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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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637
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Juli 1741.

und St. Gallen tragen jetzt und künftig nichts bei.) 8) Den reformierten Gemeinden zu Speyer und Wormsje 100 fl. ISchaffhauscn und Appenzell wollen nichts mehr beitragen. ! 9) Den Kirchen- und Schuldienernin der Pfalz 300 Thlr.; 10) zur Unterhaltung fünf piemontesischcr und drei ungarischer Studenten 83« fl.ISt. Gallen trägt 60 fl. bei.) 11) Dem reformierten Prediger zu Neureuth 100 fl. I Schaffhauscn und Appenzelltragen nichts mehr bei.) 12) Zur Unterstützung der in höchst bcklagcnöwerthcm Zustand sich befindenden re-formierten Kirchen in Groß-Polcn und Polnisch-Preußen in IXört. Repartition wie 1731 200 fl. fGlarussteuert für jetzt bei, für die Zukunft referiert es. Basel erwartet den Entschluß seiner gn. Herren und Obern.Schaffhausen, Appenzell und St. Gallen wollen zur Berabfolgung von 200 fl. für ein und allemal stimmen.)13) Dem weitem Steuerbegehren der reformierten deutschen Gemeinde Mariakirch behufs der Unterstützungmittelloser erkrankender evangelischer Eidgenossen, sowie der Empfehlung der Reformierten des Dorfs Nauheimzu einer Steuer von Seite des churpfälzischen geheimen Rathes und Confcrcnzministers von Hallbcrg wird beiden gegenwärtigen „klemmen Zeitumständen" nicht entsprochen. sSiehe S. 7.) 8 2—14. v. Bern ersucht die-jenigen Orte, für welche es die zur Unterhaltung zweier in seinen Landen sich aufhaltenden Galcriens im Jahr1738 dccrctierte Steuer für 1738 bis 1740 vorgestreckt hat, um Refusion. Die übrigen Gesandten sind der Ansicht,daß damals jene Steuer nicht für alle Zeit zuerkannt worden sei, wollen aber den Abschied nachschlagen unddie Sache ihren gn. Herren und Obern eröffnen. 8 15. «I. Bern zeigt an, daß die vor einigen Jahren ein-gelangten holländischen Steuergelder zu Unterhaltung der pragclanischen und picmontcsischen Erulantcn aufge-zehrt seien, und spricht die Hoffnung aus, daß die übrigen Stände sich ferner, wie früher, dieser Leute an-nehmen und einen neuen Fond bilden werden. Zürichs Gesandtschaft spricht ihres Standes Geneigtheit aus,Mr nothdürftigen Verpflegung dieser Leute beizutragen, fügt aber bei, daß es nöthig sein werde zu verordnen,daß keine neuen Erulantcn der Art angenommen, sondern weiter gewiesen werden. Die übrigen Gesandten,ohne Instruction, nehmen das Angehörte uck rekvronäum. Glarus ist nicht geneigt ein Mchrcrcs beizutragen.8 16 «. Zu der im vorjährigen Abschied enthaltenen Verordnung der fremden Collcctantcn halber wird dieErläuterung beigefügt, daß denjenigen, welche mit offenen Stcucrbricfcn in das Land kommen, die Briefe weg-genommen, sie selbst von Stund an zurückgewiesen werden sollen; denjenigen aber, welche mit verschlossenenobrigkeitlichen Attestaten und Empfehlungsschreiben an die gesammtcn evangelischen One oder an einzelnekommen, soll der Zutritt zu denselben nicht benommen werden, sondern es soll den Orten überlassen sein, nachder Sachen Bcwandtniß zu verfügen. 8 17.

Zürich, Bern und Abt St. Gallen.

l. Zürichs und Berns Gesandte eröffnen dem fürstlich sanctgallischcn Gesandten, daß ihre gn. Herrenund Obern sehnlich wünschen, daß im Vaterlandc alle noch unerörtert schwebenden Streitigkeiten bald möglichstbeseitigt werden, und auf die vom Fürsten ihnen zugekommene Antwort, daß derselbe sich in keine weitem Verhand-lungen einlasseil könne, bevor er von den Toggcnburgern eine friedmäßigc und rechtschaffene Huldigung erhaltenhabe, ein nachdrückliches Vorstcllungöschrciben an den Landrath erlassen, und daß sie selbst der nach Fraucn-feld 'bcschiedenen Abordnung deS Lanvraths (Landrathsobmann Müller und Panncrherr Erb) mündlich vor-gestellt hätten, wie nothwendig es sei, daß, wenn der Fürst nochmals die Huldigung einnehmen wolle, alles inStille und Ehrerbietung vor sich gehe- Die beiden Abgeordneten hätten nicht nur im Namen des Landrathcsihr Leidwesen über die stattgehabten Vorfälle bezeugt, sondern auch versprochen, ihr Möglichstes zur Vermeidung