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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Grafschaft Baden. 1037

^ ^hren unschädlich sein und er seine RatlMcllc zu Baden behalten soll. Schnorf legt ein Attestat ein, daß^ Urthcil ein Civilurtheil gewesen sei, und stellt den gn. Herren und Obern anheiin, daö Beliebige zu cr-Msch, z ^ 496. 17!!. Die Kosten wegen Jakob Meycrö,des Tochtcrmännlis", sollen an" Obcrvogt von Klingnau gefordert werden. Absch. 357, 8-i. 497. I7t!<» Die Erben des ObcrvogtSHan^ wegen ihrernothdringcndcn Umstände" um die Erlaubniß, ihre liegenden Güter in todtewr wen es immer sei, verkaufen zu dürfen. Ihr Ansuchen wird in den Abschied genommen.41», 8 9.

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