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Januar 1738.
und Güter, welche die in der Landschaft March besitzen, in die schwyzerische JurisdictionSmarch gehören,denn wenige Jahre vorher, als die Alp Scharten an einen von Glarus verkauft worden war, der Kauf vo"der Obrigkeit zu Schwyz aufgehoben und der Verkäufer mit Ungnade angesehen worden sei, was nichtgeben worden wäre, wenn die Alp Scharten in der glarncrischcn Jurisdiction gewesen wäre. Schwyz erklär!ferner, daß es sich wegen dieser Sache nicht mehr in Kosten und Conscrenzen einlassen wolle; die Protestatio"gegen alles widrige Verfahren wird wiederholt, ferner wird, was 1729 zwischen Glarus und dem Gotteshaus Erwsiedeln der Landmarchcn wegen zu Richcnburg vorgenommen worden, als ein not»« cl.-inclostinus für ungültig erklärt-Glarus will sich gerne durch Documcnte belehren lassen, versteht aber den „Znidcrist-Spruchbricf" anders ""0trägt auf einen Augenschein an Ort und Stelle an. Die auf die Aufforderung von Einsiedcln veranstalteMarchung zwischen Glarus und Richcnburg sei als ein „öffentlicher Act verpflegen worden"; ob aber t-5»>siedeln dazu befugt gewesen sei oder nicht, überlasse es Schwyz zu entscheiden. 8 21.
Man sehe auch in dem Abschnitte HcrrschaftSangelcgeubciten:
Vogtei Nznach und Gaster.
Art. 12 bis 17.
Vogtei Uznach.
Art. 46 bis 55. ,
Vogtei Gast er.
Art. 121 bis 125.
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Iahrrechnnng der die Vogtei Uznach regierenden Stände.
Uznach, im Januar 1738.
lAi-chiv «Marlis.!
Gesandte: Schwyz. Rudolf Rochus Abyberg; Franz Joseph Mettler, Statthalter. Glarus. FrivolBlumer, des Raths; Joseph Adam Sutcr, Landvogt in Uznach.
Man sehe im Abschnitte HerrschastSaugclcgcnheiten:
Vogtei Nznach.
Art. 56 bis 64.
Konferenz von Lern und Solothurn.
Langenthal, 22. April bis 3. Juni 1738.
^Staatsarchiv Ncrn.I
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Gesandte: Bern. Johann Rudolf Thormann, des täglichen Raths; Johann Anton Kilchbcrgcr, ^täglichen Raths; Johannes Thormann, des großen Raths; Johann Rudolf Lerbcr, des großen Raths