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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
Entstehung
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August 1751.

Zahrrechnung der die Vogteien lftiggarutz und Mainthal regierenden Stande.

Luggarus im August 1751.

lStantSarcvi» jitriMI

Gesandte: Dieselben, welche zu LauiS.

Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschastSangclcgcnheiten:

Luggaru».

48. Marchensachen. Art. 107. Münzwese». Art. 164. Locale«.

" 70. Polizeiliches. 124. Zollsachen. 179. »

" Justizsachen.

Iahrrechnung der die Vagteirn Vellen;, Vollen; und Riviera regierenden Stände.

Wessen;, 25. August vis 20. September 1751.

l^attde»archlv Nidwulden l

Gesandte: Uri. Joseph Anton Arnold von Spiringcn, Landschreibcr. Schwyz. Fclir Abyberg, de«"HS. Nidwalden. Johann Melchior Würsch, Landsfähnrich und Landöscckelmeister.

Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschastSangclegcnhciten:

Bellenz, Bvllenz und Riviera.

Art. 192 bis 200.

SRs

RkchnllttgSconferenz der die Vogteien Schwarzenbnrg, Orbe mit Tscherliz, Grandson und

Mnrten regierenden Stände.

Rturten, 2. Vis 13. September 1751.

>S«aal»archiv Bcrn l

Gesandte: Bern. Johann Rudolf Dachselhofcr, General, Scckrlmeister wälscher Lande und de« Rath«;rahan, Frod^,.jch Penncr »nd deS Raths. Frciburg. Franz Anton von Bocrard, Seckelmeister und de«""krn Rath«; Franz Peter Gottrau, Stadtschreiber und de« Geheimen Rath«.

>5» Bern führt Beschwerde, daß von Seite de« Schlosses Chäicl St. Denis »nd des Cur« daselbst nam-Hte Zuspräche gemacht werden, welche den Zehntgcrechtigkeiten, die Bern daselbst habe, und den Verträgen

^97 und 1HZ4 entgegen seien. Die srciburgische Gesandtschaft beruft sich auf ein diese Sache betreffendesschreiben, welches ihr Stand an Bern abgeschickt habe, nimmt jedoch das Anbringen Berns in den Abschied.. ' In Betreff der von dem CommissariuS Guillot an die Bescher des Arni-, Schaf- und KuhbcrgS°^^ten Crkanntnißprästation wiederholt die bcrncrische Gesandtschaft ihre früher« Erklärungen, die frciburgischcJnstrnetion. g 51. r. Es zeigt sich, daß von Amtleute» von Bern für Auslieferung von Criminal-^lechcr,, mehr gefordert worden ist, als der Abschied von 1785 festsetzt. Bern restituiert an Freiburg 2V12 Bh. 2 Krz. g 52. «I. Zu diesem Abschied von 1735 werden unter Vorbehalt der Ratifikation noch