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LauiS.
zu Bellen; auf den 8, Octobcr abstehen und dem Lauiscrmarkt auf keine andere Weise Abbruch thun zuUri, Schwhz, Untcrwaldcn und Zug nehmen dieses-Project all ralsrenckum und behalten die Rechtegn. Herren und Obern vor. Den Bicini zu LauiS wird eine Abschrift mitgctheilt. Absch. 513, 8 3.sehe auch die Bellen;, Bollen; und Riviera betreffenden Abschiede von 1737 u. ff.j
ll. Hochobrigkeitlichcr Palast.
Art. 369. 1727. Die Restauration des Hausrathes im hvchobrigkcitlichen Palaste wird für noth»"'"^erachtet und zu diesem Zwecke verordnet, daß die Landschaft die 80 Kronen, welche sie jährlich zur Erhaltsdes Palastes und des Hausrathes widmet, den Landvögtcn selbst bezahlen solle. Da aber die Vorgesetzt"Landschaft einwenden, daß sie ohne Ermächtigung der allgemeinen Landeövcrsammlung das zu thun nicht bckseien, wird ihnen auferlegt, die Sache der ersten Landeövcrsammlung vorzutragen und den Erfolg dem ^vogtc mitzutheilen. Absch. 269, 8 8. ß 370. 1728. Die Vorgesetzten der Landschaft LauiS bietenmit allen erforderlichen Mobilien den Landvögten „bedient zu sein". Dabei läßt man es bewende»- ^Landvögtc haben jedes Jahr dem Svndicatc anzuzeigen, wie die Landschaft ihrem Anerbieten nachgckomnt" ,ferner ist ordnungsgemäß bei Abgang des Landvogts ein Inventar dcö Mobiliars anzufertigen. Absch. 285, §
1<». Personelles.
Art. 371. 1713. Auf eine im Namen des Syndicats an Abbate Stampa gestellte Aufforderung,durch gütliche Uebercinkunft dem Proecssc, welchen er gegen die Scrona habe, ein Ende machen sollte, ^ ^derselbe, daß er es thun wolle, wenn der Landvogt ihm die „bekannte lurmill»" zurückgebe und von der ^gicrung zu Mailand die Zurücknahme des Gebots erhalte, daß ihm weder dirccte noch indirccte A>si>t"8 ^leistet noch erlaubt werde, Briefe zu wechseln; ferner wenn er dieser Regierung vorstelle, daß er deider forinula an den Landvogt nicht die Absicht gehabt habe, der Regierung Mißfallen zu erwecke». Dervogt willigt ein, bittet aber zugleich, daß die Gesandten von Luccrn und Solothurn dem französischen ""d ^spanischen Ambassador, bei welchen er wegen dieses Geschäftes übel angeschrieben sei, den Verlauf deSauseinandersetzen und sie günstig für ihn stimmen möchten. Dem Abbate Stampa wird der Aufenthaltwieder bewilligt. Bald daraus erscheint Johann Konrad Cränzlein mit einein Credcntialschrcibcn descanzlers zu Mailand und verlangt laut des 1635 zwischen der mailändischen Regierung und den Orten rteten Tractats, nach welchem Individuen, die vom mailändischen Governo verbannt sind, in der eidgc>w>tz ^Botmäßigkeit nicht sollen geduldet werden, daß dem Stampa der Aufenthalt nicht solle gestattet werde»- ^gleich bittet Cränzlein, man möchte dem Gio. Serena den freien Paß durch die Eidgenossenschastdamit er vor den Orten seine vermeintliche Unschuld an den Tag legen könne. Die Gesandten könnenAnsuchen aus Mangel an Instruction nicht willfahren, wollen aber dasselbe ihren Obrigkeiten ^"terdr" -welche dann den Entschluß dem Landvogt mitthcilen werden. Absch. 29, 8 4- jj 372. 1713. Indes Priesters Carbonetti sS. Art. 82j, welcher noch im bischöflichen Palastc zu Como cingethürmt ist ""d cSinalS torturicrt worden war, ohne die Mordthatcn, deren er angeschuldigt wird, gestanden zu haben, ^ ^die evangelischen sowohl, als die katholischen Gesandten beim vorjährigen Abschiede bewenden. Absch- 29, ^ ^373. 1713. Aus einem dem Abschiede beigelegten Memorial geht hervor, wie sich der LandvogtSerona verhalten habe, und daß die Klagen, welche gegen ihn erhoben werden möchten, nicht begründeAbsch. 29, 8 14. ^ 374. 171Ä. Maria Anna Serona wird wegen ihrer dem Gesandten vonüber gebrauchten „unverschämten und impertinenten Termini" festgesetzt; zugleich wird sie geständig, dir' >
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