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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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September 1737 bis Juni 1738,

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der Inhalt jenes an de la Closure gerichteten Schreibens ihnen bedenklich vorkomme, und lasten be. diesemAnlasse durchbluten, daß eigentlich die Mediation überflüssig sei. Die Gesandten warnen vor Überstürzungder Sache Obgleich die VIII ansangs erklart hatten, daß sie ...ivat.. m.m.no kamen, ließen sie sich doch beiihrem Weggehen dahin vernehmen, daß sie den Bescheid den XXXIV berichten wollten. Um über den Inhaltdes Schreibens des sranzösischcn HosS an dessen Residente., zur Gewißheit zu kommen, begeben s.ch zwe. der Ge-sandten zu de la Closure und erhallen den Bescheid, daß ihn. keine andern Austrüge zugegangen ,e.cn, alo die-jenige», welche er ihnen bereits mitgctheilt habe; und als man versicherte, der König je. W.llcnS, m.t denGesandten beider Stande Hand an das Werk zu schlagen und als Präliminarien den Status vor dem 21.August die Riedcrlegung der Waffe» und die Zurückberusung der Abwesenden zu verlangen, wiederholen d.eGesandten ihren Besuch, erhalten aber ebendieselbe Antwort mit dem Beifügen, daß er alles zur Bereinigung'hun werde was Rath, Bürgerschaft und die Repräsentanten für dienlich erachten würden, und sich zu d.c,emZwecke mit'denselben in Einvernehmen fegen werde. Unter solchen Umständen halten es d.e Reprajenlantensür genugsam wenn der Resident vom Magistrate oder nöthigcnfalls auch von ihnen ersticht wurde, je.neästigen An- und Abmahnungen eintreten zu lassen; einstweilen aber sehen sie sür sich bcjondcrs ihre Nega-tion fort Während die Bcrathung der I'ro,w«iti..n8 in. Rathe und mit den Repräjcntantcn vor sich geht,lang, ein Schreiben deö Herrn Comte von Montreal an, welches im Namen sämmtlichcr abwesenden Standes-Krsvncn das Ansuchen stellt, daß ».an ihnen vor Abhaltung deS tmimoil geum-al eine sichere Rückkehr gestatten'"ächte widrigenfalls sie gegen alles, was beschlossen werden möchte, Protestieren. Die Repräsentanten fordern^ Petenten auf sich über die besondern Maßregeln näher zu erklären, welche sie für ihre persönliche Sicherheitt nothwcndig erachten da die Abgeordneten der Compagnicen crktärtcn, daß jede zurückkehrende Person Sicher-et genieße Den Deputierten der Bürgerschaft stellen vic Repräsentanten vor, wie nothwendig sei, daß"°n Seite unparteiischer Personen eine Vermittlung vorgenommen werde. Diesen Rath halten aber die Ab-Astdncien für bedenklich und, begleitet von vielen Partieularen, gehen sie aus das Rathhaus und verlangen.bedenklichen" Ausdrücken, daß die ohne .vettere Prüfung an den Rath der Zweihundert

brachtnv der Tag zur Versammlung deS gönöral bestimm, werde. Aus d.e Mahnung der Reprä-

j-'Uamm daß der Magistrat »iästS vornehmen möchte, was ihre Ofsicicn oder ihre Mediation hindern könnte,t Rath der Zweihundert den gänör-ck auf den 26. September an, bezeichnet Klein- und Größ-

te, welche mit den Deputierten der Bürgerschaft über die str°,.»5ition5 eonser.ere» und den Compagn.ccnZeigen sollten daß er die Ofsicicn 'der Gesandten annehme und auch die Compagn.cen bereden sollten, daßii° dickes' thun möchten. Bald hernach zeigt der französische Resident den Repräsentanten an, daß er von'""cm aävfe den Beseht erhalten habe, in Kraft des Traetatö von 1579 mit und neben beiden Ständen Zürich""d Bern der Stadt Genf bundcsgcnössische Hülfe zu leisten und solches den Rcprasentautcn, dem Rathe undXXXIV anzu-eigcn^ daß serner der König nothwcndig finde, in dem Stande d.e Ruhe wieder herzustellen,wenigen welche sich entfernt hätten, die nöthige Sicherheit für die Rückkehr zu geben, damit sie an den De-^a.i°m Theil nehmen könnten, mit de». Beifügen, daß der König dieselben unter seine SpeeialproreetionSobald diesem Begehren entsprochen sei, werde der König einen Herrn von Qualität nach Genf schicken,'""cher .st den Repräsentanten beider Orte ein st....vo.-..<-nw..t «tal»., in Genf einzuführen bemüht sein werde,^"dieselbe Eröffnung .nach, der Resident den Deputierten der Compagnicen und dem ersten Shndic zu HändenNach«..d hält um Audieuz vor dem Rathe an. Den 21. September erklär, derselbe dem Rathe, daß^ König e.ne alle Staatskörper umfassende Mediation ihnen anbiete, e.ne allgemeine Amnestie verlange, d.e