Grafschaft Uznach. 17»« 17^1
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Januar: Art. 56—64. Mai: Art. 65—72.
^rt. 5g. Statthalter Mettlcr trägt instructionSgcmäß dem Untcrvogtc auf, die Steg und Wege in Uznach,^^»tlich den gegen Kaltbrunn und daS Schlößlcin Grünau und von der Thorhaldcn bis zur ersten Brücke^ "Ochsten Mai in Stand zu stellen. Saumseligkeit wird mit 50 Gld. gebüßt. 8 1. ß 57. ReparationenElotteöhausmühle soll der Spitalmrister laut Admodiation bis künftigen Mai währschaft herstellen. 8 2.^^isio,, des Bcttwcrks, deck zinnernen und kupfernen Geschirrs; theilwcisc Erneuernng wird verordnet. 8 3. I!'Das ewige Licht vor dem Hochwürdigcn und dem Bcgräbniß der Grafen ist besser zu besorgen; Kinder^ ^ Hcrrcnstubc nicht besuchen. 8 4. h 60. Die Rechnung des Admodiators ist jährlich abzulegen. 8 5. ßsche'^" herausstellt, daß an der gewöhnlichen St. Antonii Jahrzcit dcßwegcn keine Geistlichen mehr cr-sollen, weil der Tönicrwcin so schlecht sei, da doch nach alten Briefen wegen dieser Messe und auchder vier Quatembcrjahrzeitcn daS Almosen außer Landes zu sammeln eonecdiert worden sei, welches^ insgemein auf 200 Gld. sich belaufe und dem Verwalter zudienc, so will man gehörige Relation thun,^ ^ der Fundation und den Verstorbenen Genüge gcjchchc. 8 6. ^ 62. DaS Synditat befiehlt dem Spital-daß er die angedungcnen 25 Gld. jährlich nach Gutfindcn des Dccanö, des Landvogts und des^ ^"dogts verbauen müsse, die schon von zwei Jahren her verfallenen 25 Gld. bis nächstes Antonii-Syndicat.^ ü 63. Der Verwalter hat dem Meßmcr auf h. Weihnachten das gewöhnliche Brot, wie von Alters her,. ^abfolgcn. 8 8. jj 64. Der Wunsch des Verwalters, ein Stück unfruchtbarer Reben in Acker zu vcr-
wird .1(1 rvleronckum genommen. 8 0- Absch. 434.
- . 65. Wegen der noch nicht in Stand gestellten Straße nach Kaltbrunn werden die Besitzer der an-^ ^>.'N z>,r Verantwortung gezogen und erhalten den Befehl, die Verbesserung sofort vorzunehmen. 81- !I, Da im Januar dekretierten Bauten an der Mühle noch nicht ausgeführt sind, wird der Spitalvcr-8e/^ ^lll'wiescn, dieselben sofort herzustellen. 8 2. ß 67. Dem Verwalter wird aufgetragen, zwei Stück^ ^ckc„, 2 Unterbetten, 2 Hauptpfulwcn und 2 kleine Hauptkißclein statt der alten anzuschaffen. Das un-gewordene Zinngcschirr soll er umgießen, daö zerschlagene Kupfcrgcschirr in brauchbaren Stand setzen""icr Aussicht des Landvogts und dcö Untcrvogts vertauschen. 8 3. 63. Zum ewigen Licht hat der Vcr-gutes Ocl, in den Spital dürrcö Holz zu liefern; dcö Verwalters Kinder dürfen die Tafelstubc und die» . Zimmer dcö LandvogtS und der Geistlichen nicht betreten. 8 4. ß 69. Dem Meßmer hat der Verwalteralte». Brauch daS Brot zu verabfolgen. 8 5. ß 70. Der Verwalter hat jährlich Rechnung abzulegen. Dererhält einen Verweis, daß er die Rechnung diesem Syndicatc nicht ablegen kann. 8 6. ß 71. DerWalter hat bis dahin aus den nicht in der Admodiation begriffenen jährlichen 25 Gld. noch nichts an dieftsv ^"""ndt. Es wird ihm befohlen, die Kirche zu weißen, den Altar zu reparieren, alles unter Aufsicht^'idvogts. deö DccanS und dcö UntervogtS. 8 7. » 72. Vom Verwalter wird verlangt, daß er die Reben^ als bisher gruben lassen soll. 8 8. Absch. 436.
17^1Januar.
g ^l. ?Z Der Gotteshaus-Müller gicbt sein Mühlclchen zurück, da er durch den Besitzer des „Mühlelcins"Hertj zu Schaden komme. Dem Spitalvcrwaltcr wird der Auftrag gegeben, dahin zu trachten, daßsi»i auf den höchsten Pfenning gebracht und, wenn dann wieder Klagen gegen den Hcrti-Müllcrderselbe für den Schaden verantwortlich gemacht werde. 8 1- !! 74. Das Gotteshaus Wurmspach
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