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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
Entstehung
Seite
799
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Landgrafschaft Thurgau.

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;tÄ. Stifte und Klöster.

fKalholische Orte: Art. 594, 599—691: 693. Nri, Schwyz und Untenvalden': Art. 595. Zürich und Bern: Art. 596. Ftiuf ka-tholische Orte und evangelisch Glarud: Art. 692. Fünf katholische Orte: Art. 694 , 697. Luccrn, Nri, Schwvz und Nntcrwaldcu:

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a. Johannitercommcnde Tobel.

l. Coinnieirthure. ' l>

Art. s589 s 59t). 1722. Der Commenthur Hermann, Baron von Bevern, Herr zu Lethen, wird in denobrigkeitlichen Schutz aufgenommen. Absch. 19t), 8 11. ^ 591. 1731» Franz Anton von und zu Schönau,Zu Schwörstatt, Commenthur zu Tobel, Billingen und Klcin-Erdlingcn wird in den obrigkeitlichen Schutz auf-genommen. Absch. ll()7, 8 23.

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2. Streit der Commendc mit ihren Lehenlcutcn.

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Art. 592. 1723. Die Gesandtschaften von Zürich und Bern zeigen an, daß der Streit, welcher zwischenber Commende und ihren Lehcnlcuten ausgebrochen, auf dem Wege der Beilegung begriffen sei, so daß, ohnebüß jemand in seinen Rechten gekränkt werde, die Sache in «lata gnu gelassen werde. Die übrigen Gesandtenbffsen es bei den gegebenen Ortöstimmcu bewenden. Absch. 232, 8 27. 593. 172<». Zürich und BernDrechen sich dahin aus, daß sie gehofft hätten, daß im Streite der Commende Tobel mit ihren Lehcnlcutenbie übrigen Orte mit Erthcilung von Ortsstimmen und Allsfällung der Contumazurthcile inne gehalten hätten,ba Zürich sie darum ersucht habe und <712 ein „verlebter" Spruch darin errichtet worden sei. Die andern Ortelind der Ansicht, daß diese Ortöstimmcn begründeter Weise ertheilt worden seien. Es wird für gut befunden,bou gütlichen Weg noch einmal zu versuchen und dieses Gutfindcn all i-olvrenllum genommen. Ist dieser^og erfolglos, so sind beiderseitige Rechte vorbehalten. Absch. 2^t3, 8 15.

3. Verwalter.

Art. 59-1. 17311. Auf die Anzeige, daß der Commenthur von Bevern eine „passionierte" reformierte Personzu», Verwalter nach Tobel, der einzigen noch ganz katholischen Gemeinde im Thurgau, gesetzt habe, wird gutbefunden, durch Rom, Malta und den französischen Ambassador Alles anzuwenden, daß das rcdrcssiert werde.^b>ch. 313, 8 6. ß 595. 1731. Landshauptmann Püntincr legt ein Memorial dcS Internuntius vor deSInhalts, daß innerhalb zweier Monate der reformierte Verwalter in Tobel mit einem katholischen möchte vcr-b'Ujcht, und daß dem Commenthur, Baron von Bevern, wegen Ansprache gegen Alt-Verwalter Bühler alleAchten; möchte geleistet werden, wogegen sich keine Zweifel erheben. Absch. 321, 8 3.

l>. Beiiedietinerklostcr Fischingcn.

Art. 596. 1717. Der Prälat von Fischingen sucht bei den Gesandten voir Zürich und Bern um Vcrab-^igung seiner vier sogenannten „Freudenstücklcnen" nach. Sein Ansucheil wird all ivloroullum genommen,^bfch. 95, 8 19. 597. 1728. Der Prälat Johannes Baptista Schwager wird in den obrigkeitlichen Schutzaufgenommen. Absch. 281, 8 16. » 598. 1733. Ebenso der Prälat Placidus Vogt. Absch. 3^2, 8 28.