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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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April 1748.

4«.

Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden.

Än der Kreiv, 8. Äpril 1748.

l Archiv Ridwalde» !

Gesandte: Uri. Friedrich Alphons Beßler von Wattingen, Marschall, Landammann und Pannerherr;Franz Martin Sckmid, Alt-Landammann; Karl Franz Schmid, LandSscckclmeister; Franz Maria CriveUi.Schwyz. Karl Rudolf Bettschart, Landammann; Michael .Vavcr Rcichmuth, Alt-Landammann. Nidwalden. Johann Aloys Ackermann, Landammann; Jakob Michael Zclgcr, Ritter, Alt-Landammann.

». Eidgenössische Begrüßung. « l. I». Uri spricht gegen Schwyz die Erwartung aus, es werde vorzüglichim Hinblick aus den Vertrag von 1490 seinen Angehörigen Jakob Anton Pctrina mit dem Abzug von den Erbmit-tcln seiner Ehefrau nicht beschweren, „da es wegen dem Abzug, so ein l. Stand Schweiz von dero Einsäß Hr.„Hauptmann König bezogen, init des Tscbümperli's Abzug eben diesem Bewandtschaft, Wesen und Gleichheit„habe." Schwyz erklärt, daß es, wenn Uri den von Tschümperli bezogenen Abzug zurückgebe, auch demPelrina den seinigen restituieren werde; König aber habe sein Einsaßenrecht bei ihnen verwirkt. Endlichvereinigt man sich dabin, daß bei der nächsten allgemeinen Tagsatzung die Stände, welche jenen Vertrag wegendcS Abzugs gemacht babcn, eine Erläuterung geben sollen, was unter dem Namen „Angehöriger" zu verstehensei; Luccrn soll vorläufig davon in Kcnntniß gesetzt werden, «i 17. «. Uri erklärt, daß seine Angehörigen zuFaido den Kreuzer Wcggeld von einem Haupt transiticrcnden Viehs von den Unterthancn von Lachen, Einstedelnund Küßnacht laut alter Documcntc jeweilcn bezogen hätte». Die Gesandtschaft von Schwyz hingegen be-hauptet, daß dieses Weggeld erst seit drei oder vier Jabrcn bezogen worden sei. Uri restringiert sich dahin,daß der Kreuzer nur dann bezogen worden sei, wenn die von Küfinacht uno Lache» nicht unter dem Namenvon Landleuten zu Schwvz passiert seien. 18. «I. Die Gesandtschaft von Schwyz läßt sich instruktionsgemäßdahin vernehmen, daß man erfahre, die zu Ursern wollen die wegen dcS durchgebrochenen LockeS nur aufeine bestimmte Zeit eingeführte Augmentation des Zolles ferner beibehalten. Die Gesandtschaft von Uriwill sich über die Sache informieren, damit alsdann „nach eidgenössischer Aufrichtigkeit und Art" entsprochenwerden könne. Ii 24.

Man sehe anch im Abschnitte Herrschaftsanqclegenhciten:

Bcllenz, Bollenz und Rivicra.

Art. 19 bis 68.

Gemeineidqenössische Tagsatzunq.

ArauenfeN». I. bis 19. Juki 1748.

I^taattarchiv „Uirich.t

Gesandte: Zürich. HanS Kaspar Eschcr, Bürgermeister; Bernhard Werdmüllcr, Scckelmcister. BernChristoph Steiger, Schultheiß; Anton Tillicr, des Raths. Lucer». Aurelian Zurgilgen, Statthalter; LorenzFleckenstein, des Raths. Uri. Franz Joseph Schmid, Landammann ; Karl AlphonS Beßlcr von Wat-tingen, Alt-Landammann. Schwyz. Karl Rudolf Bettschart, Landammann; Franz Joseph Reding von Bibcrcgg,