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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
Entstehung
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September 1743.

das als unausweichlich an. Da aber dagegen auch nicht geringe Bedenken obwalten, so mag Zürich nicht vonsich allein aus dem Repräsentanten Jnstruetionen ertheiten, sondern fragt die übrigen Gesandten um Rath an.Diese sind aber ohne Instruction; dennoch sprechen sie ihre persönlichen Ansichten über diese Sache einstimmigdahin aus, daß Mühlhausen daö bereits dahin Geflüchtete behalten, für die Zukunft aber das Flüchten womöglich abzustellen trachten möge; daß es ferner nichts unter obrigkeitlichem Namen lind Garantie übernehmen undsolches ausdrücklich erklären solle, und daß es ja keine Hostilia zu sich flüchten lasse. Die Gründe, welche derMagistrat von Mühlhauscn für Zulassung des Flüchtens dem Repräsentanten angeführt hatte, werden dem Ab-schiede beigelegt. 8 2. e. Zürich zeigt an, daß es, wie auch Bern, nach Mühlhausen auf dessen Allsucheneinen Repräsentanten geschickt und übcrdieß noch 53 Mann Zuzug dahin gesandt habe, wie es den Ständenbereits schriftlich angezeigt habe, mit dem Beifügen, daß solche einseitige Hülfleistung zu keiner Conseguenzgezogen werden möge, und daß die übrigen mit Mühlhausen verbündeten Orte im Falle der Roth ihre bundcs-genössischc Obliegenheit ebenfalls zu leisten sich belieben lassen werden. Die übrigen Gesandten, ohne Instruction,nehmen diesen Anzug all ikkoienckuin und versprechen eine baldige schriftliche Antwort. § 3.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheitcn:

Landgrafschaft Thurgau.

Art. 793. Locales.

31«).

Nechnnngsconferenz der die Vogteien Schwarzenburg, Orbe mit Tscherliz, Grandson und

Murteu regierenden Stände.

Murteu, 16. bis 24. September 1743.

^Staatsarchiv Bern.1

Gesandte: Bern. Christoph Steiger, Seckclmeister welscher Lande; Christian Willading, Venner, beidedes täglichen Raths. Fr ei bürg. Franz Anton von Montenach, Scckelmcister und des inncrn Raths; FranzPeter von Gottrau, der Sechsziger und Stadtschreiber.

Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:

Schwarzenburg, Orbe mit Tscherliz, Grandson und Murteu überhaupt.

Art. 69 und 79.

Schwarzenburg.

Art. 1 >6 und 117.

Orbe mit Tscherliz.

Art. 396 bis 496.

Grandson.

Art. 833 bis 837.

Murteu.

Art. 1939 bis 1991.

NlÄ' Mick