">achtt, solle der Seelsorger so er begehrt de., ohngchindcrten Zugang zu jhme de». ^-.lalleanten ohne BeyseynBeambteten habe..' und von jhme biß zu der Richtstatt begleichet werden mögew
Zu desto sicherer Verhütung dan aller ohnbeliebigkeiten und reihenden Anlagen ,°ll Kunft.ghtn alles verhafte^nützen und Schmähen von Geist- und Weltlichen, in und äussert der Kirchen, mundt- und schr.ftl.chen eyHefter ohngnad verbotten, und abgestraft werden, auch solle bcy gemeinen und sondcrbahrcn Zu.a.nmeukonften^'che im Reden, Schreiben und dergleichen die Einte Religion Evangelisch und die andere Ca.holt.ch
kennet und betitlet werden. ... ,
Übrigens dan solle auch iw.'..^-Sachen Erbschafften und Lallooatnmcn die cuttcu gleich
""deren ohne unterscheid der Religion gehalten und angesehen, auch bey denen Lehcnö-Vcrlcihungen Ke.nem
Religion halber etwas zugem.lthet werden. ^
Wann nun Kraft dises Fridens-Schlusses heiter bedungen worden, daß vor Abtrettung der Hcrr.chaftenTwgäu und Rheinthal an die vormahlig Regierende Lobl. Orth, so wohl der Religion als der Regierung^lb-r. die gebührende leitet würcklicheu zu Werck gerichtet werde, (zu dem End Wir eine eigene (wn.....«swn^dnet, welche sich obgelegen lsalten solle, alles in erforderliche kvoonti».. zusehen) ziimahlen die Catholftchewie die Evangelische und die Evangelische gleich wie die katholische der Religion und Gottcs-D.cnstS^lber, und waS selbige... anhanget, in denen gemeinen Herrschafften, wo behde Religionen sich befinden, ...°Wm ga,.h gleichen Rechten stehen, wie niäft weniger der Ehrenstelle.,, Aemter, lAvil- und >li,it».-Bed.e-»»"ge>. halber wie hierum gehalten werden solle, deutlich ausgctruckct .st; Als ,ollen hiemit jcdwedercr Rc-^i°""s-Ge»ossen gut Fug und Macht haben ihres Rechtens nach Answer,.,ng angehörten FridenS-Schluftcs"°" an völliglich zubedienen, und derer .vürcklich theilhafft und genoß zu,eyn; Gestalten dann Unser ernft-l'cher Will Meinung und Befehl hiermit ist, daß kein Theil dem anderen hierunder Eintrag thu», vil weniger""'che.. Widerwillen VerdruS, Aufschub, oder Versäum,...s verursachen, sonderen je ein Theil dem anderenalle Bereitwilligkeit erzeigen solle; Wie dann auch alle und jede, ,o wohl Ge.ft- als Weltlichen Stands"»'"l>net werden sich alles dessen, waS zu cinicher Hindcr- oder Irrung Anlas geben möchte, gänhlichcn zu-"'»ßigen) und zu enthalten- Hierbey vcrbicthen Wir auch allen und jeden U.„crcn Angehörigen Gc.st- und^"Nichen, was Stands, Ansehen, und Würde die immer seyu möchten, bey hoher Straff und Olmguad allegebührende, ehrverletzliche, üppige, ohnnütze, a.tch schandliche Schand- Schmäh- und Schelt-Wort, Verach-'"»3°"- Verkleinerungen Rcihungen, und Veranlassungen, wie die immer fürgezogen, gemachct, oder erdacht^en möchten und wollen hingegen, daß männiglich in Worten und Wercken, .... Thun und Lassen sich ehr->), bescheiden, ....d tugendlich erzeige, und verhalte, alö es ehrbaren Lenthe., unter einandereu wohl an-g. u„d ge-immet und wer Hierwider ohngehorsam erfunden wurde, der solle deßwegen zu gebührendergezogen werden; Welches zu ...änniglichö wüssenthafften Verhalt ab allen Canhlcn öffentlich verlegen,""d wornach ein jeder sich zurichten, und ihme selbst vor Schaden zuseyn wohl wüssen wird.
Geben zu Baden im Ergäu den zwölfften Tag Hcrbst-monat, von der Gnadenreichen Geburt ChristiUnserS HErrn und Heylands gezcllct, Eintausend,Sibcnhundert und Zwölfs Jahre.
Eidgnößischc Canhlcy der Lobl.
Regierenden Orthcn.