Gaster. 171». 1722.
1275
173tt Glarus. Kaspar Gabriel Frculcr.
17»2. Schwyz. Joseph Franz Mettler, Altstatthalter.
1734. GlaruS. Zacharias Llichsinger, Seckclineister.
173«». Schwyz. Joseph Franz Mettler.
17»«. GlaruS. Kaspar Häuser, älocl. vi., von Näfelö.
17ÄV. Schwyz. Karl Jo>cph Reding von Bibcrcgg.
1742. GlaruS. Fridolin Anton Frculcr, Ritter, des Raths.
171»
Art. 85. Die Angehörigen der Landschaft Gastcr suchen die Bestätigung ihrer Freiheiten und Privilegientch Deputierte von Wesen und SchänniS nach und legen ihre Briefe klnd Siegel, namentlich die von 1572,^ 1631, 1641, 1664, 1652 und andere vor. Auö diesen geht hervor, dasi die von Landvogt und Gericht^»gcncn Urtheile inappellabel sind, und daß die von Landvogt und Gericht, auch von den Gesandten an-^Ve>, Bußen mit Ausnahme des den Hoheiten zustehenden MalcfizcS zum halben Thcilc der Landschaft'llchörim. Die Bestätigung von Seite der Obrigkeiten wird in Aussicht gestellt unter dem Vorbehalt, daß^^n jederzeit „auS hochobrigkeitlichcr Amtspflicht je nach Beschaffenheit der Sachen die Rcmcdur anschaffen^d dos Gebührende vorkehren" »Verden, und daß umgekehrt die Landschaft Gastcr ihre Privilegien und Rechtemißbrauchen »verde. 8 1. » 86. ES wird für nvthig erachtet, um der zerfallenden Oeconomie dcS Stiftes^Mmsiö aufzuhelfen, einige reformatorischc Vorschläge den Obrigkeiten zur Ratification vorzulegen. 8 2. jj' Der Strcithandcl zwischen Baptista Gilgin und denen von Quinten wird zu schlichten gesucht, jedoch ohne. Schwyz wünscht, daß GlaruS ihm überlassen möchte, den Handel zu entscheiden; GlaruS aber behält^'vr, »veil Schwyz schon „ein Urthcil und einen Spruch ausgestellt", auch seinerseits daö Gebührende zuz 4. ^ gg. Daö sürstliche Stift SchänniS verlangt, daß man die von der Landschaft „anleiten". ltc, dic zur Erbauung der Capelle dcS h. Sebastian erforderliche Bcihülfe zu leisten. ES wird geantwortet,, "Mn habe gewahren können, daß, wenn daö Stift dic Landschaft freundlich ansuche, ihm zweifelsohne ent-»verde»? würde. 8 5. ß 89. Landschreibcr Hauser von GlaruS stellt für sich und die übrigen Mitcrben
Zg . ... ...
' an den Ort Schwyz verhelfen, auf dasi Untcrvogt Bcttschart für seine Anforderung an den Stand
" Pannerherr Tsckudi scl. daö Ansuchen, nian möchte ihnen zur Bezahlung einer Anforderung von 171 Gld.
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auch bezahlt »verde» möchte. Die Gesandten von Schwyz hinterbringen daS Ansuchen ihren gn. Herren
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^der». 8 6. 9l). Untcrvogt Bcttschart von Wesen gicbt einige Punctc ein, welche dem Abschiede bei-^ «Itd !U> losoioiulnm genommen werden sollen. I'Dic Eingabe findet sich nicht beim Abschied.j 8 7. Absch. 2V.
1722.
Art. 91 Beziehung auf die Besoldung dcö Land»vcibel6 »nid dcö LandschrcibcrS zu Wesen ariS den obrig-^)e» Gefällen (beide zusammen bezogen jährlich 15 Gld.). wird gut befunden, eine Aendcrung eintreten zuda dicß eine alte Bestallung dieser beiden Amtleute sei. 8 2. ß 92. ES soll um Particular- oder Tag-
l»ss.
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Uöjachcn keine Gemeinde ohne Begrüßung des Landvogts oder des Untcrvogtö gehalten »Verden; in Abwcscn-
Landvogtö hat der Untcrvogt der Gemeinde beizuwohnen und, bevor eine Gemeinde bewilligt wird,
die
^andvogt die Veranlassung zu der Gemeinde zu berichten und dessen Befehl zu erwarten. 8 3. 93. Ob
begangenen Criminalfehler durch den Landvogt mit den Sccvögtcn oder durch den Landvogtdas Gericht von SchänniS bcurthcilt »verde» sollen, wird bei auseinander gehender Instruction u<1 rata-
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