Rhcinthal.
dem Landschreiber zu untersuchen, wo der Fehler haste und darüber zu berichten. Absch. 135, 8 3. 58. 172«Von den fehlenden 3(1 Gld. Zinsen mangeln noch 14 Gld. 44 Kr., worin auch der Brief von Widnan undHaslach per 3 Gld. 3(1 Kr. jährlichen Abgangs begriffen ist; ferner fallen jährlich im Sicchcnfcldackcr1(1 Gld. und eine im Urbar nicht enthaltene Mühle zinsc jährlich 1(1 Gld. Bei diesem Anlasse wird demLandschreiber aufgetragen, die noch abgehenden Kapitalien sowohl, als die 236 Gld. von Landvogt Martin,und was mehr sein möchte, zu verzeichnen und anzugeben, wie es verwendet worden sei. Indessen soll deralte Landvogl dem neuen sowohl die von Stadtammann Geißer abgelösten 136 Gld. Capital, als die185 Gld. 29 Kr. 3 Den., welche er bei dieser seiner Rechnung schuldig bleibt, sammt der wegen des HofsWidnan und Haslach conftrmierten Buße von 5(1 Thlr. hinterlegen. Absch. 154, 8 14. Ij 59. > 721. DerLandvogt zeigt an, daß er obige Posten „in richtigen Stand gebracht", und daß er dazu noch einen Vorschußvoit Gld. 29. 1(1 Kr. von seiner dermaligen Rechnung in Händen habe. Der Landschrciber, wird beauftragt,alles ordentlich zu verzeichnen. Absch. 175, 8 14. 6l>. 1722. Der Landvogt zeigt an, daß er „an das lautUrbar per 4M Gld. abgelöste und bereits im serndrigen Abschied angezeichnete Capital 272 Gld. ergänzt undsolche dem Adrian Schneider von Altstätten geliehen habe", wofür ein Brief in der Canzlei liege. Es wirdden Landvögtcn befohlen, aus die Ergänzung dieses Kapitals so viel als möglich bedacht zu sein, und de»'Landschrciber, das Ergänzte dem Urbar einzuverleiben. Absch. 19(1, 8 25. ^ 61. >72<». Da der Landvogtdie den Orten schuldig gebliebenen 113 Gld. 52 Kr. 3 Den. nicht an das nach dem Abschied von 1722 zuergänzende Capital von 4M Gld., woran bereits 272 bezahlt worden, bezahlt hat, so wird beschlossen, daß dieLandvögtc künstig den Vorschuß thrcr Rechnung dazu zu verwenden haben, bis das Capital ergänzt sei. Absch-248, 8 21. 62. 1701 Künftig sollen die Abzüge und die Unkosten wegen Gefangener specificiert iuRechnung gebracht werden. Absch. 324, 8 25. 63. >70/1. Dem Landschrciber wird aufgetragen, ein Capitalvon 272 Gld. sicher anzulegen. Absch. 374, 8 42. 64. 170S. Die Bußen und Ausgaben bei den Bußeidgerichten sind in Zukunft zu specificieren. Ferner soll wegen der fehlenden Bodenzinsen im Betrag von 8 Gulve»Nachforschung gehalten werden. Die 272 Gld. sind sofort anzulegen. Absch. 392, 8 4(1, 41. 65. 170«Die in der Rechnung von 1735 und 1736 figurierenden Baukosten nehmen Uri, Schwyz, Unterwalden undAppenzell-Jnnerrhoden all Mmvulluin. Obiger BodenzinS von 8 Gld. liegt nach angestellten Nachforschungenim Widnauischen und Haslachischen. Die Canzlei zu Baden wird beauftragt, von einein daselbst befindlichenalten rheinthalischen Urbar eine Abschrist einzusenden, damit diese Bodenzinscn ausfindig gemacht werden können-Absch. 407, 8 31, 42. ß 66. >70<» Der Landvogt harte 290 Gld. an Zinsen angelegt; die zwei Obligationensind im Amtshaus zu verwahren. Absch. 407, 8 4l. ß 07. 1707 Jene 8 Gld. Bvdenzinse sind noch niOausfindig gemacht. Die Nachforschungen sind fortzusetzen. Absch. 422, 8 25. ß 68. 1707. Obige beideObligationen sind in das Urbar einzutragen. Absch. 422, 8 26. 09. 170«. Die Differenzen der dießjährigenAmtsrechnuug gegenüber den frühern werden von einer Commission untersucht, der Landvogt soll künftiges JahlBericht darüber geben. Absch. 454, 8 31. 70. 17/10. Der Landvogt berichtet, daß ein Schreibfehler derCanzlei der Differenz zu Grunde liege. Absch. 471, 8 34. 71. 17/10. Der Landvogt berichtet, daß 10 Gld-BodenzinS von dem vertauschten Siechenfcld sich nicht mehr finden. Er wird beauftragt, ferner darnach ^suchen. Absch. 505. 8 30.
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