Grandson. I71A. 1269
^isirs Duvoisin gegebene Bonification für die Psrundgütcr vergüten oder seinen Nachfolger dafürEndlich machen möchte, wird nicht eingetreten, weil dicß ohne Befehl der Gesandten geschehen sei. 8 28. jjAuf Empfehlung dcö Prädicantcn Warney will Bern dem Helfer zu Grandson sein geringes Einkommen^ ^lern. Die frciburgische Gesandtschaft nimmt die Sache ml roloi-omlnm. § 29. jj 415. Eine Deputation^.^ütellanei ^orgier verlangt im Hinblick auf die den 26. Mai 4655 von beiden Ständen erlassene Erkanntniß,^ dchcr Castellanci das nöthige Holz aus der Waldung „hinter der Mcstralcy Provence" zukommen möchte.T Verlangen wird entsprochen; der Landvogt hat de» Beschluß in das Schloßurbar einzutragen. 8 36. jj 416.
Thormann wünscht ein Nebgut, das er zu Concisc besitzt, von den schuldigen Bodenzinscn zu bc-mit dem Anerbieten, Maß für Maß an sichern Orten dafür zu geben, kleinere Schuldigkeiten aber^ Pi lassen. Man tritt auf sein Anerbieten ein und will vernehmen, was er dagegen geben will. 8 44. jjDie Gesandtschaft Freiburgö wiederholt die Instanz, daß „jener Summe halber von 129?/, Thalcrn, welche" Landvogt Künli, Alt-Castellan Prctelli, damaligem Nathschrciber dcö grandsonischen Colltumicr wegen^"richtet worden, eine billige Einthcilung beschchen sollte". Da nach dem den 17. November 1763 von Bern^ünli erlassenen Befehl, dieses Contumiers halber in Billigkeit sich abzufinden, die bezahlte Summe auf8 D ^ rcglicrt worden ist, so nimmt die bcrncrischc Gesandtschaft diesen Antrag ml i-olvionckum.. / I! 418. In Folge eines Ansuchens von Seite dcS Prädicantcn zu Ficz um Reparation seines Pfrund-der Landvogt beauftragt, mit dem Gebäudcinspector einen Augenschein einzunehmen und darüber^'chten. 8 55. jj 419. Die Behandlung der übrigen Grandson betreffenden Punctc wird auf die folgende°^"enz verschoben. 8 62. Absch. 34.
^ ^rt. 426. Die Rcnovatoren berichten über den Fortgang ihres mit vielen Schwierigkeiten verbundenen^Haftes Nachdem eine Versammlung der Vasallen stattgefunden hatte, gehen nun einige Rcclamationenbeid uns folgende Weise durch Ucbcreinkunft erledigt werden. Dumoulinö von Montagnv remittiert^^"d>cn hinter unterschiedlichen Orten dcS Amts an Boden- und Fcuerstattzinscn Lehen- und niedererH ^chkcit für 26,781 Gld. 11 Sch. 1 Den., beide Stände hingegen ihm hinter ValcyrcS in gleichen und andern^chligkcite» 26,766 Gld. 5 Sch. 5 Den., also daß man ihm die Differenz zu zahlen schuldig verbleibt. Und»all ^ ^ sicherere jährliche Einkünfte übcrgicbt, so wird für billig erachtet, „ihm neben dem in
Gld. gesetzten Nachgcld alle von der Oberhcrrlichkcit dcpendierendcn Gerechtigkeiten (jedoch mit„brjdes »Itimi snpplioii und der Bedingnisse des Abergements ck» linis «1o Uill^, so außer FolgendemSchumi verbleibt, mit zwei Dritteln der Bußen, als Hz dem Amtmann, Hz der Stadt Grandson) sannnthalben Jurisdiction, so beiden Ständen auf seinem zu Grandson besitzenden Haus gehört, als für ein», Eschaus von Vallcirc zuzueignen und das schon hinter Montagni gehabte Appcllationörccht rccta vor dieHeists ^^siPcitcn zu kehren nach bedeutetem ValleyrcS zu transferieren." 8 1- !j 421. Der von Seckcl-^ ^^^">ann im September angebotene Austausch (Art. 416) seiner zu Concise schuldigen Bodenzinsetzj. ^"khmigt. 8 3. 422. Mit den Herren Calamc wird ein Abtausch verglichen, durch welchen sie beidenU»d Bodenzinscn und Lehen 2686 Gld. 1 Sch. 5 Den. übergeben, die Stände dagegen ihnen in Zinsenltzy. 6" Novallcö 2663 Gld. 6 Sch. 5 Den., überdies! noch weil sie 21 Mäß Weizen und 6 Kapaunengeringem Preis übergeben, ein Nachgcld von 266 Gld. 8 3. jj 423. Jean FrancoiSHm übcrgicbt den Ständen an Gefällen für 8268 Gld. 5 Sch. Capital und erhält von denselben hinterdie er den größten Theil seiner Lehen hat, für 8636 Gld. 4 Sch. 7 Den. und schuldet den Ständen
^Mrenz. H 4 ^ 424 Ms pcm Herrn von Chamblon findet man sich so ab, daß ihm die Stände alles,
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