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Juli 4746.
ß». Dieselben LicbcSstcuern, welche 1744<Absch. 7 lil^ >,, 4—42), werben mit den daselbst angegebenen Restrietioncn zuerkannt. In Beziehung aus die Steuer für die Reformierte» in Großpolcn und polnisch Preußen erklärenZürich und Bern, daß sie ferner beisteuern werden; GlaruS, Basel und Stadt St. Gallen wollen die Sacheall I'ücammoiillancl,IM nehmen, wenn sonst alle Stände dafür stimmen. Schaffhauscn und Appenzell verweigernihren Beitrag; ihre Gesandten werden ersucht, für einen Beitrag ihrer Stände sich zu verwenden.8 2 — 43. r. Aus ein an Zürich eingelangtes Jntcrcessionalschreiben der churpsälzischcn Kircbcnräthe wird denreformierten Bewohnern der beiden Oberämtcr Veldenz und Lautereckcn, welchen die Errichtung eines eigenenPsrund- und Schulwesens von ihrem Landcsherrn gestattet worden, ein für alle Mal ein Beitrag von 300 Gullden in neunortischer Repartition bewilligt, jedoch noch ->ä rokoionlliim genommen. 8 14. «I. Von einer Steueran die großen TheilS abgebrannte Stadt Elze in dem Stift HildeSheim wird der Eonscgucnzen wegen abstra-hiert. 8 45. e. Zürich wird nochmals ersucht, seine Sorgfalt und Aufmerksamkeit ferner darauf zu richten,daß die evangelische Eidgenossenschaft von den evangelischen Mächten seiner Zeit in den Frieden zwischen denjetzt noch Krieg führenden Mächten eingeschlossen werde. Die Gesandtschaft Berns zeigt zugleich an, daß ihrStand in Folge der Vcrburgrechtung, in welcher er mit der Stadt Neuenbürg stehe, bereits dem Konig vonPreußen jenes Anliegen der evangelischen Eidgenossenschaft empfohlen und aus einer schriftlichen Antwort er-sehen habe, daß der König nicht nur dazu geneigt sei, sondern schon Schritte dafür gethan, zugleich aber zuHänden der evangelischen Eidgenossenschaft „die Verwilligung des ungehinderten und freien Verkaufs von„dem Welsch-Neuburgerwein gegenseitig anreeonnnandiert habe." Letzteres soll den Hoheiten hintcrbracht werden;dem Stande Bern wird seine Sorgsalt verdankt und ihm überlassen, bei sich zeigender Gelegenheit die Inte-ressen der evangelischen Eidgenossenschaft dem in Bern residierenden englischen Minister Burnabp zu empfehlen. 8 46.l". Dem Pfalzgrafcn von Birkenfcld, der mit dem Ansuchen cinkommt, man möchte seinem ersten Prinzen,den« Taufpathen der evangelischen Eidgenossenschaft, das Bürgerrecht erthcilen, wird nicht entsprochen, theilSweil solches etwas ganz ungewohntes und nach den Verfassungen der meisten Städte unzulässiges ist, theilSweil man die Absicht des Pfalzgrafcn, dadurch dem Droit ll'-mkainv bei der dem Prinzen einst zufallendenErbschaft in Lothringen auszuweichen, für bedenklich hält. Dagegen wird gut befunden, dem jungen Prinzenein Pathcngcschenk im Wcrthe von 600 Thalcrn zu geben. Zürich wird ersucht, das Antwortschreiben in jenemSinne abgehen, daS Geschenk anfertigen zu lassen und die Kosten nach der 4744 bestätigten Repartitionzu verrechnen. Alles wird all rvloronelnm genommen. 8 17. K. Zwei zu Röchelte etablierte schweizerischeHandelsleute (Johann Immer von Bern und Emanuel Wyß von Basel) beschweren sich, daß ihnen trotz dendagegen gemachten Vorstellungen daS logomonl lios gons clo guorrt!, die Eapitation und die laxe «luitliisliwauferlegt worden seien. Da ein solches Verfahren für die ganze schweizerische Nation in Beziehung auf diederselben in Frankreich zugestandenen Freiheiten von bedenklichen Folgen sein könnte, wird gut befunden, einVorstellungSschrciben, ähnlich wie 4738 und 4740, an den Ambassador abgehen zu lassen und Bern undBasel anhcim zu -stellen, ob sie dasselbe bloö in ihrem Namen absenden oder Zürich ersuchen wollen, es imNamen der evangelischen Städte und Orte abgehen zu lassen. 8 48.
Zürich und Bern.
I». Berns Gesandtschaft berichtet, daß Paul BiaS, ein Galerien, zu Lausanne gestorben sei und eine»minderjährigen mittellosen Sohn hinterlassen habe, welcher bitte, man möchte ihm das von seinem Vater ge-nossene Bcneficium noch ein Jahr lang zukommen lassen. Bern hat dessen Bitte bereits willfahrt, die Gesandtschaft von Zürich nimmt das Ansuchen »<1 rvkororiäum. 8 23. l. Die noch immer waltende Streitigkeit wegen