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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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Juli 1748,

5«.

Conferenzen der katholischen Orte während der gemeineidgenössischen Tagsatzung

im Autt 1748.

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». Complimentschreiben deS Bischofs von Basel, Beantwortung desselben. 8t, ?». Dem Baron Guiguerde PranginS wird aus Verwendung des RegistratorS Zörnlin von St, Gallen an den französischen AmbassadorBehufs eines ProcesseS ein Recommendationsschreiben gegeben. Glarus stimmt nicht bei, 8 5,

Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelcgenheiten!

Landgrafschaft Thurgau.

Art. SOS. Stifte und Klöster. Art. 930. LocaleS. Art. 991. LocaleS.

SI.

Conferenzen der evangelischen Städte und Orte während der gemeineidgenössischen Tagsatzung

im Juki 1748.

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». Der Fast-, Bet-, Büß- und Danktag wird auf den 12, September angesetzt, 8 1. ?». EbendieselbenSteuern, welche 1744 Absch. 7 Iii. K, t bis 12 verzeichnet sind, werden mit ebendenselben Restrictionen zuerkannt.Die den reformierten Kirchen in Großpolen und polnisch Preußen zugedachte Steuer von 200 Gulden befürwortenZürichs und BcrnS Gesandtschaften; die glarnerische nimmt sie aä recommenüanclum, Basel spricht für diesmalseine Betheiligung dabei aus; die übrigen Stände lehnen ihre Theilnahme ab. 8 2 bis 13. «» Auf das von Mark-graf Karl Wilhelm Friedrich von Brandenburg befürwortete Ansuchen wird der französischen reformierten Kirchezu Schwabach eine Steuer von 200 Gld. für ein- und allemal in neunörtischcr Reparation zuerkannt, jedoch nochsä rekerenünm genommen. 8 14. «>, Zürich zeigt an, daß es an England, Preußen und die Generalstaaten daöAnsuchen um Einschließung der evangelischen Eidgenossenschaft in den bevorstehenden Frieden erlassen habe. Ma»läßt eS dabei bewenden und will den Erfolg desselben abwarten. 8 15. «. Mühlhauscn entschuldigt sei»Ausbleiben, zeigt aber seine Zustimmung zu den gefaßten Beschlüssen an, 8 16.

Zürich und Bern.

k. Dem Daniel Voutand aus dem Dauphinß, Prediger der reformierten Kirche unter dem Kreuz, der sichmit Weib und Kind nach Lausanne geflüchtet, wird auf Bernö Fürwort auf drei bis vier Jahre ein jähr-liches Beneficium von 60 Gulden zuerkannt, welches bisher der verstorbene Prediger Paul Favre genossenhatte. 8 19.

Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten:

Deutsche gemeine Vogteien überhaupt.

Art. 101. Kirchensachen.

Landgrasschaft Thurgau,

Art. 448. Judikatur- und Evmpetenz- Art. 863. Kirchensachen. Art. 1(X)4. LocaleS.

consticte. „ 1M3. LocaleS, „ 1015. „