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April Und Mai 1742,
Conftre»; der Schirmorte der Stadt Napperschwyl,
Rappcrschwyl, o. April biö Mai ,7t?.
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Staatsarchiv Bcrn.1
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Gesandte: Zürich. Joham, Kaspar Escher> Burgermeister; Johannes Füeßli, Statthalter. Bern. JohannGeorg Imhos; Christian Willadiiig, Ritter, beide Venner und des Raths. GlaruF. Johann Christoph Streifs,Landammann; Kaspar Hauser, Landöstatthalter. n , i i.S '"h,,'?
Diese Conferenz wird wegen andauernder Streitigkeiten zu Rapperschwyl zusammenberufcn.
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Zürich, Bern und cvangcltsch Glarus.
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iH. In Betreff der vielen noch ausstehenden venetianischen Bundesgelder wird nicht für raffend erischret,gerade jetzt, da Venedig „sich in einen gar kostbaren Dcfensionsstand zu setzen im Begriff ist", um dieselben Psollieiticren, sondern beschlossen, eine bessere Gelegenheit abzuwarten. Zürich aber wünscht, daß man die Sttäffnicht allzulange ruhen lassen, sondern, so wie die Kricgsconjuncturcn vorüber seien, das Geschäft nach frühererWeise betreiben möchte. Bern findet es angemessener, alsdann die Sollicitationen durch einen Agenten schriftlichunmittelbar an die Republik oder den Herzog gelange,u zu lassen, als auf mündliche Weise, wird aber vo>rZürich dahin berichtet, daß jener Agent blos den Auftrag gehabt habe, die Schreiben zu überreichen und dwAntworten zu sollieiticren. Dem bisherigen Agenten Pietrp Antonio Rczzi wird für seine Bemühungen eureHonoranz von 12 Dublonen und der orcllischen Handlungssocietät beim Gemsbcrg in Zürich, durch derenKorrespondenz dieses Geschäft immer betrieben wurde, von jedem der beiden Stände ein Goldstück von etwaIlt Ducatcn unter Vorbehalt der Ratification zu geben beschlossen. 8 4, I». Dem gewesenen diensttrcucn Pre-diger an der Kirche unter dem Kreuz in Frankreich, Franz Rour, welcher nivalis geworden, wollen Zürich u»dBern zusammen jährlich 8l) Thaler zukommen lassen. 8 5. «. Zur Behandlung des bütschwylischen Zulage-Handels erscheinen, beschicken von Zürich und Bern, Ausschüsse von dem Landrath beider Religionen im Toggen-bürg, danken den beiden Ständen für ihre bisherigen Bemühungen, setzen in Uebereinstimmung mit zwei fchewfrüher eingegebenen Memorialien den Verlauf des Handels auseinander und bitten, man möchte ihnen dazubeholfen sein, daß sie in Beziehung der gemachten Landsanlagc fortfahren könnten, ohne daß ihnen von Seitedes AbteS Hindernisse in den Weg gelegt würden, ferner daß der Abt mit Ercquicrung der ergangenen Lanv-gcrichtSurtheile so lange inne halten möchte, bis entweder die Sache von den beiden paciscierenden Ständenmit demselben verhandelt oder von den im Frieden «erzeigten Richtern aüs sechs erbetenen eidgenössischen Ortenerörtert sein würde. Die Gesandten dagegen theilcn den Ausschüssen ein dcßwegcn an sie vom Abte gerichtetesSchreiben mit, eröffnen ihnen, daß sie gewünscht hätten, daß sie in Beziehung der bütschwylischcn Anlagenzuwider den wiederholten Abmahnungen des Landvogtö nicht eigensinnig und eilfertig vorgeschritten wäre»,sondern ihre Beschwerde an den Fürsten hätten gelangen lassen; daß ferner nachgehendö von ihnen ästs;
Rath beider Stände hin mit Comparition vor dem Landgerichte und Verantwortung dessen, was zu BütschwPvorgegangen, Folge geleistet worden wäre. Die Gesandten beider Stände sind dahin instruiert, sie auf dasnachdrücklichste zu ermahnen, entweder dein ergangenen Contumazurthcil sich zu unterziehen und bei dem Fürsten