Rheinthal. 889
^üer Recommendation, daß er ehrlichen Herkommens und Leumdens, auch zum Predigtamte ordentlich admittiertworden ssi, dem Fürsten vorstellen und um dessen Belchnung dittlich anhalten, worauf derselbe, wenn er nichtsErhebliches gegen ihn einzuwenden hat, ihm die Prädicatur fammt dem dazu gehörigen Lehen verleihen und^ Gelübde, wie vor Alters, von ihm nehmen lassen soll. Die fürstliche Gesandtschaft wird ersucht, diesenschlag dem Abte zu empfehle». Absch. 376, 8 26. 433. > 744. DcS AbtS Gesandtschast abstrahiertdiesem Vorschlage und hält sich an den früher voit ihr selbst gemachten, fügt aber bei, daß, wenn der^cht von der Concurrenz zu der wirklichen Psarrwahl nur nicht gänzlich ausgeschlossen werde, sie zu allenrpcdicntien Hand zu geben bereit sei. Aus die von den Gesandtschaften von Zürich und Bern an die be-^sstndei, Gemeinden gestellte Anfrage, ob sie bei so bewandtc» Sachen das Recht erwarten oder die Sache"den Orten in den Schoß werfe,! wollten, erklären sich dieselben für das Erste. Der ganze Verlaus der Vcr-^ndlungen wird den Hoheiten hinterbracht. Absch. 395, 8 23. 434. Z7t!8 Abgeordnete von Altstäitcn,. "rbach, Bcrnang und St. Margaretha erklären, daß sie ihrerseits die Cvllaturstrcitigkeit aus einen Rechts-ankommen lassen werden. Es wird ihnen aber vorgestellt, daß sie cS vorziehen sollten, aus gütlichem/he dieselbe beizulegen. Des Abtö Gesandtschaft erklärt sich dahin, daß der Fürst in dieser Sache sich an^ beide,, Stände halten werde, mit den Gemeinden nichts zu schaffen habe. Absch. 443 , 8 4. ß 435.
Abgeordnete ebenderselben Gemeinde» wiederholen ihre obige Erklärung; die Gesandtschaft des AbtS^ Wruiert, durch den landSsriedlichcn Richter die Sache entscheiden zu lassen. Beide Parteien sind jedochgütliche Vorschläge anzuhören. Daraus werben von Zürichs und Berns Gesandtschaften folgende Vor-""ge gemacht: ->) Dem Abt soll von Zürich der Dreiervorschlag zugeschickt werde», und aus demselben soll er^ der Gemeinde Zwei zur Auswahl überlassen; b) der Drcicrvorschlag soll dem Prälaten übergeben werdener einen auö den drei Vorgeschlagenen zum Pfarrer wählen, hingegen die Pflicht haben, Kirchen und^ ^rhäujcr in Ehren zu halten oder zu diesem Zwecke den Gemeinden eine hinlängliche Summe Geldes zu-"'e» zu lassen; oder «Z der Dreiervvrschlag wird der Gemeinde zugeschickt, welche alsdann einen der Vor-
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gcncn ausschließt; aus den beiden »ihrigen wählt der Prälat einen Pfarrer und übernimmt, Kirche und^ ^rhaus in Ehren zu halten. Diese drei Vorschläge werden den Eommittenten hinterbracht. Absch. 456,' !! 436. I7;t». Eine Abordnung der vier Gemeinden erklärt sich an Zürich und Bern für den Vor-je„!^ ^ Erklärung wird in den Abschied genommen. Absch. .457, 8 25. jj 437. Z7/ti>. Abgeordnete
U,. ^meinden, »ach Frauenfeld bcschieden, erklären, daß sie den unterdessen (19. Mai) an Zürich vom^ gcichicktcn Vorschlag nicht annehmen können, und daß sie trotz allen Ermahnungen zu einer gütlichenauf den» Verlangen des RcchlsstandeS beharren IJener Vorschlag lautete: Zürich macht deneicroorsch,ag von Subjekten, welche der Gemeinde angenehm sind; die Gemeinde wählt daraus zwei und^ Prälaten und kann den ihr angenehmsten rccvmmcndicrenl. Der Abt läßt nochmals erklären,baß ^ ^ Zürich und Bern alö Contrahenten deS Friedens, nicht mit den Gemeinden zu thun habe, undA ^"ch den rechtmäßigen Richter erfahren wolle, ob beide Stände nicht schuldig seien, ihm den so klarenr des FrwvcnS und den Dreiervvrschlag als eitlem Collator ausrecht zu erhalten. An jenen von ihmVorschlag hält sich der Fürst nicht mehr gebunden. Absch. 473, 8 18. ff 438. 174 l Die^ lche Gesandtschaft stellt daS Ansuchen, es möchten Abgeordnete der vier Gemeinden pcremtorisch »ach^che, "^ ^ "üm werden, damit dieselben wcgcil des Cvllaturgeschäftö entweder den Fürsten in dem Rechte^üsn Rechte antworten, da der Fürst von Zürich llnd Bern an die Gemeinden vcr-
^ worden sei. Zürichs Gesandtschaft entschließt sich, da die vier Gemeinden jede gütliche Vergieichung
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