September 17-43.
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Antrags von Basel, daß nämlich wiederum eine Neutralitätserklärung an die kriegführenden Mächte erlassenwerden sollte, wird befunden, daß eine solche Erklärung bedenklich und von „widrigem Erfolg" sein könnte;man läßt cS daher bei der schon früher abgegebenen Erklärung bewenden. 8 7. I». Basel eröffnet, daß zuden bewilligten 2000 Mann Znzügcrn noch 125 Mann deS Abts von St. Gallen fehlen, und bittet um derenNachscndung. Der Gesandte deS AbtS aber berichtet, daß sein Herr zweimal die Verordnung an die Toggcn-burger erlassen habe; das erste Mal sei sie unbeantwortet geblieben; später sei auf deren Wiederholung demdortigen Laudvogt geantwortet worden, daß die Toggcnburger nicht ziehen würden. So sehr der Abt zur Be-schützung des Vaterlandes beizutragen wünsche, so müsse er cS „dermalen dabei gestellt sein lassen", und cS sei»och mehr Verwirrung zu befürchten, wenn diesen Leuten nicht Einhalt gcthan werde. 8 8. Z. Basel legtZwei Schreiben vor, daö eine vom Marschall Coigny (datiert -m camp da Sassonlleim 6 8vpl.), worin der-selbe anzeigt, daß er den Chevalier de la Touche nach Basel gesandt habe, damit durch dessen Vermittlungdem Rathe die erforderlichen Maßregeln, welche im Interesse des Königs getroffen werden könnten (,mui- lo»orvioo du rm), notificicrt und umgekehrt die vom Nathe zu stellenden Verlangen an den Marschall übermitteltwerden könnten. Daö zweite (vom 7. Sept.) schickte Marquis de la Ravoye, Kommandant zu Hüningcu. Esgibt dem Rathe davon Kcnntniß, daß die östrcichischcn Truppen, welche in großer Zahl in den Waidstädtcnlägen, unter Khcvenhüllcr über baSlcrischcS Gebiet in das Elsaß einzufallen die Absicht hätten. Zwar würdecs ciil Leichtes auch für eine unbeträchtliche Zahl der französischen Truppen sein, an der Ergolz und der Biröden Feind abzuhalten; damit jedoch daS eidgenössische Gebiet nicht der Schauplatz des Kampfes werde, so fordereer Basel auf, zu rechter Zeit noch de» Zuzug zu verlangen, welcher ihm angeboten worden sei. Dem StandeBasel wird überlassen, diese Schreiben gebührend zu beantworten. 8 9. Ii. Es werden die Maßregeln be-sprochen, welche zu treffen seien, wem: die KricgSvölkcr den Grenzen der Eidgenossenschaft sich nähern und mitGrund eine Tcrritorialverletzung besorgt werden müßte oder eine solche wirklich erfolgen sollte. Eine nieder-gesetzte Commission macht mit Zugrundlegung dcö Abschieds vom 7. September 1702 folgende Vorschläge-Basel soll mit den Repräsentanten auf die Bewegungen der kriegführenden Mächte ein wachsames Auge haben-Und durch Abicndung vertrauter Personen deren Absichten zu erforschen suchen. Wird mit Grund eine Tcrri-torialverletzung besorgt, so soll eine Deputation den commandicrenden Generalen im Namen gcsammtcr Eidge-nossenschaft die Neutralitätserklärung in Erinnerung bringen und alles vorstellen, was zur Verhütung der Tcrri-torialverletzung dienlich sein kann. Bleiben diese Vorstellungen wirkungslos, so sott eine förmliche und feierlicheProtestatio« eingelegt und erklärt werden, daß man Gewalt mit Gewalt abtreiben und durch die ganze Eid-genossenschaft dm Landsturm werde ergehen lassen. Sollte dennoch der eidgenössische Grund und Boden be-treten werden, so wird Basel sofort seine Landmiliz zu den Zuzugsvölkern stoßen lassen, die Sturmglocken läuten,die Feuerzeichen anzünden, die drei „Looöschüsse" thun und Fußbotcn und die reitenden an daö uächstgclegcneOrt senden. In allen Orten und gemeinen Vogtcicn sind die betreffenden Anstalten für Signale, Boten u. s. w.W treffen und auf das Signal von Basel von denselben Gebrauch zu machen. Wenn der Landsturm ergeht,so hat sich bloS der erste Auszug auf seinen Sammelplätzen einzufinden. Die einen Auözugövolkcr haben sichM Licstal, die andern auf dem Sissachcrfcld zu versammeln. DeS ersten Auszugs halber läßt man es beimAbschied vom 7. Sept. 1702 bewenden. An die deutschen und welschen Vogtcicn soll die Mahnung geschicktwerden, daß sie ihren dreifachen AuSzug aufmahncn, den ersten zu stündlichem Abmarsch mit allem Nothwcn-digen versehen. Die Auszugsvölker auö den gemeinen Herrschaften haben auf ihre eigenen Kosten zu reisenund sich »ut dem Röthigen zu versehen. In Betreff des Proviants bleibt cs beim Abschied vom April 168S
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