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Deutsche gemeine Vogtcicn überhaupt.
Laudsfriedeus an, als die paciscierenden Stände und will denselben mit allen Mitteln aufrecht erhalten.Absch. 203, 8 1. ff 53. 172!. Evangelisch GlaruS bringt seine Beschwerde wegen der Collatur zu Mühl-Heim vor und wünscht, daß die Gesandten der evangelischen Stände sich instruieren lassen, wie dieser Streit zubeendigen sei, und ob seine Landleute im Thurgau und Rheinthal Pfarreien erhalten können oder nicht. Zürichfindet diese Versammlung zur Behandlung der Frage unpassend, will, daß der Bischof von Konstanz an den imLandsfrieden angeordneten Dreiervorschlag sich balte und nicht gegen die Regeln von . sich aus einen Pfarrernach Mühlheim wähle. Es handle sich einstweilen um die Frage, ob der Bischof an den Dreiervorschlagbunden sei od« nicht. Die übrigen Gesandten sprechen den Wunsch aus, die beiden Stände mochten zusammen-treten und sich vergleichen. Absch. 2l)8, 8 24. ^ 54. 172äl. Die Besprechung über die Collatur zu Mühlhcimund in den übrigen landsfriedlichen Orten führt wiederum zu keinem Resultate. Absch. 216, 8 2. 55. 172ÄEvangelisch Glarus eröffnet den Gesandten der evangelischen Stände, daß trotz der voriges Jahr erfolgtenfreundeidgenössischen Zusammenweisung der Orte Zürich und Glarus die Beilegung des Streites noch nicht zuStande gekommen sei, und daß es nun sämmtliche Orte um das eidgenössische Recht hierüber anrufe; es sprichtaber zugleich die Hoffnung aus, Zürich werde wohl das Seinige zur Beilegung beizutragen geneigt sein. Züricherklärt, daß es sich allein darum handle, ob bei der Besetzung der Pfründe zu Mühlheim der Bischof von Con-stanz das Recht habe, einen andern Pfarrer als einen, der von Zürich vorgeschlagen sei, zu wählen. Halteder Bischof den Landssricden, so werde Zürich Glarus entsprechen. Die übrigen Gesandten wünschen diesesGeschäft bald beigelegt. Absch. 223, 8 25. 56. 1723. Bei der nochmaligen Behandlung dieses Geschäfteswiederholen Zürich und GlaruS die schon 1723 vorgebrachten Gründe. Nachdem aber die Beilegung des Spanesdadurch nicht erzielt worden war, spricht GlaruS die Hoffnung aus, es werde Zürich nicht widrig sein, sichhierüber „an das eidgenössiche Recht zu stellen". Zürich aber erklärt, daß eS dieses sein durch den Frieden unddie lange Uebung befestigtes Recht niemals an das eidgenössische Recht werde gelangen lassen; Glarus, daßes sich darum anmelden werde. Absch. 229, 8 2. 57. 1723. Evangelisch GlaruS zeigt den Gesandten verevangelischen Stände an, daß mit Zürich noch keine Vereinbarung zu Stande gekommen sei, und ersucht dieselben,ihm zum Rechte zu verhelfen. Zürich bringt gegen Glarus die schon zu wiederhotten Malen vorgebrachtenGründe vor und legt besonderes Gewicht aus das seit der Reformation von ihm ausgeübte und von Glarusnie bestrittene Vorschlagsrecht und jus episoopale und auf seine Verdienste um das evangelische Wesen, durchwelche es zu wiederholten Malen in Kriegsgefahren gekommen sei, während Glarus sich dabei neutral ver-halten habe, endlich auf den Buchstaben des Landssricdenö. Zugleich macht es darauf aufmerksam, wie sehrdie Collatorcn durch das Benehmen von Glarus zur Widersetzlichkeit verleitet würden. ES wiederholt, daß esdas durch diesen Frieden ihm bestätigte Recht niemals dem eidgenössischen Rechte unterwerfen werde. Glaruserklärt, daß es in jeglichem Streit ohne Ausnahme das Recht anzurufen befugt sei, wenn derselbe nicht inMinne beigelegt werden könne; daß es die gemeinen Herrschaften mit den andern Orten habe einnehmen helfenund ihm daher auch gleicher Anthcil an den Bcneficien in denselben zukomme; daß auch eö das Seinige zurReformation namentlich durch seinen damaligen Landvogt im Thurgau beigetragen habe. Es beruft sich aufeine von Zürich 1632 gegebene Erklärung, als einer von Glarus an Zürich gestellten Prätension wegen Be-stellung der Pfründen im Thurgau keine Folge gegeben wurde, des Inhalts, daß cS dadurch kein Vorrecht überden Stand Glarus zu gewinnen suche. Bis 1712 habe eö kein Vorrecht prätendiert; beim Frieden aber habesich Glarus als unbetheiligter Stand seine Rechte in einer Gcncralrcservation vorbehalten. Mit dem Bischofvon Constanz will evangelisch GlaruS keineswegs Partei machen und alles zur Ausrcchterhaltung des cvange-