangen dcö Gubernatorö italienisch abgefaßt, unter Zürichs"ildessicgei auszufertigen und den Ständen Copieen zuzusenden. Zwar hätten Bern und Solothurn lieber^ Instrument deutsch, Frciburg, wenn es iu beiden Sprachen wäre ausgefertigt worden, undDie^' "'knn die Convention nur auf Fricdcnözcitcn, nicht auch auf KricgSzeiten ausgedehnt worden wäre.^ beide» letzten Stände wollen ihre Entscheidung Zürich mittheilen. 8 U>. I. Um dein hart drückende»des Schelmen-, Mörder-, Strolchen- und BcttelgesindelS kräftig zu steuern, wird eine Commissi»» ernannt,