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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
Entstehung
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Landgrafschaft Thurgau.

sich gegangen. Absch. 392, 8 26. ^ 784. 173<». Der Landvogt zeigt an, daß nach genommenem Augenscheindas Stift St. Stephan dieses Haus in die hohen Gerichte ccdirt habe. Adsch. 392, 8 19.

XX. Sirnach.

Art. 785. 1736. Es wird ein vom Weihbischof zu Constanz besiegelter Stiftungöbricf einer Frühmeß-pfründe in Sirnach vom Vogt und Quartierhauptmann Felir Rugstuhl von Hofen zur Ratification vorgelegt.Da aber aus der Urkunde hervorgeht, daß, wenn nach der Stiftung niemand von der Familie des Stiftersdiese Pfründe versehen konnte, Thurgauer oder Eidgenossen dazu gelangen sollten, wird die Urkunde dem Rug-stuhl zu besserer Eramination zurückgestellt und der Landvogt beauftragt, demselben die Gedanken der Gesandtenzu eröffnein Absch. 498, 8 2. ^ 786. 1737. Der StistungSbrief jener Frühmesse wird ratificicrt mit demBeifügen, daß, wenn kein tauglicher Dcsccndent aus dem rugstuhlischen oder stosflischen Geschlecht vorhandensei, dann ein den katholischen Orten beliebiger Priester genommen werden soll; serner daß die auf des StiftersGüter gelegten 3900 Gld. ewige Zinsen in gute ablösige Gülten im Lande verwendet werden, endlich daß einErcmplar des ratificierten Stiftungsbricfes in das Archiv zu Luccrn und eines in das Archiv zu Fraucnfcldgelegt werden sollen. Absch. 423, 8 1. ü 787. 17^3. Die Erben des Felir Rugstuhl hatten, weil das Erbesehr gering ausgefallen war, das Domcapitel von Constanz angesucht, die Frühmeßpfründc zehn Jahre still zustellen, doch so, daß die Messe gelesen werde. Die katholischen Orte hatten darauf hin dem Domcapitel dieVersicherung gegeben, daß die Stiftung exequiert werden solle. Da nun die Erben um ein Recommendations-schreibcn an daS Officium in Constanz bei den Gesandten «ankommen, wird ihr Ansuchen ack r«leimack»m ge-nommen. Absch. 596, 8 2.

XI- Mühlheim.

Art. 788. 1736. Die Evangelischen zu Mühlheim sprechen nach der landsfriedlichen Einrichtung dieAlternation in Besetzung der Gcrichtsschreiberei daselbst an und geben eine Protestation gegen andere Verfügungein. Aus des Landammanns Bericht wird für gut befunden, bei der von den Evangelischen eingegebenen Pro-lcstation das Geschäft beruhen zu lassen. Absch. 495, 8 3.

»U. Ermatingen.

Art. 789. 1737. Die Katholischen von Ermatingen beschweren sich bei den katholischen Gesandten, daßdie sogenannte Katharinen- oder Frühmeßpfründc, gestiftet von Amalia von Hard unter Werner, Abt in derReichenau (XIII. Jahrhundert), und bestätigt von Abt Martin, schon vicle Jahre nicht besetzt sei. wirddcßwcgcn an den Wcihbischof von Constanz geschrieben. Absch. 423, 8 7.

dlX. Berg.

Art. 799. 1738. Die evangelische Gemeinde zu Berg bittet um eine Beisteuer an die Kosten, die sie 1735bei der Reparatur der Kirche (399 Gld.) und 1737 in Folge der nörhig gewordenen Verlängerung derselben(999 Gld.) gehabt habe. Ihr Ansuchen wird all rooammvnckanckiim genommen. Absch. 443, 8 3.