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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
Entstehung
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541
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Juli 1736.

^ug. Pctcr Staub, Ammann; Johann Leontius Andermatt, Hauptmann und des RatbS. Glarus. JohannPktcr Zwicki, Landammann; Joseph Fridolin Hauser, Landsstatthalter. Basel. Johann Rudolf Fäsch, Obcrft-iU»Nnicistcr; Jeremias Raillarv, 1. ll. 0.. deS Raths und Deputat. Frciburg (Niemand). SolothurnNiemand). Schasshausen. NiclauS Wüscher, Bürgermeister-, Balthasar Pfister, Statthalter. Appcn-nne r rb od cn. Johann Jakob Gygcr, Landammann. A» Herr Hoden. Adrian Wetter, Landammann.St. Gallen. Fidel Anton Püntincr von Braunberg, Landvogt. Stadt St. Gallen. Friedrich^lrtaimer, Unterblirgcrmcistcr.

». Eidgenössische Bcgrüsiung. 8 t. I». Frciburg und Solothurn entschuldigen ihr Ausbleiben und ersuchenMitthcilung des Abschieds. 8 2. t . Bei der Behandlung des MünzwesenS wird der Llbschicd von Aarau^ Grund gelegt. Nachdem sich aber zu Durchführung einer gleichen Evaluation der Gold- und Silbcr-^ten so viele Bcdenklichkcitcn erhoben, daß ein gemeinsamer Beschluß nicht erhältlich war, so läßt man cS bei^ in vorjähriger JahrrcchnungStagsaßung -><l iot0oo»ü»i» genommenen Prvjccte Nr. 1. 2. 3 bewenden. Ueber-sollen iir den gemeinen Herrschaften die frühem Mandate wegen der unprobchaltigen Reichs- und auS-^»dischcn Niünzen erneuert und aufrechterhalten werden. Schwpz läßt bei seinen <730 in den ?lbschicdübergelegten Gedanken bewenden. Appenzell-Jnnerrhodcn erklärt, daß eS ztvar bisher die Münzprägung siicht"bniodiert habe; wie eS aber keinem der Orte hierin Eintrag thun wolle, so glaube eS auch, daß, ivenn cS^bas dergleichen vorzrlnchmen gedächte, es ihm unbenommen sein würde. Worauf die übrigen Gesandtech chic^'»errhodens sreundcidgonössisch ersuchen, ihren einmüthigen Entschluß zu Hause zu eröffnen, in der Erwarfitiig,p Jirucrrhoden sich demselben auch beigesellen werde. 8 3. «R. Wegen des herumschwärmcndcn Srrolchen-Bettclgesindeö werden die früheren Mandate zu drucken, öffentlich anzuschlagen und von sechs zu sechsvnaten zu publicicren beschlossen; serner wird den Beamteten strenge Erecution anbefohlen. 8 t. » . Es^>det gch Namen des kaiserlichen Botschafters dessen Sccrctarius Hcrinann ein und übergiebt ein Ereditiv^ Botschafters. Beantwortung desselben. 8 5- Der Seoi-St-üi-o. ii>ioi ,>>oto veo französischen Ambassadoro, von/uralt, übergiebt ein ähnliches Schreiben. Beantwortung desselben. 8 6. K. Der Bischof von Basel, vcr-'^"t in einem Schreiben die Tagsaß,uig seines nachbarlichen und resp. bundcSgenössischen Wohlwollens. Be-^lwMung desselben. 8 7. I». Zürich hebt hervor, wie viele Anstöße und Anläßt zu Beschwerden während^ ätzten Krieges zwischei, den europäischen Potenzen, und wie viel Mißverständnisse zwischen den Ständen^ Kapitulationen und Anwerbungen von Völkern hervorgerufen hätten, und wünscht, daß eine gemeinsame^»uug ja Betreff derselben verabredet werde. Da aber die 'Ansichten darüber, wie 1727, ganz ungleich aus-so wird dieser Gegenstand aus eine spätere Zusammenkunft ausgestellt. 8 8. i. In Betrachtung des'^öen Verlustes, in welchen die Hauptleute bei 'Aufbringung ihrer Rccrutcn dadurch kommen, daß dieselben^ einem Werbeplaß an den andern gehen, sich hinter den oder jenen Ort saldieren oder aus dem Marsche^ chrex Eompagnie bei Betrctuug einer fremden Botmäßigkeit auseinanderlaufen, wird Folgendes in den Ab.genommen: Ob nicht dergleichen Rccruten aus Reclamation ausgeliefert, sich sperrende angeschlossen undÜ»u Regiment geführt werden sollte», wobei die Hoheiten ihre 'Assistenz zu leiste» hätte». Der FührerH ^ geschlossenen Recruten sollte mit einem Schein zu versehen sein, welchen er beim Betreten einer fremden°^ßigkeit vorzuweisen hätte; Läufer, welche Profession daraus machen, einen Hauptmann zu betrügen, sollten^ ^treten hart bestraft werden. Ferner wird, da cS vorkommt, daß ein Hauptmann dem andern seine An-^ Ebenen oder auch die schon in Diensten stehenden debauchiert oder engagiert, dieses Verfahren unter An-^"g hoher Strafe verboten und solche Engagements sollen für null und nichtig erklärt werden. 8 0. k. Zürichs