Juli 174«, 4Z
Uebung bewenden. Bern ist dcr Ansicht, man sollte dahin trachten, daß dieselbe Titulatur, welche Preußen derEidgenossenschaft gebe, auch von andern Mächten, Fürsten und Ständen erhalten werde. Dem Abschiede wirdeine aus dem zürcherischen Archive entnommene Uebcrsicht über die bisher der Eidgenossenschaft gegebenen Titulaturen beigelegt. 8 0. Zi. Da noch keine Aussichten auf einen bald erfolgenden Friedensschluß dcr Kriegführenden Mächte vorhanden sind, so wird eine Bcrathung über den Einschluß dcr Eidgenossenschaft in einensolchen Frieden für unpassend gehalten, hingegen Zürich nochmals verdankt, daß es ein aufmerksames Auge ansdcn Gang dcr Ereignisse habe. Im Falle es nöthig erachtet wird, ein Schreiben an die Mächte wegen desEinschlusses zu erlassen, soll Zürich vorher den ConscnS dcr Stände dazu einholen. Erhält ein einzelnerStand Berichte, die für diesen Zweck von Bedeutung sind, so wird er ersucht, dieselben Zürich mitzutheilen. 8 >0.I« Bon Vigicr, Dolmetscher des französischen Ambassadors, Marquis de Eourtcille, überbringt ein Compliwcntschrciben. Beantwortung. 8 kl. »». Complimentschrcibcn des Bischofs von Basel. Beantwortung.K 12. i». In Betreff dcr Beschwerden über die Hoheit Taxen dcr Briefe, welche aus fremden Landen überZürich, Bern und Basel kommen, erklärt Bern nach angestellter lütter suckung, daß von seinen Postbestehcrndie französischen Taxen dcr aus Frankreich kommenden Briefe in Schweizervaluta hätten bezahlt werdenmüssen, ungeachtet sie sich Mühe gegeben hätten, diese Beschwerden zu beseitigen. Basel eröffnet, daß es zudcm mit dem französischen General-Postamt errichteten Tractat, nach welchem es die leichte französischeValuta in gutes Schweizcrgcld rcdueicren müsse, durch Roth getrieben worden sei. Auf seinen Antrag wirdder Entwurf eines BorstcllungsschrcibcnS an den Ambassador dem Abschiede beigelegt. 8 13. «». In Folgeder im Mailändischcn anSgcbrochencn Viehseuche wird gut befunden, den auf das cnnetbirgische Syndikat reilendcn Gesandten die nöthigcn Instructionen zu geben; doch glaubt man, daß die drei Provisivnalortc schondie gehörigen Befehle werden erlassen haben. 8 14. >». Die von Luccrn gerügte ärgerliche Vergebung dcrPfarrpfründcn beider Religionen in den gemeinen Herrschaften und in den Orten wird zur Sprache gebracht.Zürich eröffnet, daß cS seinem neuen Amtmann in Baden den erforderlichen Befehl geben werde, daß beiciiicr Vacanz zu Zurzach jeder Anlaß zu Klagen beseitigt werden solle, und spricht die Erwartung aus, daßMan den Cvllatoren im Thurgau und Rheinthal Maß und Ziel setzen werde. Eine niedergesetzte Commissiondringt nun folgenden Vorschlag: 1) Das Syndikat hat an die Eollatorcn zu schreiben, sie möchten, wen» ihreForderungen billig sind, bei denselben verbleiben, oder, wen» nicht, es bei den frühem nieder» BclehnnngStaxendcwcndcn lassen und dieselben nicht mehr steigern. 2) In Betreff der den Hoheiten und deren Landvögten zu-Ohmden Eollaturcn erklären die die Grasschaft Baden regierenden Orte, daß die Jnveftiturhonoranz für ein^mwnikat zu Zurzach MO Dukaten nicht überschreiten soll. 3) Für die übrigen Pfarreien wird vorgeschlagen,daß, wenn das Pfrnndcinkommcn 500 Gulden und darüber betrage, die Jnvestiturtaxc den vierten Theil dessttcn Einkommens, wenn eö unter 500 Gulden stehe, nicht mehr als 10 Dukaten betragen soll. Diese Orb"«ng ist dem Eide deS LandvogtS im Rheinthal zu inserieren. Den Geistlichen ist von ihren Obrigkeiten zuinsinuieren, daß sie sich diesen Verordnungen zu unterziehen haben. Die Obrigkeiten der Orte werden ersucht,nuch in ihren Landen Vorsorge zu treffen, daß Exccssen abgeholfen werde. Dieses Gutachten wird den HoheitenUnterbracht; den Eollatorcn und dem Bischof von Constanz wird einstweilen geschrieben, daß sie Mißbränche' abstellen möchten. 8 15.
Die VIII die Grafschaft SarganS regierenden Orte,q. Zugs Gesandtschaft macht instruktionsgemäß darauf aufmerksam, daß dieses Jahr viel Vieh übcr dasEst'birg nach Italien nachgetricbcn worden sei, und fragt an, ob ein solcher Nachlricb von Vieh, daS außerhalb