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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
Entstehung
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Juli 1745,

Z5

I». Luccrn stellt den Antrag, es möchten Vorkehrungen gegen die ärgerliche Art und Weise getroffen werden,wie die Pfründen beider Religionen vergebe»,gleichsam aus die Gant geschlagen" werden. Der Antrag wirdbelobt und den Hoheiten hintcrbrackt mit Beifügung der in dieser Sache schon früher gefaßten Beschlüsse, K 15,st Der Antrag Untcrwaldenö, man möchte den nach LauiS reisenden Gesandten die Instruction geben, die inden cnnetbirgischen Voglcicn zu hoch stehenden Goldsortcn (Dublonen undZegincu"» herunterzusetzen, wirdac! rokeronclrim genommen, 8 1k,

Man sehe auch im Abschnitte HcrrschastSangelcgcnhcitcinLandgrafschast Thurgau.

Art.

27.

AmtSrechuung.

Art 7 .46. Polizeiliches.

Art. 7b9.

Bereinigung der Bodenzinsc und

öl.

409. Judicatur und Kompetenz-

der gerichtsherrlichen Gefälle,

94.

conflicte.

830.

Kriegssachen.

IIb,

Ouartierhauptlcute und Ouar

412. ,,

838.

ticrversammluugen.

418. »,

., 842.

1b0.

Rechte Freiburgs und Solo

», 420.

,« «76.

Stifte und Klöster.

thuruS.

bk4. Justizsachc».

878.

» ,,

189.

Marchensache».

7b7. Lehensachen. ' '

883.

» »

194.

Marchensachen.

Rheinthal.

Art

24.

Amtsrechnung.

Art. 117. Justizsache».

Art. 269,

Zölle und Wcggelder.

b7.

161. Lehensachc».

328.

LocaleS.

99.

Polizeiliches.

Grafschaft Sargan«.

-

Ar,.

l.

Beeidigung von Beamten.

Art. 22. NmtSrcchmmg.

Art. lbb.

Justizsachen.

Obere sreie Aemter.

Ar,,

I.

Beeidigung von Beamte».

Art. 19. Amtsrechnung.

-

Ist.

Conferenzen der katholischen Orte

während der gemeineidgenössischen Tagsatznngim Auti 1745.

sTtaatSarciiiv vncern I

a. Der Abgeordnete des Bischofs von Basels Franz Honorius Freiherr von kandier, stellt noch einmalbas Ansuchen um Erncucrung und Solennisation dcs Bundes und ersucht die Stände, in den imincr nochmißlichen Zcitläuscn sich den Ruhestand des Bisthums angelegen sein zu lassen, Es wird ibm geantwortet,baß die Gesandten nicht mit hinlänglicher Instruction versehen seien, daß sie aber ihre» Principalen getrculichcDelation erstatten werde». In Beziehung aus den zweiten Punkt geben sie dem Abgeordneten beruhigendeZnsicherung, « l, ?». Die Gesandtschast von Nidwaldcn rügt, daß dir Oberste» in königlich spanischenund neapolitanischen Diensten zu größter Disreputation der Eidgenossenschaft und zum Schaden ihrer Ange-hörigen cigcnmächtig die Eapitulationcn abändern, und trägt daraus an, diesem Unwesen durch Androhungböchster Strafe und Ungnade alles Ernstes zu steuern, Bei der Besprechung dieses Anzuges wird hcrvorge-bobcn, daß in Folge von.solchen Particularcapitulationcn d.ie Leute sich gegen alle Feinde deo Königs, auchßege» die BundeSverwandteu der Eidgenossenschaft, ja gegen die Eidgenossenschaft selbst offensiv gebrauche»