LauiS und MmdriS. 1081
^ bei ertheilten OrtSstimmcn bewenden; hingegen wird den Hoheiten remonstriert, daß die Lauiscr vonGütern, welche sie seit 1725 gekauft, und welche sie künftig kaufen werden, fortan den WcinzollWen sollten. Mich, gl7, 8 4.
1». Kirchliches. sPlacct.s
^ Betreff des Placetö des Bischofs von Como lassen cS die katholischen Stande bei
^ ^annlnissen von 1696 und 1711 bewenden; die fünf übrigen Stände verlangen eine gründliche Jnfor-ber i^ ^ VischofSwechsel in alten und neuen Zeiten gehalten worden sei, damit sie ihre Obernkömicn und von den Rcchtsamen und Regalien der Stände und den landvögtlichen Utilitätcn nichtsAel " Die Gesandten von Zürich, Bern und Schaffhausen protestieren dagegen, wenn von der
hcst^^ ^ Stände etwas sollte beschlossen werden, bevor sie ihren Principalcn diese Information übcrbrachtbiscl^^ ^ ^ hicbci um hochobrigkcitlichc Regalien handle. Absch. -112, 8 6. sj 191. 17i!7 Die katho-^ Drtc lassen cö wiederum bei den Abschieden von 1696 und 1711 bewenden. Die evangelischen Stände»w man aus den Abschieden wohl ersehe, daß den Landvögtcn von LauiS und Mendriö von den
^wählten Bischöfen wegen der großen Einkünfte, welche dieselben aus diesen Vogtcien beziehen, eine gc-^ ^ Rccognition gebühre, daß zwar 1667, 1696 und 1711 darüber bcrathschlagt, daß aber „nichts»itiv"^^" den Orten bestätigt worden sei; sie sind der Ansicht, daß man sich über eine Rccog-^ ' ^elchc im Nerhältniß zu den bischöflichen Gefällen stehe, vergleichen sollte. Der bernerischc Gesandtesehe instruiert, zu erklären, daß seine Obrigkeit das Placct des Bischofs von Como als ein Regale an-diesc/^" ^ Pluralität der Stimmen ergangene Erkanntniß protestiere und die zu Aufrechtcrhaltung
bei d. gedeihlichen Mittel zu ergreifen wissen werde. Absch. 427, 8 6. sj 192. 1Man läßt cS^ühn" ^^'chicdcncn Meinungen bewenden. Absch. -145, 8 6. 193. Die katholischen Orte, wie
gelbVt/ sollen der Willkür des Bischofs überlassen, eine „gütliche" Rccognition zu bezahlen. Die cvan-^hrj ^ ^ndc ebenfalls, wie früher. Absch. 459, 8 7. 194. 174t>. Man bleibt allerseits beim vor-Llbsch. 475, 8 6. 195. 17tl Die evangelischen Stände itebst Glarus wollen für das^sscll'^^ giriertes, damit eine Gleichmäßigkeit zwischen den Orten stattfinde; zugleich aber wollen sie auch^ l>i/ ^ Regale nicht der Pluralität der Stimmen unterworfen wissen. Die katholischen Orte lassen^ ^», alten Herkommen und ihren Erklärungen von 1736 und 1737 bewenden. Absch. 484, 8 4.
Kmis oder Kuganu.
' Wvogt.
der Laudoogte.x Z^schädigung für die Generalninsternng.^".idvvgt Alt.
II. A,.s^m>ct des Regierungsantritts.e^».ch'«schreil>er.
n h a l t.
v. Landöhanptmann.
2. Syndicat. 213.
3. Decretenduch. 214—217.
4. Abzug. 218-242.
s. Von Valente Conti,b. Bon Bcrnardino Stativ,v. Von Andrea Stativ,ä. Von Alexander Madcrni.
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