— 210ment von Paris die Aufsicht über die Polizei und die öffent-lichen Sicherheitsanstalten entzog, und dies Geschäft demGemeinderath übertrug. War dies nicht eine offenbare Vor-bereitung auf die ersten Septembertage?Das Gesetz des 13. Aug, welches dem Gemeinderathden Auftrag ertheilt, für die Wohnung und Sicherheit desKönigs und seiner Familie zu sorgen. Dies wichtige Ge-schäft mußte doch eigentlich der Aufsichtsausschuß überneh-men; Ludwig und seine Angehörigen waren ein Unter-pfand von dem man dem ganzen franz. Staate strenge Rechen-schaft schuldig war. Aber schon damals hegte man andereAbsichten. Der gesetzgebende Körper fügte sich in alles;er wollte dem Gemeinderath gefällig seyn und überließ ihmeins der seiner schönsten Vorrechte. 2)Der Beschluß, welcher die Versetzung der gesangenenSchweitzer nach Paris verordnet; iſt er nicht auch eineVorbereitung auf den 2. September?Das, für die Departemente beleidigende Gesetz, welchesbestimmt, daß in jeder Sektion zwei Geschworne für dieAnklage, und zwei Geschorene für das Urtheil ernannt wer-den sollen, um die Verbrechen, welche am 10. Aug. sindbegangen worden, gehörig zu untersuchen und nach Ver-dienst zu bestrafen. Giengen diese Ereignisse nicht die De-2) Jemand schlug dem Minister Rolland vor, einen Aufstandzu erregen, und bei der Gelegenheit den Tempel in Brandzu stecken. Man könne, sagte er hinzu, der königl. Familieauf keine leichtere Weise los werden. Nossand erwiederte:„das ist ein sehr schwieriges Unternehmen. Der Erfolg isthöchst ungewiß; der Streich wurde schon am 10. Aug. ver-ühlt.“Der Verf.
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