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„betreffe, seien sie nicht dawider, daß solches Geld nicht nach Gefallen des Königs diStribuiert werden könne-Ferner eröffnet die Gesandtschaft instructionögemäß, daß der Ambassador das Salz- der .beiden Jahrgänge 1^und 1729, welches Herr Zurlauben ihrem Stande- assignieA, nicht verabfolge; daß es ersprießlich wäre, wen»man die schon viele Jahre ausstehenden Bnndeögelder von Savoyen fordern, und wenn man vernehmen w»rl>bwie es in Bezug auf die! Capitulation mit Spanien stehe. Die übrigen Gesandten sehen die in den Bünt»»ausgeworfenen Friedensgeldor als eine Schuldigkeit an; in Beziehung auf die königlichen freien Gelder »»^sogenannten heimlichen Stadtgeldcr, wir auch in -Beziehung auf das burgundisch^Salz versehe, man sich ^dein Könige, daß derselbe, unter der Disposition des AmbassadorS keinem der verbündeten Orte ohne dessen ac»»'mäßig erwiesene Veranlassung, das Eine oder Andere entziehen werde. In Betreff der rückständigen savoyssch^Bundesgelder und deS Capitulatö mit Spanien hält man es für besser, passendere Zeiten abzuwarten, weil ei»^seitö von Savoyen die Antwort eingetroffen sei, daß es ihm dermalen unmöglich sei, diese'Gelder auszubczalP»'andrerseits der spanische Envoyö noch keinen Befehl zum Abschluß eiücr Capitulation hake. 8 1. ?». Es ^scheinen Abgeordnete von Brcmgartcn und Abgeordnete von dciz obern und den untern freien Aemtcrn, webeide Parteien die Befugniß ansprechen, einen Alumnus nach Mailand zu schicken. Nachdem die Gründe bcid^angehört worden, wird einhellig Folgendes erkannt: die Nomination und Präsentation des streitigen Stipcnd»»zu Mailand soll ein jeweiliger katholischer Landvogt der freien Aemtcr haben, also daß er, wenn solches tratdes Vergleichs von 1659 auf das freie Amt fällt, einen auö den obern, das zweite Mal einen aus den »»»^freien Aemtern, das dritte Mal einen aus der Stadt Brcmgartcn denominieren soll. Wird diesen Herbst ^Alumnat vacant, so soll der letzte katholische Landvvgt aus den obern freien Aemtern das jus nomilumä'pl-msentancki haben. Ein jeweiliger katholischer Landvogt soll für die Nomination und Präsentation nicht l»^als einen Duralen haben. Weil aber die Stadt Bremgarten auö Güte von Jhro Eminenz ein Super»»»"rariat genießt, so soll dieselbe, so lange sie dieses Supernumerariat genießt, an obiger Alternative, keinen ThcilDie Kosten der beiden streitenden Parteien werden „Bestens wegen" aufgehoben, die Parteien zur Ruhe verwiest"8 2. « . Schwyz ersucht den Schultheiß Dürler, bei' Abholung der Pensionen dein französischen Ambassador ^Rcstjtutionsgcschäft wieder zu empfehlen; die Gesandten der übrigen Orte schließen sich diesem Ansuchen an- 6 -
Man sehe auch im Abschnitte HerrschastSangelegenheiten:
Landgrafscha st Thurggu.
Art. 131. Landgerichtsdiener. Art. 594. Stifte und Klöster. Art. 612. Locales.
Conferenzen der evangelischen Städte nnd Orte während der gemeineidgenössischen Tagsah'"^
Fran en feIL ' im Juki 1730.
Gesandte: Mühl Hausen ist nicht vertreten.
». Mühlhausen und Biel entschuldigen ihr Ausbleiben und suchen um Mitthcilung des Abschied "I». Der allgemeine Bct-, Büß-, Fast- lutd Danktag wird auf den 14. September angesetzt. 8 1. e»werden zuerkannt: 1) den beiden Pfarrern zu Grönenbach uiw Herbiöhofcn je 106 fl.; 2) dem Pfarrer ^Schulmeister zu Christian-Erlang 130 st.; 3) der reformierten vezuschcn Gemeinde Mariakirch 200 st. i ^
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