Rhcinthal. 871
^len, Zlbsch, 392, 8 37, js 286, I7k!ti. Der Zoll zu Geißau besteht noch; deßwegeu wird wiederum ein nach-^ülliiches Schreiben an ebendenselben erlassen. 'Absch. 367, 8 35. 287. 173^. Wegen dieses immer nochstehenden Zolles wird ein Repräsentativnsschreiben an den Kaiser zu schicken beschlossen, welches der kaiserliche^llchaster mit seinen Officien zu begleiten ersucht wird, Absch, 339, 8 38. ^ 288, t73i». Zürich wird cr-9>3)t, wen» der Zoll zu Geißau fortbestehe, eine nochmalige Rechargc abgehen zu lassen. Absch, 353, 8 35. h239, S7/t<>. Da keine Antwort aus das 3738 abgegangene Schreibeil erfolgt, der Zoll sogar seitdem verschärftworden ist, sv wird Zürich beaustragt, an den Kaiser und nach Innsbruck zu schreiben und diese Angelegenheit dem^iscrlichen Botschafter zu empfehlen, Absch, 373, 8 36. jj 296, l 7AI DaS Schreiben an den Kaiser istdessen mittlerweile«>erfolgten TodeS nicht abgegangen; von Innsbruck ist keine Antwort'gekommen. Zürich'Ard nun ersucht, eine nachdrückliche Rechargc an den Botschafter abgehen zu lassen, 'Absch, 386, 8 33, >1^9 l, 17^2. Wiederum keine definitive Antwort; daher eine nochmalige Rechargc an den königlich ungarischen^vhchaftcr Marchesc de Priö. Absch, 396, 8 39, jss 292. I7^tkt. 'Auch jetzt noch keine definitive Antwort,^ü'lgt bis Marlini keine, so wird Zürich beauftragt, beim Botschafter nachdrücklich auf eine solche zu dringen.K3>, z 32.
k. Zoll zu Fuyach, Anstand mit Appenzell.
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Art, 293. I72Ä. Es tvird berichtet, daß der Zöllner bei der Brücke zu Fußach, „obschon die Unterthancn"dl-'d Rhcinthals zollfrei seilt sollen, die ungehörigen Landlcutc von 'Appenzell mit Zöllen belege." Dem Land-^tst wird iit Folge dessen aufgetragen, den Zöllner mit der Tariffa vor sich zu bescheiden und die Sache zuversuche,, Absch. 221, 8 33. 293, 172? Der Landvogt berichtet, daß sich bei der Untersuchung er-^A'cn habe, daß niemand des Zolles auf der Fußacherbrückc befreit sei außer den Rheinthalem, wenn sie etwasihrem Hausgebräuche gekauft haben. Demnach wird verfügt, daß niemand von diesem Zolle frei sein soll,"Ußer wer die Eremtion beweisen könne, Außcrrhoden aber erklärt, daß, weil cS ein mitrcgierendcr Ort seiou- ^ Ftlßacherbrücke eontribuierc, seine Landlcutc vom Zolle befreit sein sollen, 'Absch. 232, 8 36.
^ ?72t». Aus den nochmaligen Antrag Appcnzclls auf Zollsreihcit seiner angchörigcn Landlcutc an derA'acherbrücke lassen es sämmtliche Gesandten beim vorjährigen Beschlüsse bewenden. Absch, 238, 8 23.
x. Wcggeld zu St. Margaretha.
^ Art. 296. 172<». Slppcnzell will daö dem Hos St. Margaretha 1586 bewilligte und 1669 bestätigte'tzgcld von einem Batzen auf den Wagen nicht zahlen. Es wird aufgefordert, seine vermeintliche Eremtion^uerhulb lcchs Monaten vor dem Landvogt darzuthun; dieser hat dann die Gründe beider Parteien in die OrteAchten, Absch, 238, 8 22. ß 297. Z 727. Der Hos St. Margaretha wiederholt seine Beschwerde,wird tzest„won, daß die Landleute von Appenzell das Weggeld gleich den übrigen Orten zu bezahlen'Beide Appenzell protestieren dagegen; es wird ihnen aber aus ihren Wunsch noch immer gestattet, ihre^'"»ion durch Brief und Siegel zu beweise». 'Absch. 265, 8 16.
-1. Verkam»,nisz wegen deS Weinlaufs und des NebbauS mit der Stadt St. Gallen.
Art. 298. Z 7I«. Den Ausschüssen des untern Rheinthals wird das jcweilcn von 15 zu 15 oder 16 Jahreneucrle Verkommniß mit der Stadt St. Gallen, betreffend den Wcinlauf und daö Bauen nebst andern dem