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März 1744.
inktt-mslionv stellt, die Judikatur über ihn behält es sich vor. Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug halte»an der alten Kapitulation von 1734 fest, annullieren die neulich projektierte; wünscht jedoch der Bevollmäch-tigte deS neapolitanischen Hofes, d'Jsastia, Verhandlungen anzuknüpfen, so »vollen sie dazu Hand bieten. Oberst-lieutenant Freulcr und Mithaften sollen verhört werden; bis zur Entscheidung hat der Kosten halber allesin «tat» qua zu verbleiben. Unterwalden will übcrdicß, daß Marschall Joseph Anton von Tschudi sich nichtaus der Eidgenossenschaft entferne , bevor die Gegenparthei sich gestellt hat und die Sache erörtert ist. DieGesandtschaft von GlaruS hält sich an den sraueuseldischen Abschied von i743 und an die oftmaligen Erklä-rungen ihres Standes und vindieiert demselben allein das Recht, den Marschall Tschudi zur Verantwortungzu ziehen; wenn aber Tschudi persönlich vor die Conserenz beschiedcn worden sei, so habe Glanes das nichthindern wollen, insofern er bloß Information zu geben habe. Sic fügt die Erklärung bei, daß, wie GlaruSallein die Errichtung der Kapitulation für beide in sicilianischcn Diensten stehenden Tschudi'schen Regimenter(nämlich des Marschall Joseph Anton von Tschudi und des Oberst Ludwig Leonhard von Tschudi) im Jahr1734 zugestanden sei, sie ihren Stand für ebenso berechtigt halte, solche Capitulation von sich aus zu er-läutern und zu verbessern und ebenso den Marschall Tschudi anzuhalten, die den Beitritt zur neuen Capitu-lation verweigernden Hauptleute bei der alten bleiben zu lassen. Sollten die Gesandten etwa beschließen, denKönig von Sicilien zu ersuchen, die alte Capitulation bis zu deren Exspiration unerläutert zu lassen, so könneGlaruS nicht beitreten und behalte sich seine Rechte gegenüber diesen zwei Regimentern kräftigst vor. Wolleman aber über ein allgemeines System berathen, durch welches die Ehre, das Ansehen und der Nutzen derNation in den königlich spanischen und sicilianischcn Kriegsdiensten befördert und den Unordnungen gesteuertwerden könne, so ist die Gesandtschaft instruiert, dazu Hand zu bieten, zumal da Marschall Tschudi und andereObersten eine solche Verbesserung für nötbig erachten.
Verhandlung der eidgenössischen Repräsentanten in Basel.
Masel, 27. März vis 19. Mai 1744.
I Staatsarchiv Luccr» 1
Repräsentanten. Lucern. Franz Urs Balthasar, des RatbS und Alt-Bauherr. Stadt St. Gallen.Friedrich Girtanner, Bürgermeister.
Auf dem „Neuen Hause", einem Wirthshause nahe bei Klcin-Hüningcn an der Grenze gegen das Mark-gräfischc hielt sich seit Ende Januars ein österreichischer Officicr auf, der sich Baron Drauk nannte und vor-gab, er habe sich wegen eines Duells von Rheinfelden entfernen müssen. Als man aber vom Marchese dePriö selbst erfuhr, daß er cS sei, der diesen Officicr dahin beordert habe, und man wußte, daß dessen Anwesen-heit französischer Seits Aufsehen und Unwillen errege, so hob Basel die Wirthschaft daselbst ans und ersuchteden ungarischen Botschafter, diesen Officicr wegzunehmen oder ihn wenigstens in die Stadt zu versetzen. DerOfficicr blieb. Marchese de Pri6 behauptete, derselbe könne mit ebendemselben Rechte dort bleiben, als der Che-valier de la Touche, welchen der französische Ambassador in die Stadt zu setzen für gut befunden habe, undfügte die Drohung bei, daß er, wenn Basel diesen Officicr vertreibe, dieß als eine Verletzung der Neutralitätanleben und den ersten baölcrischen Angehörigen, der den österreichischen Boden betreten würde, anhalten lassen 'werde. Dazu kam, daß der zu Hüningcn commandierendc General de la Ravoie und der Marschall de Coignvunter Drohungen die Wegschaffung jenes OfsicierS verlangten. Dieß und die Nachricht, daß im Frühlinge