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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Bellen;, Bollen; und Riviera. 1712. 1137

17S<». Nidwaldcn. Beat Jacob Zclgcr.

17tt8. Uri. Joseph Anton von Rcchbcrg.

17^ltt. Schwyz. Augustin Jnderbitzin.

17Ä2. Nidwalden. Franz Joseph Ackermann. Nach dessen Tode Melchior

AloyS Ackermann.

1712

Art. Der Kirchenvogt von St. Peter legt die Kirchcnrcchnuug ab. 8 1. 2. Nach Besichtigung derhc/ ^ Cadcnazzo wird der Befehl wiederholt, daß die Anstößcr dieselben auszuwerfen und zu säubern^ damit die Reisenden nicht zu Klagen veranlaßt werden. 8 2. jj 3. Die Moesabrücke sammt den großen

"^chcenen" wird in gutem Stande befunden. Es werden einige Verbesserungen 'an der Wehre oberhalbbrücke und gegen Castione angeordnet. 8 3. 1. Bei der außerordentlichen Besichtigung der Landscheide

derBossel«

wird eine Passonata angeordnet. 8 4- 5. Ablcgung der Spitalrcchnung. 8 5. 6. Der Spitalund wohl erhalten befunden. 8 6. 7. Besichtigung des Dragonat außerordentlicher Weise^ den Berg hinauf. Anordnungen, um die Güter und selbst Bellen; vor drohendem Untergang sicher zu

^ 7. ^ g. Da bis dahin die von den Hoheiten, den Gesandten und dem Landvogt getroffenen Anord-arn,^' drohenden Schaden der reißenden Bäche abzuwenden und die Gräben offen zu halten, der

e Bauer und Unterthan unter angedrohten Bußen ins Werk setzen »rußte, während die Geistlichen sich^ ^ Last entzogen, wird erkannt, daß in dergleichen Dingen die Geistlichkeit so gut, wie die Weltlichen ihrbeitragen soll, widrigenfalls der Landvogt befugt sei, auf den Ertrag der Güter der RenitentenZwecke zu greifen. 8 8. ^ 9. Besichtigung der Stadt-Gräben, dcS Tccincllo und der Stadtportcn.»^wg zum Auswerfen der erstcrn. 8 9. 19. Kammcrrcchnung. 8 1t>. 11. Zollrechnung. 8 11. Absch. 8.

^ ^ Landschaft Bollen; hatte den 26. November folgende Ansuchen durch einen Abgeordneten gestellt.>> dn durch den letztcir Krieg ihr verursachten großen Kosten möchte man ihr gestatten: 1) künftig

, Geschworenen frei und ungehindert zu erwählen, 2) in Bünden und andern gebunden Orten Vieh zu»nd^ Halz, wie vor Alters, außer Landes transiticrcn zu lassen, 4) möchte man ihnen vorweisen, wieanter was für Bcdingnisscn sie an die drei Orte gekommen seien und in wiefern sie in KriegSzcitcn zu-spr^ ^ ^ülldig seien. Uri ist der Ansicht, man möchte diesen Leuten beförderlichst mit möglichen Gnaden ent-erb ^»üt sie nicht durch Ucbclgesinntc zum Ungehorsam aiifgchctzt würden. Unter RatificationSvorbehaltbefunden, die drei ersten Puncte unter folgenden Bedingungen durch Ortsstimmcn zu concedicren:Landschaft Bollenz ehrliche Leute von gutem Handel und Wandel, und die da die Statuten verstehen,

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>viit ^ Rechte handhaben, zu ihren drei Geschworenen wählen möge», daß aber dieselben den gc-

hal"'^» ^ »u Händen der Hoheiten erstatten und das gewohnte Regale laut Statuten denselben zu entrichten»Nd ^ncr soll dann der Holzausfuhr wegen eine Ordnung gemacht werden, damit zu Gebäuden, Brückenssrj Wider», Röthigen hinreichend Holz vorhanden sei und niemand dadurch zu Schaden komme. Endlich wird.^Aassc», in gemeinsamem Namen die Landschaft Bollcnz in einem Schreiben an ihre Pflicht zu erinnern,s ^ Altvordern laut deö in den Statuten enthaltenen geleisteten Eivcö den drei Orten mit Zuzügen

allz,,^^' zu leisten schuldig seien, unter beigefügter Versicherung, daß man sie künftig, wo immer möglich, mitZuzügen zu verschonen trachten »verde. 8 1- ü 13. Auf den Antrag von Schwyz, man möchte^mittlung deö apostolischen Nuntius und des GeneralvicarS zu Mailand die Geistlichen in Bollcnz,

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