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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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577
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April dich Juni 1738. 5?7

MM Psrundzehnjens verloren gegangen sei. Die solothurncrische Gesandtschaft .ü.n.nt das Anchchy, -..I .o-^kn.I„m. 8 2« v Lern verlangt, daß da? im Amt Liderstein i» dcrnerischer Botmäßigkeit liegende Roth-olz, von welchem der vierte Thcil oder der vierte Stock Holz und der vierte Pfenning der Holzbußen Solo-">urn gehöre, entweder auf einige Zeit eingeschlagen oder nach obigem Verhältnis gctheilt werden möchte.Kothurn sagt die Theilung nicht zrl und trägt auf Ergreifung sichernder Maßregeln an. Einstweilen werden^ verödeten Stucke in den Laim gelegt. Beide Gesandtschaften nehmen die Anträge in den Abschied. 8 21." . Bern ersucht Solvthurn, e? mit dem unlängst erlassenen Verbote der Aussuhr de? Holzes und der KohlenWnübcr Aarau, dessen Messerschmiede rmd andere Handwerker dadurch sehr zu leiden haben, nicht so genau"°l»»en zu wollen. Die Gesandtschast Solothurnö nimmt dieses Ansuchen in den Abschied. 8 22. Solo-'hurn beschwert sich, daß die Gemeinde Rüti durch Anpflanzen von Weiden an ihrem Ufer daS Wasser der^re gegen das Dorf Staad treibe. Die berncrische Gesandtschaft verspricht Abhülfe. 8 23. z. EbendieselbeErbringt auch daS Ansuchen Solvthurn? um Ausstcinung der noch unbcrichtigten Zehntcnmarch auf demihre» Obern. Bei derselben war das Chorhcrrcnstist zu Solvthurn und daS Amt Landshut bctheiligt.2-s. 5. Die berncrische Gesandtschaft nimmt auch daS Begehren SolothurnS -><> rote, Kuckum. daß der Zehnten^ Mülclsi und der ztl Messen, mit welchem ein Abtausch getroffen worden war, ausgesteint werden möchte. 8 25.Iii. Z„r Untersuchung und Verschaffung des Rechts nimmt die Gesandtschaft Berns das Ansuchen der Klostcr-^uen zu St. Joseph und deö Spitals zu Solvthurn in den Abschied, dcS Inhalts, man möchte ihnen zu den^schätzen verhelfen, welche sie in Folge ihrer Lehcnschaften im Amte Büren anzusprechen habe». 8 26. 1,1».^r» empfiehlt die Gemeinde Büren zum Hos, AmtS Fraubrunncn, welche mit Aettighofcn wegen einer JuchartWaldung an den Rath ztl Solvthurn rccurriert hatte, zu schleuniger Justiz. Die solothurncrischen GesandtenWidern daß Büren sich weigere, die durch das solothurncrische Stadtrecht geforderte Rcchtsvcrbürgung oderFlerlage zu leisten, wie sie umgekehrt auch Bern verlange. 8 27. Solvthurn beschwert sich, daß die^»dt Büren wiederum aus dem beiden Ständen mediale zugehörigen Ittenberg den Zoll oder daö Trattcngeldzwar durch be,Vehrte Männer abforder.l lasse. Die Gesandten Berns versprechen Untersuchung der Sache.628, Solvthurn beschwert sich wieder wie 1716 und 172« über die von Bern durch daS Surcnthal cr-°5>>ttc Straßc" sowie auch noch darüber, daß seit kurzem die eingeführten Landkustchcn und deren „Paniers""^Deutschland gehörende Handelsgüter spedieren, wodurch seine Zölle benachtheiligt würden. Berns Ge-schäft erwidert wie 1716 und ,72« und fügt bei, daß jene Landkutschen an die stelle der Messagcnen^trc.e,, seien welche von Zeit zu Zeit auch Maaren geführt hätten sie nimmt jedoch die Beschwerde -ick ro-Nach den Marchbricfcn von 1485 und 1716, zwischen Bern und Solvthurn errichtet,^etc der Erzbach die'Grenze beider Souveränitäten und auch des Bezirks oder der Jurisdiction der Stadt^rau. Ein Streit waltete aber noch wegen dcS OrtS, wo derselbe in die Aare fiel. Auf das Ansuchen"»ra«s hj.. trägt Bern auf Untersuchung an. Es wird ein Augenschein eingenommen. Da aber bei demselbenMeinungen auseinander gehen, wird die Sache in den Abschied genommen 8 3«. «1. Der Landvogt zu^"gcn spricht de» lehnten von einem anderthalb Jucharten haltenden im segtsscr.jchcn oder rollischen Schachen^Men Stück Landes an Bei einem Augenschein, den man einnimmt, behauptet d.c .olothurncrischc Gcsandt-sich stützend ans die Marchbeschreibungen von 1516, 1713 und 1714, daß zenes Land ursprünglich vor" 2le,.dcru.m des Laufes der alten Aare auf Seiten SolothurnS gelegen gewe.en ,ein müsse. Die bcrncnsche^°W'dtschaft referiert 8 31 KS' Den Antrag SolothurnS, daß das ehemalige sogenannte „Mcyengcd.ng"Gm.°hnh°ißwi,«.,. mich» di. -n Mschi.d.