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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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September 1741.

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gesteigert werde, so daß jetzt vom Faß Wein cur Batzen bezahlt werden müsse, während früher nur ein halbergefordert wurde. Frciburg rechtfertigt diesen Zoll dadurch, daß Bern von den aus dem Ryfthal kommendenFässern ebenfalls einen Batzen beziehe, während Bern einen Unterschied zwischen beiden Fällen nachweist undnamentlich sich ans Titel beruft, welche es zum Bezug dieses Zolles von einem Batzen ermächtigen. Die Ge-sandten Frciburgs versprechen, eine nähere Untersuchung der Sache zu veranlassen, 8 64. ,1. Bern ersuchtFreiburg, durch seinen Amtmann zu Rue dafür zu sorgen, daß der noch unerledigte Streit wegen der Kostenin Folge des Lehens- und Bodcnzinsconflictes des Hcrrschastshcrrn von Chavanncö und der Gebrüder Bnr-nand mit der ^Herrschaft Montct ausgetragen werde, und macht sich anheischig, seinem Amtmann zu Mildenden Auftrag zu geben. 8 65. « . Freiburg wiederholt seine Entschädigungsfordcrung an Bern wegen des1666 angeblich vorgenommenen Tausches zwischen den Schlossern Yvcrdvn und Tscherliz, durch welchen Berndie Lehen und Zinsen zu Wertes und Chavornay und die Edcllchcn La Cour erhalten habe, und begründetseine Forderung" wie früher. Bern bestreitet, daß dieser Tausch wirklich vor sich gegangen sei, in welchem FalleFrciburg schon längst seine Forderungen würde geltend gemacht haben, will aber i» nähere Untersuchung ein-treten wenn Freiburg sich auch zur Untersuchung des Streites wegen Niedcns verstehen wolle. Letzteres weistdiesen Vorschlag von der Hand. 8 66. l- In Betreff eines zwischen denen von Missy und denen von St.Aubin waltenden Wcidgangstreitcs ist Freiburg der Ansicht, daß die von Missy ihr vermeintliches Recht beimRichter zu St. Aubin suchen, und daß dann die sich beschwerende Partei nacb Frcibnrg appellieren sollt Bernaber ersucht Frciburg, weil es in dieser Sache vorzüglich auf die Erklärung des im Vertrage von 1658 ent-haltenen Ausdrucks: »la IU<>tte ck'Wium«« ankomme, die Interpretation anzunehmen, daß, während die vonSt. Aubin darunter den ganzen Weidgang von Agnens verstehen wollen, derselbe blos auf die beblümten AcckerZU beziehen sei. Die Gesandtschaft Frciburgs, obschon ohne Instruction, will zugeben, daß dicß zu gleicher Zeitmit dem Anliegen derer von St. Aubin wider die von Missy wegen vorgenommener Einschlagung einigerMatten untersucht und berichtiget werde. 8 67. K. Freiburg crsuchr Bern, ihm Kenntnis! von dem Resultatdes Augenscheins zu geben , welchen in Folge einer Marchstreitrgkeit zwischen Grcuerz und Rougemont beimPasse La Tina; die beiderseitigen Amtleute gcüommen haben. Die bcrncrischc Gesandtschaft nimmt den Anzug->ck ,'<.f<uo»ck»m. § 68. I». Frciburg ersucht Bern, seine Angehörigen zu Grandconr anzuhalten, daß sieFrciburgs Untcrthanen zu Montbrcloz und Antavaur am Genüsse der gemeinsamen Wcidfahrt im Morayc-Holznicht mehr hindern. Die bernerische Gesandtschaft gicbt die Zusicherung, daß Anstalten in diesen, Sinne wer-den getroffen werden. 8 69. i Freiburg dringt darauf, daß Bern in Betreff der Souvcränitätö- und Terri-tvrialstrcitigkeit wegen des Mas de la Rosierc ncucrdingö in eine Untersuchung eintrete, da Freiburg die 1727projektierte Marchlinic niemals gutgeheißen und an Bern seitdem eine Anzahl von Urkunden übcrschickt habe,welche das MaS de la Rosicre dem Schloß Vuisscnö zulegen. Bern hält die Sache, da 1727 die Marchlinic vonFreiburg vorgeschlagen und von Bern angenommen worden sei, für abgemacht, bestreitet, daß unter den zu-geschickten Titeln auch nur ein neuer sich befinde, und lehnt eine neue Untersuchung ab. Die GesandtschaftFrciburgs nimmt diese Erklärung »4 reloioiul»»,. 8 7t).

Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsängclecicnheitcn:

Scknvarzcnburg, Orbe mit Tscherliz, Grandson und Mnrtcn überhaupt.

Art. 66 bis 68.

S ch warzenbnrs,.

Art. 112 bis 115.

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