90 Juli 1750,
herkommt und die Steuer blos eine einmalige ist, so will sie dieselbe all reterenllum nehmen. § 14. «K. Derchurpfälzische Kirchenrath empfiehlt die reformierte Gemeinde Oggersheim, welche bei der zwischen den Refor-mierten und den Katholischen 1700 erfolgten Kirchentheiluug ihre Kirche verloren haben, zu einer Beisteuer an denBau einer eigenen Kirche. Zürich und Bern tragen auf 200 Gld. nach neunörtischcr Repartition an. GlarusAppenzell und Stadt St. Gallen nehmen den Antrag all rekvreullum, Basel und Schaffhausen abstrahieren.§ 15. v. Die württembcrgische Regierung empfiehlt die waldcnsischc Kolonie Neu-Hengstätten zu einer Bei-steuer an eine Uhr und eine Glocke, an ven Bau eines Thürmleinö dazu und eines SchulhauseS. Es werde»100 Gulven nach »eunörtischer Repartition beantragt. Zürichs und Berns Gesandlschaft geben im Namen ihrerStände die Einwilligung, Glarus, Appenzell und Stadl St. Gallen nehmen den Antrag all ooforonllum,Basels und Schaffhausens Gesandtschafte» crtheilen Namens ihrer Stände ihren ConsenS nicht. 8 16t. Mühlhausen entschuldigt sein Ausbleiben. Ihm wie auch Biel wird die Abschiede zuzusenden beschlossen-8 17. K. Johann Justinuö Gebauer, Buchdrucker der königlich preußischen Universität in Halle, sucht fürsein unter der Presse befindliches Werk: „die cregelischen Arbeiten des Herrn Doctor Baumgartners um dasPrivilegium nach, daß dasselbe einige Jahre in der evangelischen Eidgenossenschaft nicht dürfe nachgedrucktwerden. Das Ansuchen wird in der Weise all rekeionllum genommen, daß die Stände ihren Entschluß beför-derlichst Zürich mittheilcn sollen. 8 18.
Zürich, Schwyz und Glarus.
I». Zürich hebt die Gefahr hervor, mit welcher die Schiffsahrt bei der Ziegclbrücke in Folge einer Sand-bank verbunden ist, welche sich dort angelegt hat. Da aber die Gesandten von Schwyz und Glarus ohiüInstruction sind, wird die Sache der Korrespondenz zugewiesen. 8 26.
Man sehe auch im Abschnitte HerrschastSangelegenheiten:
Landgrasschaft Thurgau.
Art. 428. Judicatur- n. Competenzconfl. Art. 1003. Locale«. Art. 1024. Locales.
,. 400. .. .. 1004. „ .. 1025. „
„ 471. „ /, », -- 1010. „ „ 1020. „
„ 483. „ », » -- 1023. ,,
7«.
Jahrrechnung der die Grasschaft Baden und die untern freien Aemter regierenden Stände.
Waden, 3. vis 21. Angust 1750.
lStaatSarchi» Mrich.1
Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Escher, Felir Nüscheler. Bern. Johann Georg I»,Hos, Christi»"Willading. Glarus. Joseph Fridolin Hauser, Johann Christoph Streifs.
Man sehe da« Verhandelte im Abschnitte HerrschastSangelegenheiten:
Grafschaft Baden.
Art. 20. Amtsrechnung. Ar«. 281. Straßenwcscn. Art. 420. Stifte und Klöster.
„ 94. Bürgerrecht. „ 290. „ >, 445. „ „ „
. 106. Polizeiliches. 308. Zölle. Geleit, Weggelder. 453.
„ 149. Judicatur. „ 4l1. Bergwerke. 500. Locale«.
„ 210. Jnstizsachen. „ 425. Stifte und Klöster. „ 550. „
„ 275 Maß und Gewicht